SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/S110 Satzungsänderungen mit Alternativvorschlägen

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  • Henry: Ich halte diesen Antrag für überflüssig. Die vorgeschlagene Änderung hat meiner Meinung nach nichts in der Satzung zu suchen. Wenn man tatsächlich ein Verfahren für die Abstimmung über alternative Anträge definieren will, dann in der Geschäftsordnung. Folgendes ist übrigens "bewährte Praxis":
  • die Anträge werden vor Ihrer Abstimmung in eine Reihenfolge gebracht (der weitest gehende zuerst)
  • dann wird der Reihe nach über die Alternativen abgestimmt
  • und der erste Antrag, der die notwendige Mehrheit hat ist angenommen
  • (über die restlichen wird gar nicht mehr abgestimmt)
  • fertig :)


--- HKLS 11:50, 7. Okt. 2012 (CEST) ---

  • Es ist üblich, zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Es ist Aufgabe der Antragskommission bzw. der Wahlleitung, die Reihenfolge vorzuschlagen und zu begründen. Das vorgeschlagene Prozedere würde nur funktionieren, wenn alle Anträge gleichwertige alternative Inhalte besäßen.
  • Vorschlag: Antrag zurückziehen