SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung 004

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-004

Einreichungsdatum

2013/2/21 09:01:24 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Landesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

Abschnitt B: Finanzordnung

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung die Finanzordnung um einen weiteren Paragraphen zu ergänzen. Ist die Finanzordnung nicht in Paragraphen gefasst, so wird der aktuelle Text der Finanzordnung als §1 geführt und der folgende Text als §2 angefügt. Ist die Finanzordnung in Paragraphen gefasst, so wird der folgende Text mit der nächsthöheren gegenüber der zuletzt verwendeten Nummer angefügt:

§nnn Landesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

(1) Die nach einem eventuellen Ausgleich zwischen Landesverbänden und dem Bundesverband dem Landesverband Saarland netto zufließenden Mittel aus der Parteienfinanzierung werden zu gleichen Teilen zwischen dem Landesverband und den Kreisverbänden aufgeteilt.

(2) Die den Kreisverbänden zustehenden Mittel werden zu einem Drittel als Sockelbeträge, also Beträge gleicher Höhe an die Kreisverbände gezahlt, zu zwei Dritteln werden die Mittel anhand der Mitgliederzahl zum letzten Jahresanfang aufgeteilt.

(3) Mittel, die einem nicht existierenden Kreisverband zufielen, fallen stattdessen dem Landesverband zu.

(4) Zahlungen, die Aufgrund von Abschlagszahlungen erfolgen, sind jeweils auch nur als Abschlagszahlungen zu verstehen. Rückforderungen aufgrund vorher zu hoch gezahlter Abschlagszahlungen sind also möglich. Hierbei ist so vorzugehen, dass letzten Endes der Verteilungsschlüssel aus den Absätzen (1-3) erfüllt wird.

(5) Die Kreisverbände sorgen für eine angemessene Verteilung der Parteienfinanzierung unter sich und ihren Untergliederungen.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Sollte für sich sprechen. Wir müssen die KVs ausreichend und planbar finanzieren. Die Hälftige Aufteilung entspricht de facto der Aufteilung der Mitgliedsbeiträge. Im Gegensatz zu den Mitgliedsbeträgen sind hier aber Sockelbeträge vorgesehen, um die Mehrbelastung der mitgliedsschwächeren KVs auszugleichen.

Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

21.02.2013

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft