SN:Ämter/Landesschiedsgericht
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Auf dem Landesparteitag Sachsen 19.3 kam kein handlungsfähiges Landesschiedsgericht zustande.
Nach §6 Abs. 6 SGO gehen daher Anrufungen unmittelbar an das Schiedsgericht der Länder (SGdL)
Da das SGdL aktuell noch nicht arbeitsfähig ist, sind Anrufungen bis zur Handlungsfähigkeit des SGdL an das BSG zu richten.
Auf dem LPT 19.3 der Piraten Sachsen wurde Melano zum Richter für das SGdL gewählt.