SH:Vorstand/Beschlüsse/Offen
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Hier sammelt der Vorstand Anträge und offene Beschlüsse.
Wenn du möchtest, dass der Vorstand etwas beschließt, so füge deinen Beschlusstext - am besten mithilfe der Vorlage - hier ein.
Es ist natürlich erlaubt, einen Beschluss anonym einzusenden. Hierzu wende dich mit Kontaktdaten oder gleich dem gesamten Beschlusstext an vorstand@piratenpartei-sh.de. Dein Antrag wird vertraulich behandelt.
Formuliere deinen Antrag bitte so genau wie möglich. Es ist auch hilfreich (aber nicht nötig) bei der behandelnden Vorstandssitzung als gasthörer anwesend zu sein, um Rückfragen des Vorstands zeitnah beantworten zu können.
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Anträge und offene Beschlüsse
Effizienter Einsatz von Vorstandsmitgliedern
Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010
Antragstext: Der Vorstand beschließt vor Arbeitsaufträgen an Vorstandsmitglieder deren Sinnhaftigkeit abzuwägen.
Begründung: Auf der jüngsten Vorstandssitzung wurde beschlossen, der Generalsekretär möge das Material aus der geschäftsstelle abholen, um dieses bei sich aufzubewahren. Zuvor wurde ihm durch mich mitgeteilt, dass dies lediglich 3 Ordner seien: -Zwei mit Mitgliedsformulare -Einer mit Austritten Ich teilte ihm mit, dass ich ihm dies ggf. auch per DHL schicken könne und dies lediglich 6,90 Euro Versandkosten nach sich zöge. Es ist absolut unverständlich, stattdessen ein Vorstandsmitglied mit 320 Kilometern und fast 3,5 Stunden Autofahrt zu beschäftigen. insbesodnere das dies die Partei gem. aktueller Rechtslage mit 96 Euro Fahrtkostenerstattung belasten würde. Zwar gehe ich davon aus, dass Klaus Petersdorf diesen Betrag ohnehin spenden würde, aber es macht immer noch mehr Sinn die entsprechenden Kosten gar nicht erst zu produzieren.
Wechsel der Geschäftsstelle
Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010
Antragstext: Der Vorstand möge den Wechsel der Geschäftsstelle beschließen und dafür Sorge tragen, dass diese tatsächlich die Funktion einer Geschäftsstelle ausübt.
Begründung: Gerne kann die Geschäftsstelle weiterhin in der Fackenburger Allee verbleiben. Dagegen spricht nichts. Ich bin auch bereit weiterhin die Post zu bearbeiten und zu verteilen oder Unterlagen und Materialen aufzubewahren. Mit dem Schatzmeister habe ich vereinbart, dass meine Firma hierfür Rechnungen stellt, ich den Betrag jedoch im gleichen Atemzug privat spende. Dadurch generiert die Partei wichtige Eigenmittel und kann mehr Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung nutzen. Ich habe dies dem Vorstand mehrfach angeboten und verschiedenen Mitgliedern des Vorstandes ausführlich erklärt. Das geht für mich persönlich in Ordnung. Ebenso ist es für mich in Ordnung, wenn die Geschäftsstelle verlegt wird. Ich habe keinen persönlichen Vorteil aus dem Erhalt der Geschäftsstelle in meinen Firmenräumen. Für mich bedeutet dies lediglich ehrenamtliche Arbeit. Dies zunächst zur Klarstellung.
Allerdings hat eine Geschäftsstelle mehr als eine symbolische Bedeutung. Die Geschäftsstelle ist per Defitinon der Ort, wo die rein geschäftlich organisatorischen Tätigkeiten der Partei abgewickelt werden. Mitglieder, Öffentlichkeit und staatliche Institutionen erwarten entsprechend dass dort sensible Daten aufbewahrt werden, Ansprechpartner zu finden sind, Informationen bezogen werden können. Bei einem Verdacht illegitimer Aktivitäten wird nicht ohne Grund zuerst die Geschäftsstelle durch staatliche Stellen durchsucht. Der Vorstand hat beschlossen die Post an ein Postfach am privaten Wohnsitz eines Vorstandsmitglieds umzuleiten und Materialen und Mitgliedsdaten gleichfalls in der Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds aufzubewahren. Die Geschäftsstelle besteht somit nur noch aus einem Klingelschild und ist tatsächlich eine Scheingeschäftsstelle.
Die Mitglieder, staatliche Institutionen und die Öffentlichkeit werden über den Grad der Professionalität der Piratenpartei ebenso getäuscht wie darüber, was mit sensiblen Mitgliederunterlagen geschieht. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die persönliche Aufbewahrung der Mitgliederdaten in der Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds aus der Besorgnis um sensible Daten erwächst, fürchte jedoch dass gerade dies eher einen desolaten Eindruck macht. Man stelle sich vor in den Medien stünde ein Bericht darüber dass die NPD in ihrer offiziellen Geschäftsstelle nur leere Kartons aufbewahrte und alle Bücher, Mitgliedsunterlagen und Materialen in Privatwohnungen verfrachtet hätte. Welcher Eindruck entstünde hier? Vor Gericht wäre dies sicherlich ein weiteres Indiz für bewusste Verschleierung. Ich kann mir ferner gut vorstellen, wie unsere Mitglieder reagierten, würden diese durch Zufall erfahren, dass unsere Geschäftsstelle eine Mimikri-Funktion hat, während alle ihre Bankdaten, Telefonnummern, Lastschrifteinzugsermächtigungen, Aus- & Eintrittsformulare auf Privatwohnungen verteilt wurden. Überdies entstehen durch die Umleitung der Post laufende jährliche Kosten von rund 70 Euro für die Partei.
Ich habe diese Bedenken dem Vorstand insgesamt zuvor zweifach mitgeteilt und darüber persönlich dem Schatzmeister und dem Generalsekretär in persönlichen Gesprächen. Ich bedauere es sehr, dass man ohne persönliche Information an mich dennoch mir unverständliche Entscheidungen getroffen hat. Um die Piraten vor Schaden zu schützen, fordere ich daher auf, die Geschäftsstelle zu verlegen.
Es spricht nichts dagegegen, wenn die Geschäftsstelle in einer Privatwohnung liegt. Die Unterlagen aber heimlich in einer Privatwohnung aufzubewahren, während man die Öffentlichkeit mit einer Scheingeschäftsstelle täuscht halte ich aus Transparenz- und Datenschutzgründen für untragbar. Dafür bin ich nicht Pirat geworden und dafür werde ich meine Firmenräumlichkeiten auch nicht zur Verfügung stellen.
Erstatungsregelung
Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010
Antragstext: Der Vorstand beschließt innerhalb von 4 Wochen eine Erstattungsregelung für aus der Parteiarbeit Mitgliedern erwachsende Kosten zu erarbeiten, zu beschließen und zu veröffentlichen. Die Erstattungsregelung wird Vorgaben darüber beinhalten, welche Kosten in welcher Höhe durch welche Mitglieder für welche Aufgaben bis zu welcher jweiligen Höhe auch ohne gesonderten Beschluss erstattungsfähig sind und welche in jedem Fall eines Beschlusses bedürfen.
Begründung: Der Landesverband ist zwar eine Untergliederung der Bundespartei, aber im Sinne des BGB dennoch als nicht rechtsfähiger Verein eine rechtlich eigenständige Organisation nach GBR-Recht. Dies bedeutet, dass der Landesverband nicht den Kostenerstattungsregelungen der Bundespartei unterliegt. Es bedeutet ferner, dass so lange keine eigenen Regelungen getroffen und veröffentlicht wurden die Ersatttungsregelungen der Finanzbehörden unterliegen. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied, jedes einfache Mitglied und auch Dritte nach Treu und Glaben davon ausgehen dürfen, dass wenn diese im Auftrag der Partei Aufgaben durchführen ihre Kosten hierfür erstattet erhalten. Dies sind beispielsweise bis zu 30 cent Kilometerpauschale, Übernachtungskosten nach ortsüblichen Hotelpauschalen und sonstige Übernachtungspauschalen um die 80 Euro. Vorstandsmitglieder, Mitglieder einer AG und andere können somit jederzeit für nahezu jede Aktivität aus der die Partei einen Nutzen hat ihre Aktivitäten der letzten 2 Jahre auflisten und hierfür Reisekostenabrechnungen und sonstige Kostenabrechnungen verlangen. Der Vorstand hat keine Möglichkeit die Erstattung abzulehnen ohne sich dem Risiko einer erfolgreichen Klage auszusetzen. Für den Landesverband ergeben sich daraus unkalkulierbare Risiken. Insbesondere weil es eine Reihe unzufriedener Ex-Vorstände (siehe die öffentlichen Diskurse des Schatzmeisters 2009) gibt. Um dieses Risiko wenigstens für die Zukunft auszuschließen, ist die dargestellte Regelung nötig.
Zudem ist die augenblickliche Vorgehensweise hochgradig Intransparent. Statt einer klaren Regelung entscheideten der alte und der neue Vorstand nach gusto, wann wem, was in welcher Höhe erstattet wird.
Darüber hinaus macht es auch im Sinne einer Arbeitseffizienz des Vorstandes Sinn, dass (salopp formuliert) nicht über jede Busfahrkarte abgestimmt werden muss.
Ich hatte sowohl den alten Vorstand als auch Mitglieder des neuen Vorstands mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht. Ich verstehe zwar, dass es einige Mitglieder des Vorstands vorziehen, entsprechende Regelungen lieber durch den Parteitag abzusegen, statt sich persönlich möglicher Kritik auszusetzen. Basisdemokratie darf jedoch keine Ausrede dafür sein, seine Vorstandsverantwortung nicht nachzukommen und eine erkannte und benannte Gefahr zu ignorieren. Es spricht nichts dagegen, dem Landesparteitag zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zu geben, entsprechende Kostenerstattungsregelungen abzusegnen oder zu modifzieren. Jetzt muss aber zunächst einmal die Gefahr von der Partei abgewendet werden.
Änderung des Protokolls
Antragssteller: Oliver Pradetto Datum: 28.08.2010
Antragstext: Der Vorstand beschließt das Protokoll der letzten Vorstandssitzung unter 7.2 abzuändern von "Rechnung kam am 22.06.2010 und wurde vom alten schatzmeister nicht mehr bearbeitet." In: "Rechnung kam am 22.06.2010 und wurde dem neuen Schatzmeister mit dem Hinweis übergeben, dass diese noch nicht bearbeitet worden sei. Danach musste zunächst für den Kontenzugang des neuen Schatzmeister gesorgt werden, so dass sich die Zeiträume überschnitten. Die Mahnung wird durch Zahlung kurzfristig geheilt."
Begründung: Das die Rechnung nicht mehr bearbeitet wurde lag daran, dass zum Zeitpunkt des Eingangs der Rechnung kein Kontenzugriff durch mich (alter Schatzmeister) bestand. Weil bereits klar war, dass der Vorstand neu gewählt und nicht mehr in alter Besetzung vorhanden sein würde, war auch klar, dass die Lösung des Kontenproblems vor dem LPT nicht mehr sinnvoll gewesen wäre (nicht rechtsfähiger Verein, alle Vorstandsmitglieder müssen persönlich bürgen etc.pp., hatte ich ausführlich geschildert). Die Begleichung der Rechnung wäre also erst unter dem neuen Schatzmeister möglich gewesen und der Zeitraum hätte ja auch gereicht, immerhin kam die Mahnung erst kürzlich. Ich hatte dies während der Übergabe ausführlich geschildert. Meines Wissens nach ging der neue Schatzmeister aber kurz nach seiner Wahl erstmal in Urlaub. Das ist auch in Ordnung und eine Mahnung ist auch nichts tragisches.
Es ist eine Unart der etablierten Politik, alles was schlecht läuft auf die Vorgängerregierung oder deren Mitglieder zu schieben. Dies war hier sicher nicht beabsichtigt, könnte aber so mißberstanden werden. Diesem Eindruck sollten die Piraten entschlossen entgegentreten.
Beispiel
Antragsteller & Datum
PeterPirat 00:17, 23. Mai 2010 (CEST) (Tipp: Einfach ~~~~ eingeben. Dies wird automatisch zu deinen Nic und der Aktuellen Uhrzeit.)
Antragstext
Der Vorstand möge beschließen, ...
Begründung
Optional die Angabe einer Begründung ...