SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung 010

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-010

Einreichungsdatum

2013/2/21 15:15:11 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Landesfinanzrat

Antragsteller

Ulrike Mayer

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

Haushalt

Antragstext

Abschnitt B: Finanzordnung erhält folgende Fassung:

§ 1 Verfügungsberechtigungen

(1) Die Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung. (§ 10 Abs.7 Nr. 10)

§ 2 Der Landesfinanzrat

(1) Der Landesfinanzrat setzt sich zusammen aus dem Landesschatzmeister, den gewählten Kreisschatzmeistern und einem Basisvertreter je Kreisverband. Die Wahl der Basisvertreter aus den Kreisverbänden regeln die Kreissverbände in eigener Zuständigkeit. (2) Der Landesvorstand erstellt die Beschlussvorlagen zur Jahres- und Dreijahresfinanzplanung in Abstimmung mit dem Landesfinanzrat. (3) Der Landesfinanzrat tagt mindestens vierteljährlich. Er muss einberufen werden, wenn dies von

 a) mindestens 20% seiner Mitglieder oder
 b) vom Landesvorstand gefordert wird.

(4) Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung. (5) Der Landesfinanzrat legt zu jedem ordentlichen Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor. (6) Der Landesvorstand legt dem Landesparteitag den Jahres- und Dreijahresplan vor und begründet die wesentlichen Planungsansätze. Der Landesfinanzrat nimmt im Anschluss zu beiden Plänen Stellung. Der Landesparteitag stimmt über die Planung ab. (7) Plant der Vorstand zwischen den Landesparteitagen Verschiebungen oder Erweiterungen in der Landesfinanzplanung, muss der Landesfinanzrat mit einfacher Mehrheit zustimmen. (8) Der Landesfinanzrat erarbeitet die Landesfinanzordnung als Beschlussvorlage für den Landesparteitag. Bis zur Verabschiedung der Landesfinanzordnung findet die Finanzordnung der Bundessatzung Anwendung.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Abschnitt B: Finanzordnung

Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung. Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner GO (siehe Abschnitt A, §10(8)10.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

siehe oben

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

wird aus Zeitgründen auf dem LPT mündlich nachgeliefert

Piratenpad

https://kvsb.piratenpad.de/21?

Antragsfabrik

http://wiki.piratenpartei.de/SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag_2013.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_Entwurf_007

Datum der letzten Änderung

23.02.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht