SH Diskussion:LPT2012.1/Anträge/WP05.02 Verwaltungsbeschleunigung
Sachverhalte sind etwas komplizierter
Abgesehen von einer pauschalen Behördenschelte ("monatelang untätig"), die sich so unqualifiziert die Piratenpartei nicht leisten sollte, sind die Dinge etwas komplizierter.
- In zahlreichen Gesetzen und Verordnungen sind die Fristen mit ein, zwei oder drei Monaten bereits gesetzt, bevor eine fiktive Genehmigung eintritt. Insofern muss man schon genau hinsehen, welche Gesetze und Regelungen es betrifft und wo Regelungsbedarf besteht.
- In der Regel müssen sich unterschiedliche Behörden einer Verwaltungsebene bei Genehmigungen abstimmen, damit der Bürger nicht unzählige Einzelgenehmigungen bekommt (diese wären dann schnell und in 1 Monat erledigt), die sich dann widersprechen könnten. Daneben gibt es Abstimmungsbedarf auch auf unterschiedlichen Behördenebenen (Landesverwaltung, Kreisverwaltungen, Ämter- und Gemeindeebenen).
- Die Bearbeitungszeit ist bei vielen komplizierten Anträgen mit einem Monat erheblich zu kurz (Beispiel: Ein Windenergieunternehmen beantragt den Bau von 15 Windrädern mit Höhen von 180 m in einer bisher windkraftanlagenfreien Gemeinde. Die Prüfung der unzähligen Auswirkungen - vom Schattenwurf auf Siedlungen bis hin zur Festlegung von Rettungswegen oder zur Flugsicherung - binnen eines Monats zu prüfen ist utopisch).
- Die Folge wäre, dass 1. in unzähligen Fällen bereits vorsorgend eine Fristverlängerung festgesetzt werden müsste (gegen die der Bürger als belastender Verwaltungsakt natürlich auch wieder Widerspruch einlegen und klagen kann!), dass 2. in zahlreichen Fällen, in denen sich noch Klärungsbedarf herausgestellt hat, von der Behörde ein Verfahren auf Rücknahme der fiktiven Genehmigung eingeleitet werden muss. Auch das nicht gerade zur Freude der Bürger.
- In vielen Fällen reichen Antragsteller (das ist ja nicht nur der "kleine" Bürger, der einen Anbau an sein Haus möchte, sondern auch beispielsweise ein international tätiges Konsortium etwa im Bereich Kiesabbau) ihre Unterlagen unvollständig ein. Bisher kann dies innerhalb der (längeren) Fristen oft unbürokratisch "geheilt" werden. Künftig müssten allein schon aus diesem Grund die Fristen vorsorglich verlängert werden.
- Eine Beschleunigung von Bearbeitung zu fordern bei gleichzeitigem massivem Stellenabbau im öffentlichen Dienst ist zwar äußerst populistisch, geht aber an der Realität ziemlich vorbei.
Wenn wir dieses Thema anfassen, sollten wir grundsätzlich über neue und andere Verwaltungsstrukturen nachdenken, anstatt an Symptomen herumzudoktern.
HKLS 10:17, 2. Jan. 2012 (CET)
Ich glaube, Du siehst "die Behörde" noch immer als Subjekt mit eigenen subjektiven Rechten. Das ist sie nicht und kann sie unter Geltung des Grundgesetzes auch nicht sein. Die Verwaltung hat schlicht nur eine Funktion, nämlich ihre Aufgabe zu erfüllen. Ich habe i.Ü. nie behauptet, dass "alle Behörden" monatelang untätig sein dürfen. Ich habe nur behauptet - und das ist nach aktueller Rechtslage Fakt - dass sie es dürfen. Da liegt ein erheblicher Unterschied. Tatsächlich ist es aber auch so, dass ich bei nahezu allen Behörden mit denen ich im Laufe des Studiums und Referendariats zu tun hatte derartige Vorgänge existieren ('Die Akte sitzen wir aus'). Das ist nicht systematisch oder bösartig. Das wird schlicht durch die Rechtslage bedingt. Und es ist nicht erforderlich, diese Regelung beizubehalten.
Meinethalben kann man den Antrag dahingehend ändern - das war mir zu konkret -, dass natürlich spezialgesetzlich eine verlängerte Frist gesetzt werden kann. Ich will nur das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren. Wenn die Frist i.Ü. durch fehlende Unterlagen des Antragstellers erschöpft wird, dann greift auch die Fiktion nicht. Das ist bereits jetzt schon in den entsprechenden Bereichen so, vgl. § 42a Abs. 2 S. 4 VwVfG.
Letztlich ist auch das Argument der Absprache der verschiedenen Behörden nicht durchgreifend. Denn auch der Bürger muss in vielen Fällen mit mehreren Stellen gleichzeitig kommunizieren, teils in zig Verfahren. Er aber erhält dennoch nur eine Frist von einem Monat für den Widerspruch und die Klage. Wenn die Behörden derart ineffizient arbeiten, dann kann eine solche Folge sie vielleicht dazu anhalten, ihre Arbeitsweise von innen heraus zu verbessern. Aufgesetzte Strukturreformen haben noch nie Erfolg gehabt, wenn nicht wenigstens zugleich ein Anreiz gesetzt wird. Warum nicht mit dem Anreiz beginnen?
Die Festsetzung der Fristverlängerung dürfte mE nicht angreifbar sein. Erklärung kann ich gerne ausgiebig liefern. Man klann diese Regelung aber auch ins Gesetz schreiben - und feddich.
Ja, ich gebe Dir Recht, man sollte über neue Strukturen nachdenken. Damit aber pauschal jegwede kleine Änderung abzulehnen, ist schlicht unsachlich. Dann müssten wir unser gesamtes Programm löschen. Darin schwirrt es nur von kleinen, halbgaren Lösungen - die trotzdem gut sind.
Malte S. 16:26, 3. Jan. 2012 (CET)