SN:Ämter/Landesschiedsgericht
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Vorstand
- Vorsitzender: Steve König
- Vorsitzende: Stephanie Henkel
- stellv. Vorsitzender Marcel Henselin
- Schatzmeister: Andreas Roth
- Politischer Geschäftsführer: Tigo Stolzenberger
- Generalsekretär: Jens Hänsch
Weitere
- Organigramm
- Landesschiedsgericht
- Ombudspirat
- Datenschutzbeauftragter
- Schatzmeister / Finanzen
- Kassenprüfer
- TeamLGS und Landesgeschäftsstellenleiter
- Wahlkampfkoordinator
Hilfeseiten
Inhaltsverzeichnis
Wahl auf dem Landesparteitag 2012.2
- Matthias Fitzke
- Dr. Bettina Müller LL.M.
- Ullrich Drechsel
Ersatzrichter sind:
- Christian Hille
- Raik Lorenz
Ullrich Drechsel wurde als Vorsitzender durch die konstituierende Sitzung am 22.09.2012 bestimmt. Postadresse ist die Landesgeschäftsstelle. ~~
Kontakt
- schiedsgericht[at]piraten-sachsen.de
- Mailingliste intern (nur für LSG-Mitglieder): lsg-intern(at)lists.piraten-sachsen.de
per Post:
Piratenpartei - Landesschiedsgericht Sachsen Kamenzer Str. 13 01099 Dresden
Verfahren des LSG-SN
Offene Fälle
Abgeschlossene Verfahren
Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 1. Nov. 2011 bis 22.Sept. 2012: Im Berichtszeitraum waren beim LSG insgesamt 11 Verfahren anhängig. 2 von verschiedenen Piraten beantragte Verfahren wurden wegen des weitgehend identischen Antragsbegehrens zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. Das kürzeste Verfahren dauerte 2 Tage, das längste Verfahren dauerte ca. 8 Monate. Im erstgenannten Fall ging es besonders schnell, da es einen nichtaufschiebbaren (aber unzulässigen und unbegründeten) Eilantrag betraf, der durch den Vorsitzenden alleine entschieden werden konnte und musste. Im anderen Fall gab es Verzögerungen wegen Nicht-Empfangs der Antragsemail, schleppender Mitwirkung von Beteiligten sich auf Hinweise des Gerichtes zu äußern, unbegründeten Befangenheitsantrag und beruflicher Verhinderung des Berichterstatters. Ansonsten bewegte sich die Verfahrensdauer zwischen 2 Wochen und 3 Monaten, in dem verbundenen Verfahren 4+5/12 jedoch 4 Monate. Alle Verfahren bis auf das Verfahren LSG-SN-04+05/2012 konnten ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden. 4 Verfahren beruhten auf Anträgen eines einzigen Piraten. Diese beinhalteten auch die umfänglichsten Schriftsätze. Dessen Anträge wurden überwiegend wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Ein Verfahren wurde nach erfolglosem Schlichtungsversuch, da es die Anfechtung der eigenen Wahl des LSG betraf, an das BSG verwiesen, das die Klage als unbegründet abwies. 3 Verfahren endeten durch Rücknahme, nachdem das LSG auf die mögliche Unzulässigkeit (einmal Unbegründetheit) hingewiesen hatte. Im verbundenen Verfahren 4+5/12 wurde die zulässige Klage in wesentlichen Teilen zurückgenommen, nachdem das LSG auf die teilweise Unbegründetheit hingewiesen hatte. In einem Teilbereich wurde dem Antrag stattgegeben. Im Übrigen wurden alle anderen Anträge als unzulässig abgewiesen. Von den 11 Verfahren betrafen 3 Verfahren Eilanträge, die jedoch sämtlich unzulässig waren, denn es lag die laut Satzung geforderte irreversible Gefährdung von Rechten nicht vor. Es gab 3 Befangenheitsanträge gegen Richter. Zwei davon waren unbegründet. In einem Fall hat sich der Richter selbst für befangen erklärt, da er bei dem angefochtenem KPT als Antragsteller selbst maßgebend beteiligt war. Im verbundenen Verfahren 4+5/12 waren die beiden Ersatzrichter berufen, nachdem zwei Hauptrichter ausgefallen waren. In einem weiteren Verfahren kam ein Ersatzrichter zum Einsatz, nachdem ein Hauptrichter aus persönlichen Gründen ausgefallen war. Insgesamt war das interne Arbeiten des LSG sehr kollegial, konstruktiv und ohne Reibungsverluste. Extern hat das LSG einiges an massiven Beleidigungen und Angriffen hinnehmen müssen. Dies reicht von dem Vorwurf, das „juristische Gelabere“ sei nicht zu ertragen, bis hin zum Vorwurf des Dilettantismus, der Unfähigkeit und Rechtsbeugung. Hierzu sei erwähnt, dass solche Anwürfe nur von zwei Antragstellern herrührten. Schließlich wurde das LSG in analoger Anwendung von Art 20 Abs. 4 GG für abgesetzt erklärt, was jedoch vom BSG nicht so gesehen wurde. Dennoch hat sich das LSG von solchen Angriffen nicht beeinflussen lassen und nach Recht und Gesetz weiter gehandelt. Auf Grund der gemachten Erfahrungen muss das LSG ausdrücklich rügen, dass der Landesvorstand in zwei Fällen und zweimal verschiedene Kreisvorstände nicht ihrer angeforderten Mitwirkungspflicht zur Sachaufklärung nachgekommen sind. Dies mag auf Überlastung, Ignoranz oder Unkenntnis beruhen, stellt jedoch ein rechtswidriges Verhalten da, das die innere Ordnung der Partei verletzt und könnte bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit auch Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Insoweit wird an alle Vorstände appelliert, dies künftigernster zu nehmen. Abschließend sei nochmals auf folgendes hingewiesen: Das LSG ist nur zuständig bei der Verletzung von satzungsgemäßen Rechten eines Piraten. Dies beinhaltet im Wesentlichen nur die Anfechtung von Beschlüssen und Wahlen von Mitgliederversammlungen, Ordnungsmaßnahmen von Organen oder Maßnahmen von Parteiorganen, die in die Rechte eines Mitgliedes eingreifen könnten. Kein Antragsrecht hat ein Pirat, wenn er sich mit einem anderen oder mehreren Piraten streiten möchte. Dazu wäre er auf den ordentlichen Zivilrechtsweg zu verweisen. Im Übrigen bedarf es manchmal einer Schlichtung vor einem LSG-Verfahren. Schließlich sei noch erwähnt , dass alle Mitglieder des LSG zusammen mit zwei weiteren auswärtigen Schiedsrichtern erfolgreich die Reform der Schiedsgerichtsordnung auf dem BPT in Neumünster am 28.4.2012 beantragt hatten. Wesentliche Rechtsmängel der Bundessatzung konnten so beseitigt werden. Ferner standen die Mitglieder des LSG häufig zu allgemeinen Fragen im Satzungsrecht zur Verfügung, ohne dass die Gefahr einer Befangenheit sich realisierte. Dresden,
Abgelaufene Amtsperioden
Public Key des Schiedsgerichtes 2011
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