SH:Vorstand/Beschlüsse/Offen

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Hier sammelt der Vorstand Anträge und offene Beschlüsse.

Wenn du möchtest, dass der Vorstand etwas beschließt, so füge deinen Beschlusstext - am besten mithilfe der Vorlage - hier ein.

Es ist natürlich erlaubt, einen Beschluss anonym einzusenden. Hierzu wende dich mit Kontaktdaten oder gleich dem gesamten Beschlusstext an vorstand@piratenpartei-sh.de. Dein Antrag wird vertraulich behandelt.

Formuliere deinen Antrag bitte so genau wie möglich. Es ist auch hilfreich (aber nicht nötig) bei der behandelnden Vorstandssitzung als gasthörer anwesend zu sein, um Rückfragen des Vorstands zeitnah beantworten zu können.

Hier geht's zum Antragsarchiv.

ACHTUNG: Wenn du selbst einen Antrag stellen möchtest, verwende Bitte die Vorlage


Anträge und offene Beschlüsse

Abklärung des aktuellen Vorstands

{{Vorlage:Kasten_event|Abklärung des aktuellen Vorstands | Antragsteller & Datum
Pradetto 09:44, 23. Mai 2010 (CEST)

Antragstext

Gem. Geschäftsordnung werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und Änderungen der GO mit 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder gefällt. Es ist nicht von anwesenden Vorstandsmitgliedern die Rede. Demenstprechend wirken Enthaltungen und Nichterscheinen immer wie Nein-Stimmen. Ich bitte alle Vorstandsmitglieder darauf zu achten, damit alles korrekt entschieden werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Status von Wolfgang Dudda und Tobias Joist klar fetzustellen. Von beiden wurde ein Rücktritt verlautbart. Dieser Rückrtritt muss unverzüglich schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden erklärt werden, da die Stimmen sonst die Wirkung von Nein-Stimmen bei jeder Vorstandssitzung haben. Eine Kopie des Rücktritts wird dringend in der Geschäftsstelle benötigt um beispielsweise die Bankkontenthematik rechtssicher lösen zu können.

Da ich nicht anwesend bin, habe ich meine Stimme zu den jeweiligen Anträgen bereits im Protokoll vermerkt, da die Geschäftordnung persönliche Anwesenheit nicht vorschriebt, um eine Stimme abgeben zu können und so nichts an meiner Anwesenheit scheitert.

Schatzmeister

Diskussion

Dies ist eine Antragsliste. Diskussionen gehören hier ausdrücklich nicht her. In Diskurslisten kann man jeden Scheiß abladen. Hier nicht. Der Vorstand kann sich nicht auch noch mit Diskussionen zu Tagesentscheidungen belasten. Wer etwas dazu zu sagen hat, möge an der Vorstandssitzung teilnehmen und sich äußern.

Vorstandsneuwahlen auf dem anstehendem LPT

Vorstandsneuwahlen auf dem anstehendem LPT

Antragsteller & Datum
Draugr 12:19, 22. Mai. 2010 (CET)

Antragstext
Der Vorstand möge beschließen, dass bei dem Anstehendem Landesparteitag im Juli auch Vorstandsneuwahlen abgehalten werden.

Begründung
Aufgrund dessen, dass der Vorstand inzwischen mit recht vielen Ausfällen und zuvielen offenen und wichtigen Aufgaben (z.B. Zahlungsaufforderungen) zu kämpfen hat, muss ein neuer handlungsfähiger Vorstand her. Zudem fordern immer mehr Piraten im Landesverband SH neuwahlen.


Thema Datenschutzbeauftragter

Thema Datenschutzbeauftragter

Antragsteller & Datum
Pradetto 01:07, 23. Mai 2010 (CEST)

Antragstext
Antrag: Der Vorstand möge beschließen Marcel Canales Nowak als Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes einzusetzen.

Erläuterung: Marcel Canales Nowak ist Pirat und sitzt in der Geschäftsstelle, wo die meißten Daten der Piraten behandelt werden (Geschäftsstelle, Buchhaltung des Schatzmeisters etc.pp.). Er ist geschult im Bereich Datenschutz und erfüllt somit bereits alle Vorraussetzungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir schaffen uns dass Problem damit leicht und effizient vom Hals und gleichzeitig ist es eine Lösung die unserem Anspruch gerecht wird.


Info

"Moin alle,

gestern war der Datenschutzbeauftragter des Bundesverbandes, Werner Hülsmann, zu Besuch in der Bundesgeschäftsstelle.

Herr Hülsmann weist darauf hin, dass die Untergliederungen der Piratenpartei eigene juristische Personen sind und einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben.

Kann das bitte jemand auch auf die Vorstände-Liste stellen? Danke.

MfG

Michael

-- Michael Ebner Leiter Bundesgeschäftsstelle Piratenpartei "


Hashwert-Liste der Mitglieder-E-Mail-Adressen

Hashwert-Liste der Mitglieder-E-Mail-Adressen

Antragsteller & Datum
???? 01:07, 23. Mai 2010 (CEST)

Antragstext
Antrag: Der Vorstand möge beschließen, dass den Administratoren der Mail-Infrastruktur des Landesverbands die aktuellen E-Mail-Adressen der Mitglieder in Form einer Liste von Hashwerten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung: Die Mail-Admins/Postmaster benötigen zur Verwaltung bestimmter Nur-Mitglieder-Mailinglisten (Team, Wahlkampf) eine Abgleichsmöglichkeit. Durch den Vergleich über Hashwerte ist eine Direkteinsicht auf die Adressenliste nicht möglich.

Verfahren: Der Vorstand verschlüsselt die Adressen einzeln mit einer gängigen Hashfunktion¹ (z. B. SHA-1). Evtl vorher noch einen Saltwert² anhängen, der jährlich getauscht werden kann. Da Domains und teilweise Localparts³ von Groß- und Kleinschreibung unabhängig sind, müssen die Adressen vorher komplett in Kleinbuchstaben umgewandelt werden.

Beispiel: Vorname.Nachname@Example.com

  1. Kleinschreibung: vorname.nachname@example.com
  2. Salt: vorname.nachname@example.com#BE0dRKJWns
  3. SHA1-Hashwert: 1af34c629bdb6487de8e1e481b336bec565cf4d6

Wenn jetzt bei der Anmeldung an einer Team- oder der Wahlkampfliste beide Hashwerte identisch sind, ist Abonnent ein Mitglied. Der Vergleich kann automatisch ablaufen. Nächtlich können alte Adressen aus den Mailinglisten automatisch aussortiert werden.

____
¹ http://de.wikipedia.org/wiki/Hashfunktion
² http://de.wikipedia.org/wiki/Salt_%28Kryptologie%29
³ http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail-Adresse


Kostenerstattungsregelung für Vorstandsaufwendungen

Kostenerstattungsregelung für Vorstandsaufwendungen

Antragsteller & Datum
Pradetto 01:07, 23. Mai 2010 (CEST)

Antragstext

Jede Firma hat eine klare Regelung für die Erstattung von Fahrt- & Reisekosten von Vorstandsmitgliedern. Dies ist auch für die Piraten notwendig.

Aus 6 Gründen:

1.) Transparenz: Kostenerstattuungen können transparent dargestellt und jederzeit begründet werden.

2.) Planbarkeit: Jedes Vorstandsmitglied kann seine Aktivitäten verlässlich planen. Insbesondere können auch sozial schwächere Piraten für sich abwägen. ob sie sich für zur Vorstandswahl aufstellen lassen, ohne sich in finanzielle Wagnisse zu begeben.

3.) Effizienz: Wir entlasten den Vorstand von ständigen Entscheidungen über Erstattungen aus Alltagsgeschäften.

4.) Klarheit und Gleichheit: alle Vorstände und Mitglieder werden klar und gleich behandelt.

5.) Ordnungsgemäße Buchführung: Kostenerstattungen die beschlossenen Regelungen führen brauchen sowohl von innerparteilichen Kassenrpfüfern als auch vom Staat (Finanazmt, Landtagsverwaltung zwecks Parteienfinanzierung) nicht mehr sachlich sondern nur noch in der Höhe geprüft werden.

6.) Parteienfinanzierung: Erbringt ein Vorstand diese Aufwendungen in Eigenregie und unter Verzicht auf eine Erstattung kann dies unmittelbar als Spende gebucht werden und damit für die Parteienfinanzierung verwendet werden. Antrag1: Der Vorstand möge beschließen, dass eine Kostenerstatungsregelung für die Aufwendungen von Vorstandsmitgliedern in die Geschäftsordnung des Vorstandes wie unten folgend aufgenommen wird.

Punkt 5 Inkraftreten wird in Punkt 6 umbenannt.

Als Punkt 5 wird neu aufegführt:

"Punkt 5 Kostenerstattungen

Grundsätzlich ist für alle Aufwendungen die ein Vorstandsmitglied im Zuge seiner Vorstandsarbeit durchführt eine Erstattung vorzunehmen für Kosten die dem Vorstandsmitglied entstehen.

Jedem Vorstandmitglied steht es grundsätzlich frei, diese Erstattung als Spende einzubringen.

Zur ersatttungsfähigen Vorstandsarbeit gehören die Teilnahme an Infoständen, Wahlkampfveranstaltungen, Parteitagen anderer Landesverbände der Piratenpartei, Parteitage von Untergliederungen des Landesverbandes, Koordinationstreffen mit Piraten außerhalb des Landesverbandes die ein gewähltes Amt bekleiden, Stammtischen die mehr als 30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden, Termine die mit öffentlichen Behörden oder Unternehmen stattfinden mit denen die Piraten kooperieren oder die für eine Kooperation gewonnen werden sollen, Vorstandssitzungen die mehr als 30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden und sonstige vorher durch Vorstandsbeschluss verabredete Veranstaltungen beziehungsweise Reisen.

Grundsätzlich nicht Erstattungsfähig sind Reisen die zu Bundesparteitagen oder Landesparteitagen des Landesverbands Schleswig Holstein stattfinden.

Zu den zu erstattungsfähigen Positionen gehören:

Reisekosten, insbesondere:

    -Fahrtkosten
    -Verpflegungsmehraufwendungen
    -Übernachtungskosten
    -Reisenebenkosten

-jährliche Büromaterialkostenpauschale -Telefonkosten -Portokosten

5.1 Reisekosten

Die Reiskeostenabrechnung ist auf dem der Geschäftsordnung angehängten Formular durchzuführen und innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Reise dem Schatzmeister inklusive beigefügter und Belege vorzulegen (bzw. zu übersenden). http://wiki.piratenpartei.de/images/7/76/Reisekostenabrechnung2010_form.pdf

Die Fahrtkostenerstattung erstattet die Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs nach Vorlage des Originalbelegs für die zweite Klasse. Bei Anreise mit eigenem Fahrzeug erstattet die Pirtaenpartei Schleswig Holsten eine Kilometerpauschale in Höhe von 20 Cent je gefahrenem Kilometer PKW beziehungsweise 13 Cent je gefahrenem Kilometer mit dem Motrorrad.

Erstattet werden zudem die steuerrechtlich anerkannten Verpflegungsmehraufwendungen.

Erstattet werden zudem Übernachtungskosten bis zu 45,- Euro je Nacht (nach Abzug eventueller Frühstückspauschalen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Verpflegungsmehraufwendungen) für Übernachtungen in kommerziellen Herbergen (Hotel, Jugensherbergen, Campingplätze etc.), wenn die Rückreise mehr als 1,5 Stunden dauern würde bei mehrtägigen Reisen.

Darüberhinaus werden gegen Beleg Reisenebenkosten bis zu 30 Euro erstattet, wenn die Notwendigkeit der Ausgaben durch den Schatzmeister bestätigt wird.

5.2 Jährliche Büromaterialkostenpauschale

Als jährliche Büromaterialkostenpauschale werden jedem Vorstandsmitglied 40,- Euro gegen Pauschalbeleg erstattet.

5.3 Telefonkosten

Gegen Vorlage der Telefonrechnungen können dem Vorstandsmitglied 25% seiner privaten Telefonrechnungen aus Mobilfunk und/oder Festnetzanschluss erstattet werden, maximal jedoch 240,- Euro im Jahr.

5.4 Portokosten

Dem Vorstandsmitglied können gegen Vorlage von Belegen Portokosten erstattet werden. Maximal jedoch 100,- Euro im Jahr.

5.5 Offenlegung

Die Kostenerstattungen für Vorstandsmitglieder werden im Bericht des Schatzmeisters gegenüber dem Landesparteitag offen gelegt. Die Offenlegung erfolgt namentlich nach Vorstandsmitgliedern aufgeschlüsselt. Offengelegt wird ferner, die Aufteilung der Erstattungen nach den Positionen 5.1 bis 5.4. Ist das jeweilige Vorstandsmitglied einverstanden wird zusätzlich die Höhe der Spenden des jeweiligen Vorstandsmitglieds an die Partei im entsprechenden Zeitraum offen gelegt."


Erläuterung:

Mit der Etablierung der Erstattungsregelungen in der Geschäftsordnung schaffen wir Transparenz und geben gleichzeitig die Richtugn für nachfolgende Vorstände vor wie eine Erstattungsregelung transparent und arbeitsentlastend gehandhabt werden kann. Ein reiner Vorstandsbeschluss geht in der Vielzahl der Protokolle unter.

Generell sind die Erstattungen so angesetzt, dass diese Kostendeckend sind, aber teils unterhalb der gesetzlichen Möglichkeiten liegen.

Zum Einwand Kostenerstattungen seien zu hoch oder erstattungsfähige Aufwendungen würden von anderen Mitglieder ebenfalls selbst getragen lässt sich folgendes sagen: Vorstandsmitglieder sind weitaus öfter im Einsatz als die meißten einfachen Mitglieder. Es ist nicht gut für die Partei, wenn die Vorstandsarbeit nur von einkommenskräftigen Piraten geleistet werden kann. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Ebensowenig sollte ein Vorstandsmitglied abwägen müssen, ob es einen weiter entfernten Stammtisch etc. besucht oder nicht, aufgrund möglicher Kosten. Aktive Vorstandsarbeit ist für die Piraten unverzichtbar. Zudem gilt: Natürlich ist die Erwartungshaltung, dass ein Vorstandsmitglied auch in einem hohem und vorbildlichen Maße Eigenbeteilungen über den zeitlichen Einsatz hinaus erbringt. Wenn die Positionen abrechnungsfähig sind, sollen diese aber dennoch offiziell und geordnet abgerechnet werden, denn dann (und nur dann) hat das Vorstandsmitglied die Möglichkeit dies als Spende einzubringen. Spenden erhöhen unsere Eigenmittel und helfen bei der Parteienfinanzierung. Durch die Offenlegung kann jedes Mitglied sich ein Bild schaffen, ob überzogene Erstattungen in Anspruch genommen wurden (Stichwort Ausnutzung) oder nicht. Tatsächlich glaube ich, dass so zum ersten Mal auch transparent wird, in welch enorm hohen Maße sich die Vorstände auch finanziell zu Gunsten Piraten enagieren. Das kleinkarierte Gegackere sollte dann schnell verstummen und die Postenjäger überlegen sich vielleicht nochmal gewissenhaft worum sie sich da eigentlich bewerben.

Zum Einwand wir schöpfen das gesetzliche Maß nicht aus: Natürlich könnten wir im Rahmen der Fahrtkostenerstattungen bis zu 30 Cent geltend machen und dies würde sicher die Spendeneinnahmen der Partei buchhalterisch erhöhen (und damit die öffentliche Parteienfinanzierung). Tatsächlich ist die gesetzlich erlaubte Erstattung in diesem Fall jedoch erfahrungsgemäß höher als tatsächlich benötigt wird. Falls es doch zur ausnutzung durch ein einzelnes Vorstandsmitglied käme, führte dies zwangsläufig zu Unfrieden und darin liegt eine höhere Gefahr für die Piraten als darin am Ende vielleicht 500 Euro weniger Parteienfinanzierung zu erhalten. Unser Kernproblem besteht im Moment eher darin das insgesamt zu inkonsequent Kosten abgerechnet (und ggf. gespendet) werden. Eine ordnungsgemäße Buchführung -insbesondere auch eine piratische - sollte sich immer am tatsächlichen Bedarf orientieren. Es kann nicht piratisch sein, künstlich Aufwendungen hoch zu treiben, um öffentliche Gelder zu kassieren. Das widerspricht im Grunde dem piratischen Ansatz auf ordentliche Mittelverwendung des Staates.


Diskussion

  • Gegenrede:

ich möchte höflich darauf hinweisen das der Antrag des Schatzmeisters zur Kostenerstattungsregelung für Vorstandsaufwendungen meiner Meinung nicht der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland entspricht. http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen

Eine vorausgehende Genehmigung, ohne Einzelfallabwägung, von Reisekostenerstattung und weiteren Kosten sind nach Vorgaben des Bundesschatzmeister, mit Beschluss des Bundesvorstandes vom 27. August 2009 http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung meines Verständnis nach her nicht rechtens, da Kosten nur Erstattungsfähig sind wenn sie bei der Wahrnehmung von Ämtern oder bei beauftragten Aufgaben satzungsgemäß berechtigter Organe entstanden sind.

Ein Besuch eines Stammtisches oder gar ein Besuch eines auswärtigen Landesparteitages ist nicht die satzungsgemäß definiere Aufgabe des Vorstandes und damit nicht ohne Beschluss erstattungsfähig. siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Schleswig-Holstein_Satzung#.C2.A7_1_-_Name.2C_Sitz_und_T.C3.A4tigkeitsgebiet - http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Schleswig-Holstein_Satzung#.C2.A7_9a_-_Der_Vorstand

Auch der Punkt der pauschalisierten Porto- und Telefonkostenerstattung ist kritisch zu betrachten, da jegliche Arbeit in der Piratenpartei bisher ehrenamtlich stattfindet und somit eine Möglichkeit für passive Bereicherung geschaffen würde. Außerdem gilt zu beachten, das jedem Pirat ein „zwingender“ Mehraufwand an Kommunikationskosten durch seine Aktivität in der Piratenpartei entsteht. Büro-, Kommunikations- oder Portokosten sollten meiner Meinung nur dann erstattet werden, wenn sie offiziell im Namen des Landesverbandes Schleswig-Holstein auftreten, sprich, Geschäftsadresse, Geschäftstelefon etc.

Und der Faktor „Transparenz“ ist jedem Mitglied schon mit der Finanzordnung des Bundes gegeben. http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen#Gesch.C3.A4ftswege

marax 22:27 - 22.05.2010


  • Es gibt auch eine Regelung vom Bundesschatzmeister. Was haltet Ihr davon, diese für Euch zu übernehmen ? Das macht dann weniger Erklärungsbedarf beim zentralen Zusammenführen und Prüfung für das Testat. Die Bundesregelung findet Ihr hier: http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung

Es gibt auch ein fertiges Formular dafür, das einfach ausgefüllt werden kann. Wer mir zuerst eine Email schickt, dem schicke ich das Blankoformular dann als Anhang zurück. Swanhild 15:18, 19. Mai 2010 (CEST)


Zitat Schatzmeister:

Zur Vorstandsarbeit gehören die Teilnahme an Infoständen, Wahlkampfveranstaltungen, Parteitage anderer
Landesverbände der Piratenpartei, Parteitage von Untergliederungen des Landesverbandes, Koordinationstreffen
mit Piraten außerhalb des Landesverbandes die ein gewähltes Amt bekleiden, Stammtischen die mehr als
30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden, Termine die mit öffentlichen Behörden oder
Unternehmen stattfinden mit denen die Piraten kooperieren oder die für eine Kooperation gewonnen werden sollen,
Vorstandssitzungen die mehr als 30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden und sonstige
vorher durch Vorstandsbeschluss verabredete Veranstaltungen beziehungsweise Reisen.
  • Infostände: Ausserhalb des Landesverband SH?
  • Wahlkampfveranstaltungen: Ausserhalb des Landesverband SH?
  • Parteitage anderer LVs: In Anbetracht von weiteren 15 Landesverbänden und im schlecht anzunehmensden Fall von je 2 LPTs/Jahr pro Verband (plus Anzahl der teilnehmenden Vorstandsmitglieder SH), ein nicht zu unterschätzender Posten. Des Weiteren besteht die Frage, ob die Teilnahme an LPTs anderer Landesverbände als notwendige Vorstandsarbeit zu werten ist.
  • Behörden und Unternehmen: Zu unklar. Missbrauchspotential viel zu gross.

Grundsätzlich halte ich eine Kostenerstattung zu gunsten der Vorstandsmitglieder für richtig und zielführend. Es muss jedoch sichergestellt sein, das diese nur für explizite Vorstandstätigkeiten aufgewendet werden. Die hier aufgeführten Posten halte ich für noch zu unausgearbeitet und fragwürdig. Ich empfehle dem Restvorstand, dem Antrag (auch in Anbetracht der 2 Stimmen-Regelung für Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter aufgrund der Vorstands GO) nicht zuzustimmen. Michael Blauig 14:41, 19. Mai 2010 (CEST)

Dem Hinweis möchte ich mich anschließen. Die Kostenerstattung sollte sich auf das Tätigkeitsgebiet des LV und auf organisatorische Arbeit beschränken. Meiner Ansicht nach dürfen sich die Vorstandsmitglieder die Kosten für die vier Pflichttreffen im Jahr auf jeden Fall erstatten lassen. Alle anderen Reisen müssen im Vorwege vom Vorstand beschlossen werden, wenn ein Vorstandsmitglied Kosten erstattet bekommen möchte. Ansonsten immer sparsam denken: Übernachtung innerhalb Schleswig-Holsteins sollte eine Ausnahme darstellen. Fahrgemeinschaften planen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen bei Alleinreise. Aufgrund der vielen teils kostenfreien Kommunikationsformen, sollte auf Telefonkostenerstattung verzichtet werden. Das Übliche halt. Bitte übrigens auch § 31a BGB beachten. Bin mir jetzt nicht sicher, ob Kostenerstattung eine Art Vergütung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten darstellt. --Folke B. 20:44, 22. Mai 2010 (CEST)


  • ...

Kostenübernahme einer ganztägigen Liquid Feedback Schulung in Lübeck

Kostenübernahme einer ganztägigen Liquid Feedback Schulung in Lübeck

Antragsteller & Datum
Jan-Hendrik 01:07, 23. Mai 2010 (CEST)

Antragstext
Der Vorstand möge beschließen die Kosten für eine ganztägige Liquid Feedback Schulung in Lübeck zu übernehmen. Um möglichst Effektiv zu Arbeiten soll der Termin mit den Stammtischen in der Umgebung von Lübeck angesprochen werden.

Um die Schulung durchführen zu können müssen die Fahrtkosten des Vortragenden sowie Raummiete übernommen werden. Insgesamt muss mit ungefähr 200 Euro gerechnet werden.

Die Organisation soll mit Absprache des Stammtisches Lübeck, einem noch zu bestimmenden Piraten übertragen werden.

Diskussion

  • Gegenvorschlag
Fahrt nach Berlin

Antragsteller & Datum
Pradetto 01:07, 23. Mai 2010 (CEST)

Antragstext
Ich schlage vor Pirat M.B. - sofern dieser sich bereit erklärt- aus Lübeck auf Kosten des Landesverbandes die Teilnahme an der geplanten Berliner Multiplikatorenschulung zu ermöglichen, damit diese dann eigenverantwortlich durchgeführt werden kann. Zielsetzung wäre es, dass wir mit M.B. jemanden haben der sich hervorragend auskennt und nach und nach für ganz SH Schulungen durchführt und organsaotirsch begleiten kann, vielleicht sogar hier vor Ort weitere Multiplikatoren ausbildet. Fahrtkostenerstatung und sonstige erforderliche Kosten müssten selbstverständlich vom LV großzügig vergütet werden. Ich würde es gerne sehen, dass wir M.B. damit beauftragen, mit einem entsprechenden Budget und einer Vollmacht ausstatten.

Hintergrund zum gegenvorschlag ist folgende Mail:

"Ahoi Vorstände,

der Bundesparteitag hat mit einer überwältigen Mehrheit den "Testbetrieb" von Liquid Feedback beschlossen. Der Landesverband Berlin lässt euch dabei offensichtlich nicht im regen stehen und bittet zu einem Multiplikatoren Treffen.

Ziel ist: "Austausch über zugrundeliegende Konzepte, Wechselwirkungen und Abhängigkeiten (in großer Runde) Techtalk für die Entwickler von CSS, Benachrichtigungs-, Kontroll- oder Statistikmodulen, Twitterbots, iPhone- und Android-Apps (Technikrunde) Zusammenarbeit der Screencaster (Videocasterrunde) Workshopkonzept und offene Diskussionsrunde"

Ich fände es schön, wenn die einzelnen Landesvorstände (in großen LVs auch die Bezirksvorstände/Kreisvorstände) dafür sorgen könnten das jemand zu diesem Termin nach Berlin kommt damit über all in Deutschland leute vorhanden sind, die sich mit dem System gut auskennen und auch mal den nicht Technik-Freaks erklären können.

Der derzeitige Terminvorschlag ist der 26.06. und 27.06.2010. Bitte tragt euch möglichst bald auf

http://wiki.piratenpartei.de/BE:Squads/LiquidFeedback/Multiplikatorentreffen_2010.1#Teilnehmer

ein, wenn ihr teilnehmen würdet."

Diskussion

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