SH:Vorstand/Sitzungen/2010-05-25 - Protokoll Vorstand Schleswig-Holstein

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öffentliche Vorstandssitzung

Ort

telefonische Teilnahme:
* Entweder: Anmeldung bis 12:00 Uhr beim Vorstand.
Wer teilnehmen möchte, sollte sich mit Festnetztelefonnummer bis 12:00 Uhr
am Tag der Sitzung beim Vorstand per EMail anmelden.
* Oder: selbst einwählen.
Eine nachträgliche Einwahl ist jederzeit möglich:
Telfonnummer: 0211/54079964
Die PIN für die Einwahl lautet: 999999
Gäste werden automatisch stumm geschaltet, um Rederecht zu bekommen,
dies bitte durch drücken der 1 signalisieren.
Soweit wir zwischendurch auch etwas auf einer Webseite zeigen wollen,
geht dies hier.
Einfach als Teilnehmer Namen eingeben und PIN 362543.


Zeit

  • 25.05.2010
  • 20:00 Uhr - ca. 24:00 Uhr

Tagesordnung

  1. Abklärung der aktuellen Vorstandsmitglieder (siehe Anhang)
  2. Antrag: Datenschutzbeauftragter(siehe Anhang)
  3. Antrag des Schatzmeisters: Kostenerstattungsregelung für Vorstandsaufwendungen (siehe Anhang)
  4. Antrag: Hashwert-Liste der Mitglieder-E-Mail-Adressen (siehe Anhang)
  5. Antrag: Kostenübernahme einer ganztägigen Liquid Feedback Schulung in Lübeck (siehe Anhang)
  6. ...

Anhang

Abklärung des aktuellen Vorstands

Gem. Geschäftsordnung werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und Änderungen der GO mit 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder gefällt. Es ist nicht von anwesenden Vorstandsmitgliedern die Rede. Demenstprechend wirken Enthaltungen und Nichterscheinen immer wie Nein-Stimmen. Ich bitte alle Vorstandsmitglieder darauf zu achten, damit alles korrekt entschieden werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Status von Wolfgang Dudda und Tobias Joist klar fetzustellen. Von beiden wurde ein Rücktritt verlautbart. Dieser Rückrtritt muss unverzüglich schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden erklärt werden, da die Stimmen sonst die Wirkung von Nein-Stimmen bei jeder Vorstandssitzung haben. Eine Kopie des Rücktritts wird dringend in der Geschäftsstelle benötigt um beispielsweise die Bankkontenthematik rechtssicher lösen zu können.

Schatzmeister


Thema Datenschutzbeauftragter

"Moin alle,

gestern war der Datenschutzbeauftragter des Bundesverbandes, Werner Hülsmann, zu Besuch in der Bundesgeschäftsstelle.

Herr Hülsmann weist darauf hin, dass die Untergliederungen der Piratenpartei eigene juristische Personen sind und einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben.

Kann das bitte jemand auch auf die Vorstände-Liste stellen? Danke.

MfG

Michael

-- Michael Ebner Leiter Bundesgeschäftsstelle Piratenpartei "


Antrag: Der Vorstand möge beschließen Marcel Canales Nowak als Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes einzusetzen.

Erläuterung: Marcel Canales Nowak ist Pirat und sitzt in der Geschäftsstelle, wo die meißten Daten der Piraten behandelt werden (Geschäftsstelle, Buchhaltung des Schatzmeisters etc.pp.). Er ist geschult im Bereich Datenschutz und erfüllt somit bereits alle Vorraussetzungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir schaffen uns dass Problem damit leicht und effizient vom Hals und gleichzeitig ist es eine Lösung die unserem Anspruch gerecht wird.

Pradetto: Dafür.

Antrag: Hashwert-Liste der Mitglieder-E-Mail-Adressen

Antrag: Der Vorstand möge beschließen, dass den Administratoren der Mail-Infrastruktur des Landesverbands die aktuellen E-Mail-Adressen der Mitglieder in Form einer Liste von Hashwerten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung: Die Mail-Admins/Postmaster benötigen zur Verwaltung bestimmter Nur-Mitglieder-Mailinglisten (Team, Wahlkampf) eine Abgleichsmöglichkeit. Durch den Vergleich über Hashwerte ist eine Direkteinsicht auf die Adressenliste nicht möglich.

Verfahren: Der Vorstand verschlüsselt die Adressen einzeln mit einer gängigen Hashfunktion¹ (z. B. SHA-1). Evtl vorher noch einen Saltwert² anhängen, der jährlich getauscht werden kann. Da Domains und teilweise Localparts³ von Groß- und Kleinschreibung unabhängig sind, müssen die Adressen vorher komplett in Kleinbuchstaben umgewandelt werden.

Beispiel: Vorname.Nachname@Example.com

  1. Kleinschreibung: vorname.nachname@example.com
  2. Salt: vorname.nachname@example.com#BE0dRKJWns
  3. SHA1-Hashwert: 1af34c629bdb6487de8e1e481b336bec565cf4d6

Wenn jetzt bei der Anmeldung an einer Team- oder der Wahlkampfliste beide Hashwerte identisch sind, ist Abonnent ein Mitglied. Der Vergleich kann automatisch ablaufen. Nächtlich können alte Adressen aus den Mailinglisten automatisch aussortiert werden.

____
¹ http://de.wikipedia.org/wiki/Hashfunktion
² http://de.wikipedia.org/wiki/Salt_%28Kryptologie%29
³ http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail-Adresse


Antrag: Kostenerstattungsregelung für Vorstandsaufwendungen

Jede Firma hat eine klare Regelung für die Erstattung von Fahrt- & Reisekosten von Vorstandsmitgliedern. Dies ist auch für die Piraten notwendig.

Aus 6 Gründen:

1.) Transparenz: Kostenerstattuungen können transparent dargestellt und jederzeit begründet werden.

2.) Planbarkeit: Jedes Vorstandsmitglied kann seine Aktivitäten verlässlich planen. Insbesondere können auch sozial schwächere Piraten für sich abwägen. ob sie sich für zur Vorstandswahl aufstellen lassen, ohne sich in finanzielle Wagnisse zu begeben.

3.) Effizienz: Wir entlasten den Vorstand von ständigen Entscheidungen über Erstattungen aus Alltagsgeschäften.

4.) Klarheit und Gleichheit: alle Vorstände und Mitglieder werden klar und gleich behandelt.

5.) Ordnungsgemäße Buchführung: Kostenerstattungen die beschlossenen Regelungen führen brauchen sowohl von innerparteilichen Kassenrpfüfern als auch vom Staat (Finanazmt, Landtagsverwaltung zwecks Parteienfinanzierung) nicht mehr sachlich sondern nur noch in der Höhe geprüft werden.

6.) Parteienfinanzierung: Erbringt ein Vorstand diese Aufwendungen in Eigenregie und unter Verzicht auf eine Erstattung kann dies unmittelbar als Spende gebucht werden und damit für die Parteienfinanzierung verwendet werden. Antrag1: Der Vorstand möge beschließen, dass eine Kostenerstatungsregelung für die Aufwendungen von Vorstandsmitgliedern in die Geschäftsordnung des Vorstandes wie unten folgend aufgenommen wird.

Punkt 5 Inkraftreten wird in Punkt 6 umbenannt.

Als Punkt 5 wird neu aufegführt:

"Punkt 5 Kostenerstattungen

Grundsätzlich ist für alle Aufwendungen die ein Vorstandsmitglied im Zuge seiner Vorstandsarbeit durchführt eine Erstattung vorzunehmen für Kosten die dem Vorstandsmitglied entstehen.

Jedem Vorstandmitglied steht es grundsätzlich frei, diese Erstattung als Spende einzubringen.

Zur ersatttungsfähigen Vorstandsarbeit gehören die Teilnahme an Infoständen, Wahlkampfveranstaltungen, Parteitagen anderer Landesverbände der Piratenpartei, Parteitage von Untergliederungen des Landesverbandes, Koordinationstreffen mit Piraten außerhalb des Landesverbandes die ein gewähltes Amt bekleiden, Stammtischen die mehr als 30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden, Termine die mit öffentlichen Behörden oder Unternehmen stattfinden mit denen die Piraten kooperieren oder die für eine Kooperation gewonnen werden sollen, Vorstandssitzungen die mehr als 30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden und sonstige vorher durch Vorstandsbeschluss verabredete Veranstaltungen beziehungsweise Reisen.

Grundsätzlich nicht Erstattungsfähig sind Reisen die zu Bundesparteitagen oder Landesparteitagen des Landesverbands Schleswig Holstein stattfinden.

Zu den zu erstattungsfähigen Positionen gehören:

Reisekosten, insbesondere:

    -Fahrtkosten
    -Verpflegungsmehraufwendungen
    -Übernachtungskosten
    -Reisenebenkosten

-jährliche Büromaterialkostenpauschale -Telefonkosten -Portokosten

5.1 Reisekosten

Die Reiskeostenabrechnung ist auf dem der Geschäftsordnung angehängten Formular durchzuführen und innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Reise dem Schatzmeister inklusive beigefügter und Belege vorzulegen (bzw. zu übersenden). http://www.nosi.de/wissen_reisekosten.html?file=data/kh/Reisekostenabrechnung.zip

Die Fahrtkostenerstattung erstattet die Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs nach Vorlage des Originalbelegs für die zweite Klasse. Bei Anreise mit eigenem Fahrzeug erstattet die Pirtaenpartei schleswig Holsten eine Kilometerpauschale in Höhe von 15 Cent je gefahrenem Kilometer.

Erstattet werden zudem die steuerrechtlich anerkannten Verpflegungsmehraufwendungen.

Erstattet werden zudem Übernachtungskosten bis zu 45,- Euro je Nacht (nach Abzug eventueller Frühstückspauschalen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Verpflegungsmehraufwendungen) für Übernachtungen in kommerziellen Herbergen (Hotel, Jugensherbergen, Campingplätze etc.), wenn die Rückreise mehr als 1,5 Stunden dauern würde bei mehrtägigen Reisen.

Darüberhinaus werden gegen Beleg Reisenebenkosten bis zu 30 Euro erstattet, wenn die Notwendigkeit der Ausgaben durch den Schatzmeister bestätigt wird.

5.2 Jährliche Büromaterialkostenpauschale

Als jährliche Büromaterialkostenpauschale werden jedem Vorstandsmitglied 40,- Euro gegen Pauschalbeleg erstattet.

5.3 Telefonkosten

Gegen Vorlage der Telefonrechnungen können dem Vorstandsmitglied 25% seiner privaten Telefonrechnungen aus Mobilfunk und/oder Festnetzanschluss erstattet werden, maximal jedoch 240,- Euro im Jahr.

5.4 Portokosten

Dem Vorstandsmitglied können gegen Vorlage von Belegen Portokosten erstattet werden. Maximal jedoch 100,- Euro im Jahr.

5.5 Offenlegung

Die Kostenerstattungen für Vorstandsmitglieder werden im Bericht des Schatzmeisters gegenüber dem Landesparteitag offen gelegt. Die Offenlegung erfolgt namentlich nach Vorstandsmitgliedern aufgeschlüsselt. Offengelegt wird ferner, die Aufteilung der Erstattungen nach den Positionen 5.1 bis 5.4. Ist das jeweilige Vorstandsmitglied einverstanden wird zusätzlich die Höhe der Spenden des jeweiligen Vorstandsmitglieds an die Partei im entsprechenden Zeitraum offen gelegt."


Erläuterung:

Mit der Etablierung der Erstattungsregelungen in der Geschäftsordnung schaffen wir Transparenz und geben gleichzeitig die Richtugn für nachfolgende Vorstände vor wie eine Erstattungsregelung transparent und arbeitsentlastend gehandhabt werden kann. Ein reiner Vorstandsbeschluss geht in der Vielzahl der Protokolle unter.

Generell sind die Erstattungen so angesetzt, dass diese Kostendeckend sind, aber teils unterhalb der gesetzlichen Möglichkeiten liegen.

Zum Einwand Kostenerstattungen seien zu hoch oder erstattungsfähige Aufwendungen würden von anderen Mitglieder ebenfalls selbst getragen lässt sich folgendes sagen: Vorstandsmitglieder sind weitaus öfter im Einsatz als die meißten einfachen Mitglieder. Es ist nicht gut für die Partei, wenn die Vorstandsarbeit nur von einkommenskräftigen Piraten geleistet werden kann. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Ebensowenig sollte ein Vorstandsmitglied abwägen müssen, ob es einen weiter entfernten Stammtisch etc. besucht oder nicht, aufgrund möglicher Kosten. Aktive Vorstandsarbeit ist für die Piraten unverzichtbar. Zudem gilt: Natürlich ist die Erwartungshaltung, dass ein Vorstandsmitglied auch in einem hohem und vorbildlichen Maße Eigenbeteilungen über den zeitlichen Einsatz hinaus erbringt. Wenn die Positionen abrechnungsfähig sind, sollen diese aber dennoch offiziell und geordnet abgerechnet werden, denn dann (und nur dann) hat das Vorstandsmitglied die Möglichkeit dies als Spende einzubringen. Spenden erhöhen unsere Eigenmittel und helfen bei der Parteienfinanzierung. Durch die Offenlegung kann jedes Mitglied sich ein Bild schaffen, ob überzogene Erstattungen in Anspruch genommen wurden (Stichwort Ausnutzung) oder nicht. Tatsächlich glaube ich, dass so zum ersten Mal auch transparent wird, in welch enorm hohen Maße sich die Vorstände auch finanziell zu Gunsten Piraten enagieren. Das kleinkarierte Gegackere sollte dann schnell verstummen und die Postenjäger überlegen sich vielleicht nochmal gewissenhaft worum sie sich da eigentlich bewerben.

Zum Einwand wir schöpfen das gesetzliche Maß nicht aus: Natürlich könnten wir im Rahmen der Fahrtkostenerstattungen bis zu 30 Cent geltend machen und dies würde sicher die Spendeneinnahmen der Partei buchhalterisch erhöhen (und damit die öffentliche Parteienfinanzierung). Tatsächlich ist die gesetzlich erlaubte Erstattung in diesem Fall jedoch erfahrungsgemäß höher als tatsächlich benötigt wird. Falls es doch zur ausnutzung durch ein einzelnes Vorstandsmitglied käme, führte dies zwangsläufig zu Unfrieden und darin liegt eine höhere Gefahr für die Piraten als darin am Ende vielleicht 500 Euro weniger Parteienfinanzierung zu erhalten. Unser Kernproblem besteht im Moment eher darin das insgesamt zu inkonsequent Kosten abgerechnet (und ggf. gespendet) werden. Eine ordnungsgemäße Buchführung -insbesondere auch eine piratische - sollte sich immer am tatsächlichen Bedarf orientieren. Es kann nicht piratisch sein, künstlich Aufwendungen hoch zu treiben, um öffentliche Gelder zu kassieren. Das widerspricht im Grunde dem piratischen Ansatz auf ordentliche Mittelverwendung des Staates.

Antrag: Kostenübernahme einer ganztägigen Liquid Feedback Schulung in Lübeck

Der Vorstand möge beschließen die Kosten für eine ganztägige Liquid Feedback Schulung in Lübeck zu übernehmen. Um möglichst Effektiv zu Arbeiten soll der Termin mit den Stammtischen in der Umgebung von Lübeck angesprochen werden.

Um die Schulung durchführen zu können müssen die Fahrtkosten des Vortragenden sowie Raummiete übernommen werden. Insgesamt muss mit ungefähr 200 Euro gerechnet werden.

Die Organisation soll mit Absprache des Stammtisches Lübeck, einem noch zu bestimmenden Piraten übertragen werden.


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