SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmänderung 003
| Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
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Antragsnummer
PA-003 Einreichungsdatum
2013/2/19 13:11:06 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Barrierefreier Saarländischer Rundfunk Antragsteller
Antragsart
Programmänderung
Antragsgruppe
Gesellschaft Antragstext
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Saarland setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung und Audiodescription im Programm des Saarländischen Rundfunks ein. Desweiteren fordern wir eine echte 1:1 Untertitelung, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, soll ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet werden. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung "Aktueller Bericht" und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Saarländischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den Einnahmen des Gemeinsamen Beitragsservice von (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zur Verfügung zu stellen.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Rundfunkgebühren zahlen. Demnach soll diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro monatlich) zahlen. Bislang war diese Personengruppe von der Gebühr befreit. Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der grösste Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht. Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keine Haushaltsabgabe zahlen müssen bis alle Haupsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.
Datum der letzten Änderung
21.02.2013 Status des Antrags
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