SH Diskussion:LPT2012.1/Anträge/WP06.06 Kampf der wahren Internetkriminalität: Schutz vor unlauteren Geschäftemachern im Internet

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Verbesserungsvorschläge sind Willkommen!

Frage: Welcher Titel ist besser, der der Wikiseite (Kampf der wahren Internetkriminalität: Schutz vor unlauteren Geschäftemachern im Internet) oder der im Antragstext genannte?



Fragen zum Antrag,die schon gestellt wurden

Normalerweise gibt es doch dafür das Verbandsklagerecht der Verbraucherschutzzentralen, oder?


Das Verbandsklagerecht ist nur ein Krücke, um dem Bürger eine Möglichkeit zu geben gegen das Problem anzugehen. Die müssen aber Geld dazu in die Hand nehmen, und da müssen schon Mitglieder betroffen sein. Bei massenhaftem Nepp ist aber der Schaden auf der Verbraucherseite relativ gering im Vergleich zu den Kosten.

Das UWG und die Preisangabenverordnung haben, wie die meisten Gesetze, auch Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, aber in Seminaren darüber hört man schon, das es mit der staatlichen Kontrolle nicht weit her ist. Der Strafrahmen ist nicht ohne. In einigen Gemeinden, bei wird Einzellhändlern die Preisauszeichnung auch kontrolliert.

Es ist schon komisch, das Falschparken oder zu schnelles Fahren an unkritischen Stellen verfolgt werden, aber wenn Leute/ Firmen gewerbsmäßig den Bürger abzocken nicht.

Die CDU redet viel von Sicherheit, aber von Alters her bot der Staat die Gemeinschaft Schutz vor starken, fremden Mächten. (Sicherheit gab es nie, nur Schadensbegrenzung.)

Ich finde es piratig, den Bürger vor staatlicher Allmacht und der Macht großer Organisationen zu schützen. Ich kann nicht beurteilen, ob ich mit dieser Einschätzung so falsch liege, denn das programmatische Profil der Piraten und z.T. die Interessen der Mitglieder haben sich ja verschoben.

Was sollen Gesetze, die die Politik nicht einhalten lassen will?



Formales

Gewöhnt euch bitte bei Diskussionen an, den Namen durch drei bzw vier ~ hinter den entsprechenden Abschnitt zu hängen. Danke Malte S. 22:01, 1. Jan. 2012 (CET)

Bitte markiere entsprechend der Vorlage den Abschnitt Deines Antrages, der in das Wahlprogramm aufgenommen werden soll. Hilfreich wäre zudem die Angabe einer Überschrift sowie eines genauen Ortes, an dem die Änderung eingefügt werden soll. Malte S. 22:01, 1. Jan. 2012 (CET)

Inhaltliches

Ich lehne den Antrag ab. Obgleich ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich des UWG vorliegt ist die vorgeschlagene Methode nur bedingt geeignet, den gewünschten Erfolg zu erreichen.
Grundsätzlich geht das deutsche Wettbewerbsrecht davon aus, dass eine Selbstregulation unter den Marktteilnehmern der weniger intensive Eingriff in die allgemeine Berufs- und Handlungsfreiheit darstellt und daher zu bevorzugen ist. Aus diesem Grund sind eben Verstöße gegen die allermeisten marktregelnden Vorschriften weder straf- noch bußgeldbewährt.
Schon aufgrund der grundsätzlichen Einstellung der Piratenpartei zu staatlichen Eingriffshandlungen ist dieser Antrag schwer mit dem Parteiprogramm in Einklang zu bringen. Danach sollen staatliche Eingriffe auf ein Minimum reduziert werden. Soweit sich die Piratenpartei nicht dazu erklärt, dass sie Grundrechte von Verbrauchern höher bewertet als die von unternehmerisch tätigen Personen, sehe ich aufgrund der Kollission eine Unvereinbarkeit mit dem o.g. Grundsatz.
Der Vorschlag ist aber auch unzureichend. Denn die zuständigen Behörden haben eben kein eigenes Interesse an dem Vollzug eventuell neuer Gesetze. Ein deutliches Interesse haben aber sowohl die Verbraucherverbände (es muss im Übrigen kein Mitglied betroffen sein für die Klagebefugnis, vgl. UKlaG) und die betroffenen Bürger selbst. Viel effizienter dürfte es daher sein, den finanziellen Anreiz für Bürger zu erhöhen, indem auch diesen ggf. eine Gewinnabschöpfung zugesprochen werden kann. Letzteres ist aber nur eine noch nicht tiefer überlegte Idee meinerseits.
Die Zuständigkeit der SH-Behörden (namentlich der Staatsanwaltschaften) bei Straftaten gegen Einwohner SHs, die sich in SH ausgewirkt haben, besteht im Übrigen ohnehin schon. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden SHs für Firmen in anderen Bundesländern scheitert am Föderalismusprinzip.
Malte S. 22:01, 1. Jan. 2012 (CET)

Nachtrag: Soweit ein Geschäft aufgrund wettbewerbswidriger Angebote zustande gekommen ist, folgt daraus selbstverständlich NICHT die Unwirksamkeit des Geschäfts. Diese ist nur aufgrund des Inhalts des Geschäfts zu würdigen. Ggf. kann es aber anfechtbar sein.

Beispiel:

A bietet einen Computer mit einem Markwert von 1.000 € an, wirbt jedoch mit einem Preis von 500 €. Als der Verbraucher B durch die Werbung angelockt an den A herantritt, wird ihm ein Kaufvertrag über den Computer zu einem Preis von 700 € angeboten.

Unstreitig Werbung mit unrichtigen Angaben und daher von Mitbewerbern zu beanstanden. Auch dann, wenn diese den gleichen Computer für 1.000 € anbieten und die unrichtigte Werbung auf sie keinen Einfluss hatte. Aber für den Verbraucher ist es letztendlich immer noch ein "Plus"geschäft, weil er den 1.000€-Rechner für 700€ erhält. Der Anreiz der Lockfunktion "niedriger Preis" ist auch nicht derart intensiv, dass der Verbraucher nicht mehr in der Lage ist, selbstständig über einen Vertragsschluss zu entscheiden. Auch eine Täuschung liegt nicht vor, ergo: keine Anfechtbarkeit.

Beispiel 2:

Der Verbraucher B geht auf den Unternehmer A ohne durch Werbung oder sonstige Maßnahmen dazu veranlasst worden zu sein zu und erwirbt von diesem einen Computer zum Preis von 1.000 €. Nachträglich stellt er fest, dass der Computer nur einen Marktwert von 700 € hat.

Obwohl der Verbraucher ein für ihn nachteiliges Geschäft abgeschlossen hat, kann er den Vertrag nicht rückgängig machen. Denn der Verkäufer ist nicht zur Information über den tatsächlichen Marktwert verpflichtet.

Zwar ist die Werbung mit unrichtigen Angaben ein Mehr als die bloße Nichtinformation. Aus diesem Grund aber sogleich die Nichtigkeit zu folgern wäre mE zu weit gegriffen, weil die fehlerhafte Information i.S.d. UWG oftmals zwar den Kaufentschluss weckt, ihn jedoch nicht steuert und zudem in vielen Fällen auch keinen Realschaden verursacht.Malte S. 07:34, 2. Jan. 2012 (CET)