SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 005
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Antragstitel
Probemitgliedschaft Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt, in der Landessatzung an geeigneter Stelle folgende Ergänzung einzufügen: Eine beitragsfreie Mitgliedschaft auf Probe ist in der Piratenpartei Saarland möglich, wird aber nach spätestens 6 Monaten automatisch zur beitragspflichtigen Vollmitgliedschaft. Ein Austritt ist vor dieser Ablauffrist schriftlich bei der jeweilig zuständigen Gliederung zu verkünden. Ein Mitglied auf Probe kann und darf an allen Aktivitäten der Piratenpartei Saarland uneingeschränkt teilnehmen, lediglich ein Stimmrecht wird nicht gewährt. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der beitragsfreien Mitgliedschaft obliegt dem Mitglied. Verweigert das Mitglied nach der 6 monatiger Frist die Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung, ist der Vorstand der jeweiligen Gliederung befugt, die Probe- Mitgliedschaft ohne Nennung von zusätzlichen Gründen aufzulösen.
Antragsbegründung
Eine Mitgliedschaft auf Probe erlaubt es interessierten BürgerINNEn, Politik, Leute und Strukturen innerhalb der Piratenpartei Saarland kennen zu lernen. Das Gefühl der Integrität wird dadurch erhöht und gewährt der Person bessere Möglichkeiten, sich aktiv an der Piratenpolitik zu beteiligen. Zwar ist es bei der Piratenpartei generell möglich, auch ohne Mitgliedschaft sich weitreichend einzubringen, besitzt allerdings auch eine geringere emotionale Bindung. Dieses Prinzip hat sich in vielen Bereichen, besonders im Geschäftsleben, bewährt und ermöglicht beiden Seiten größeren Ermessensspielraum. Eine Evaluierungsphase von mindestens einem Kalenderjahr kann aufzeigen, ob dieses Prinzip erfolgreich weiter verfolgt werden kann oder keinen nennenswerten Erfolg verspricht. Per Satzungsänderungsantrag kann dann dieser Abschnitt wieder aus der Landessatzung entfernt werden. Anmerkung: Aufgrund mir fehlender juristischer Fachkenntnisse kann ich nicht genau abschätzen, ob dieser Antrag nicht gegen die Bundessatzung verstößt. Ist dies der Fall, ziehe ich den Antrag mit sofortiger Wirkung zurück. In §3.2 steht "Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages." Erfüllt der Antragsteller nur die 1. Bedingung (Abgabe eines Mitgliedsantrags) ist er laut Satzung kein (Voll)Mitglied. Man könnte diese temporäre Phase quasi auch als Probe- Mitgliedschaft oder auch als Mitgliedsanwärter anerkennen, was ja im Grunde auch so ist, bis der Vorstand der Mitgliedschaft zugestimmt hat, wie in der Bundessatzung festgelegt. In §3.6 steht: "Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis." Diese Formulierung ist nicht sauber formuliert, weil der Begriff "Pirat" nicht definiert ist und dieser auch eine völlig andere Bedeutung haben kann. Ein Vollmitglied der Piratenpartei erhält (irgendwann) einen Mitgliedsausweis. Ein Mitglied auf Probe erhält keinen Mitgliedsausweis. Man könnte jetzt fortwährend Haarspalterei betreiben... Datum der letzten Änderung
25.05.2013 |
Anregungen
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Diskussion
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Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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