SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2013.2.

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Antragstitel

Probemitgliedschaft

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung an geeigneter Stelle folgende Ergänzung einzufügen:

Eine beitragsfreie Mitgliedschaft auf Probe ist in der Piratenpartei Saarland möglich, wird aber nach spätestens 6 Monaten automatisch zur beitragspflichtigen Vollmitgliedschaft. Ein Austritt ist vor dieser Ablauffrist schriftlich bei der jeweilig zuständigen Gliederung zu verkünden. Ein Mitglied auf Probe kann und darf an allen Aktivitäten der Piratenpartei Saarland uneingeschränkt teilnehmen, lediglich ein Stimmrecht wird nicht gewährt. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der beitragsfreien Mitgliedschaft obliegt dem Mitglied. Verweigert das Mitglied nach der 6 monatiger Frist die Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung, ist der Vorstand der jeweiligen Gliederung befugt, die Probe- Mitgliedschaft ohne Nennung von zusätzlichen Gründen aufzulösen.


Antragsbegründung

Eine Mitgliedschaft auf Probe erlaubt es interessierten BürgerINNEn, Politik, Leute und Strukturen innerhalb der Piratenpartei Saarland kennen zu lernen. Das Gefühl der Integrität wird dadurch erhöht und gewährt der Person bessere Möglichkeiten, sich aktiv an der Piratenpolitik zu beteiligen. Zwar ist es bei der Piratenpartei generell möglich, auch ohne Mitgliedschaft sich weitreichend einzubringen, besitzt allerdings auch eine geringere emotionale Bindung. Dieses Prinzip hat sich in vielen Bereichen, besonders im Geschäftsleben, bewährt und ermöglicht beiden Seiten größeren Ermessensspielraum.

Eine Evaluierungsphase von mindestens einem Kalenderjahr kann aufzeigen, ob dieses Prinzip erfolgreich weiter verfolgt werden kann oder keinen nennenswerten Erfolg verspricht. Per Satzungsänderungsantrag kann dann dieser Abschnitt wieder aus der Landessatzung entfernt werden.

Datum der letzten Änderung

24.05.2013


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