SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Karenzzeiten

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Karenzzeiten
Eine wesentliche Forderung von Transparency International und Lobbycontrol ist die Einführung verbindlicher Karenzzeiten, d.h. einem Verbot für 3 Jahre nach Ende des Mandats Lobbytätigkeiten für Dritte auf zu nehmen oder in Firmen zu arbeiten, welche das eigene Fachgebiet betreffen. z.B. dürfte ein Mitglied des Gesundheitsausschusses oder der Gesundheitsexperte der Fraktion nicht unmittelbar zu einem Pharmaunternehmen wechseln.

Frage:

Bist du bereits eine solche Karenzzeit nach Ablauf deines Mandats ein zu halten?

RiboRas 02:25, 8. Jun. 2012 (CEST)

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Impyer

Ja. Ich würde ohnehin wieder weiter studieren.

Martin Lorenz

Ja, Weil ich in keinen fachgebit arbeiten kann wo ich arbeite.

Carolin Mahn-Gauseweg

Ich kann diese Frage nicht eindeutig beantworten. Sollte ich denn gewählt werden und möglicherweise auch in den Verkehrsausschuss kommen, könnte ich nach Ende meines Mandats 3 Jahre lang nicht in dem Bereich arbeiten, in dem ich vorher tätig war. Eine solche Verpflichtung würde mich dazu zwingen, den Teil der inhaltichen Arbeit, den ich am besten kann, nicht zu machen, wenn ich nach dem Ende des Mandats nicht ohne wirkliche Berufsaussichten auf der Straße stehen will.

Für den Fall einer Tätigkeit im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bin ich deshalb nicht bereit, eine solche Karenzzeit einzuhalten (weil sie einem faktischen Berufsverbot meines aktuell ausgeübten Berufs gleichkommt). Sollte ich in anderen Ausschüssen aktiv sein, wäre die Einhaltung einer solchen Karenzzeit problemlos möglich.

Sebastian "Altstadtpirat" Harmel

In der Untergruppe Verteidigungspolitik sind wir in unseren Programmanträgen sogar darüber hinausgegangen und fordern einen fünfjährige Karenzzeit für Mitglieder im Verteidigungsausschuss. Ich bin selbstverständlich bereit mich daran zu halten, zumal ich den Antrag (LQFB 93% Zustimmung) mit erarbeitet habe.