SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/X0002 Änderung der GO (Wahlordnung)

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--- HKLS 12:53, 7. Okt. 2012 (CEST) ---

Zwei Bemerkungen:

  • Vorschlagsrecht, Ziff. 1, Satz 2

"Im Falle der schriftlichen Erklärung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Wahl im Erfolgsfalle angenommen wird." Ob die Wahl angenommen wird oder nicht, muss weiterhin ein Ermessen des Kandidaten NACH der Wahl bleiben, da sonst die Frage nach der Wahlannahme eine Farce wäre. Es muss einem Kandidaten auch möglich sein, etwa bei 50.1% der Stimmen oder einem Ergebnis knapp über dem Akzeptanzwert (= gewählt), die Wahl abzulehnen, da ihm beispielsweise mit diesem Ergebnis die Unterstützung für sein Amt als zu gering erscheint (event. sogar gesetzeswidrig, weil Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird?).

  • Wahlmodus Ziff. 3 Punkt 2:

"Im ersten Wahlgang werden lediglich die ersten drei Plätze der Liste gewählt." Wieso die ersten drei und nicht zwei oder vier? Oder nur einer, der Spitzenkandidat? Wie kommt die Zahl drei zustande?