SH:Landtagswahl 2012/Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann ohne Angabe von Gründen die Briefwahlunterlagen bei seiner Gemeinde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post verschickt, vom Wahlberechtigten zuhause ausgefüllt und mit der Post an das zuständige Amt (meist das Wahlamt) zurückgeschickt. Briefwahl kann auch beantragt werden, wenn du die Wahlbenachrichtigung noch nicht empfangen wurde. Die Unterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden, bei der man gemeldet ist. Dies kann persönlich, per Post und teilweise per E-Mail oder auf der Website der Gemeinde geschehen.
Wenn Briefwahlunterlagen persönlich bei deiner Gemeinde abgeholt werden, kann auch an Ort und Stelle die Stimme abgegeben werden. Die korrekte Lagerung der Wahlbriefe auf dem Amt, kann zwar nicht kontrolliert werden, es wird aber zumindest ausgeschlossen, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verschwinden oder manipuliert werden.
Deutsche im Ausland, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, müssen sich wieder ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und zwar bei der Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren. Da der Antrag unterschrieben sein muss, kann das nicht online oder per Mail geschehen und muss für jede Wahl erneut erfolgen.
Briefwahl ist anfällig für Wahlfälschung und damit in etwa so unsicher wie Wahlcomputer. Beachtet daher auf jeden Fall die Kritik an der Briefwahl.
Hier wird eine Liste der Gemeinden mit Link zum Antragsformular eingebunden.