SH:Vorstand/Beschlüsse/Offen

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Hier sammelt der Vorstand Anträge und offene Beschlüsse.

Wenn du möchtest, dass der Vorstand etwas beschließt, so füge deinen Beschlusstext - am besten mithilfe der Vorlage - hier ein.

Es ist natürlich erlaubt, einen Beschluss anonym einzusenden. Hierzu wende dich mit Kontaktdaten oder gleich dem gesamten Beschlusstext an vorstand@piratenpartei-sh.de. Dein Antrag wird vertraulich behandelt.

Formuliere deinen Antrag bitte so genau wie möglich. Es ist auch hilfreich (aber nicht nötig) bei der behandelnden Vorstandssitzung als gasthörer anwesend zu sein, um Rückfragen des Vorstands zeitnah beantworten zu können.

Hier geht's zum Antragsarchiv.

ACHTUNG: Wenn du selbst einen Antrag stellen möchtest, verwende Bitte die Vorlage


Anträge und offene Beschlüsse

Effizienter Einsatz von Vorstandsmitgliedern

Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010

Antragstext: Der Vorstand beschließt dem Generalsekretär 320 Kilometer und 3,5 Stunden (Flensburg-Lübeck-Flensburg) Autofahrt zu ersparen und die Geschäftsstellenunterlagen stattdessen per DHL an ihn senden zu lassen.

Begründung: Versandskosten 6,90 Euro.

Nach gegewärtiger Beschlusslage hingegen ein Vorstandsmitglied mit 320 Kilometern und 3,5 Stunden Autofahrt belastet. Die Partei mit mit 96 Euro Fahrtkostenerstattung belastet. Zwar gehe ich davon aus, dass der Generalsekretär diesen Betrag ohnehin spenden würde, aber es macht immer noch mehr Sinn die entsprechenden Kosten gar nicht erst zu produzieren.

Wechsel der Geschäftsstelle

Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010

Antragstext: Der Vorstand möge den Wechsel der Geschäftsstelle beschließen und dafür Sorge tragen, dass diese tatsächlich die Funktion einer Geschäftsstelle ausübt.

Begründung: Gerne kann die Geschäftsstelle weiterhin in der Fackenburger Allee verbleiben. Dagegen spricht nichts. Ich bin auch bereit weiterhin die Post zu bearbeiten und zu verteilen oder Unterlagen und Materialen aufzubewahren. Mit dem Schatzmeister habe ich vereinbart, dass meine Firma hierfür Rechnungen stellt, ich den Betrag jedoch im gleichen Atemzug privat spende. Dadurch generiert die Partei wichtige Eigenmittel und kann mehr Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung nutzen. Ich habe dies dem Vorstand mehrfach angeboten und verschiedenen Mitgliedern des Vorstandes ausführlich erklärt. Das geht für mich persönlich in Ordnung. Ebenso ist es für mich in Ordnung, wenn die Geschäftsstelle verlegt wird. Ich habe keinen persönlichen Vorteil aus dem Erhalt der Geschäftsstelle in meinen Firmenräumen. Für mich bedeutet dies lediglich ehrenamtliche Arbeit. Dies zunächst zur Klarstellung.

Allerdings hat eine Geschäftsstelle mehr als eine symbolische Bedeutung. Die Geschäftsstelle ist per Defitinon der Ort, wo die rein geschäftlich organisatorischen Tätigkeiten der Partei abgewickelt werden. Mitglieder, Öffentlichkeit und staatliche Institutionen erwarten entsprechend dass dort sensible Daten aufbewahrt werden, Ansprechpartner zu finden sind, Informationen bezogen werden können. Der Vorstand hat beschlossen die Post an ein Postfach am privaten Wohnsitz eines Vorstandsmitglieds umzuleiten und Materialen und Mitgliedsdaten gleichfalls in der Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds aufzubewahren. Die Geschäftsstelle besteht somit nur noch aus einem Klingelschild und ist tatsächlich eine Scheingeschäftsstelle.

Die Mitglieder, staatliche Institutionen und die Öffentlichkeit werden über den Grad der Professionalität der Piratenpartei ebenso getäuscht wie darüber, was mit sensiblen Mitgliederunterlagen geschieht. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die persönliche Aufbewahrung der Mitgliederdaten in der Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds aus der Besorgnis um sensible Daten erwächst, fürchte jedoch dass gerade dies eher einen desolaten Eindruck macht.

Überdies entstehen durch die Umleitung der Post laufende jährliche Kosten von rund 70 Euro für die Partei.

Um die Piraten vor Schaden zu schützen, fordere ich daher auf, die Geschäftsstelle zu verlegen.

Es spricht nichts dagegegen, wenn die Geschäftsstelle in einer Privatwohnung liegt. Die Unterlagen aber heimlich in einer Privatwohnung aufzubewahren, während man die Öffentlichkeit mit einer Scheingeschäftsstelle täuscht halte ich aus Transparenz- und Datenschutzgründen für untragbar. Dafür bin ich nicht Pirat geworden und dafür werde ich meine Firmenräumlichkeiten auch nicht zur Verfügung stellen.

Erstattungsregelung

Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010

Antragstext: Der Vorstand beschließt innerhalb von 4 Wochen eine Erstattungsregelung für aus der Parteiarbeit Mitgliedern erwachsende Kosten zu erarbeiten, zu beschließen und zu veröffentlichen. Die Erstattungsregelung wird Vorgaben darüber beinhalten, welche Kosten in welcher Höhe durch welche Mitglieder für welche Aufgaben bis zu welcher jweiligen Höhe auch ohne gesonderten Beschluss erstattungsfähig sind und welche in jedem Fall eines Beschlusses bedürfen.

Begründung: Der Landesverband ist zwar eine Untergliederung der Bundespartei, aber im Sinne des BGB dennoch als nicht rechtsfähiger Verein eine rechtlich eigenständige Organisation nach GBR-Recht. Dies bedeutet, dass der Landesverband nicht den Kostenerstattungsregelungen der Bundespartei unterliegt. Es bedeutet ferner, dass so lange keine eigenen Regelungen getroffen und veröffentlicht wurden die Ersatttungsregelungen der Finanzbehörden unterliegen. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied, jedes einfache Mitglied und auch Dritte nach Treu und Glaben davon ausgehen dürfen, dass wenn diese im Auftrag der Partei Aufgaben durchführen ihre Kosten hierfür erstattet erhalten. Dies sind beispielsweise bis zu 30 cent Kilometerpauschale, Übernachtungskosten nach ortsüblichen Hotelpauschalen und sonstige Übernachtungspauschalen um die 80 Euro. Vorstandsmitglieder, Mitglieder einer AG und andere können somit jederzeit für nahezu jede Aktivität aus der die Partei einen Nutzen hat ihre Aktivitäten der letzten 2 Jahre auflisten und hierfür Reisekostenabrechnungen und sonstige Kostenabrechnungen verlangen. Der Vorstand hat keine Möglichkeit die Erstattung abzulehnen ohne sich dem Risiko einer erfolgreichen Klage auszusetzen. Für den Landesverband ergeben sich daraus unkalkulierbare Risiken. Insbesondere weil es eine Reihe unzufriedener Ex-Vorstände (siehe die öffentlichen Diskurse des Schatzmeisters 2009) gibt. Um dieses Risiko wenigstens für die Zukunft auszuschließen, ist die dargestellte Regelung nötig.

Zudem ist die augenblickliche Vorgehensweise hochgradig Intransparent. Statt einer klaren Regelung entscheideten der alte und der neue Vorstand nach gusto, wann wem, was in welcher Höhe erstattet wird.

Darüber hinaus macht es auch im Sinne einer Arbeitseffizienz des Vorstandes Sinn, dass (salopp formuliert) nicht über jede Busfahrkarte abgestimmt werden muss.

Ich hatte sowohl den alten Vorstand als auch Mitglieder des neuen Vorstands mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht. Ich verstehe zwar, dass es einige Mitglieder des Vorstands vorziehen, entsprechende Regelungen lieber durch den Parteitag abzusegen, statt sich persönlich möglicher Kritik auszusetzen. Basisdemokratie darf jedoch keine Ausrede dafür sein, seine Vorstandsverantwortung nicht nachzukommen und eine erkannte und benannte Gefahr zu ignorieren. Es spricht nichts dagegen, dem Landesparteitag zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zu geben, entsprechende Kostenerstattungsregelungen abzusegnen oder zu modifzieren. Jetzt muss aber zunächst einmal die Gefahr von der Partei abgewendet werden.

Beispiel

Titel

Antragsteller & Datum
PeterPirat 00:17, 23. Mai 2010 (CEST) (Tipp: Einfach ~~~~ eingeben. Dies wird automatisch zu deinen Nic und der Aktuellen Uhrzeit.)

Antragstext
Der Vorstand möge beschließen, ...

Begründung
Optional die Angabe einer Begründung ...