SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/S100 Zuständigkeiten bzgl. Aufstellungsversammlungen

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--- HKLS 11:44, 7. Okt. 2012 (CEST) ----

Im Prinzip eine gute Formulierung und Vorschlag. Ich würde nur folgende Änderung vorschlagen (leider hab ich das erst zu spät bemerkt ..):

  • Statt in Abs. 3 und 4 "Der Landesvorstand" müsste es "Der für das Wahlgebiet zuständige Vorstand" heißen (wenn wir Kreisverbände haben, können diese Vorstände für die Einberufung, Einladung bzw. Unterzeichnung der Wahlvorschläge für eine Kreistagswahl zuständig sein. Bei kreisübergreifenden Aufstellungsversammlungen (z.B. für die größeren Wahlkreise zur Bundestagswahl) wäre dies wieder der Landesvorstand usw. - also: immer der jeweils zuständige Vorstand.
  • Abs. 3 Satz 2 kann damit entfallen.