SH:Landtagsfraktion/Rechtspolitik
Rechtspolitische Vorhaben der PIRATEN in Schleswig-Holstein
Rechtspolitik ist für uns PIRATEN vor allem Rechtsstaatspolitik mit dem Ziel der Mäßigung der Staatsgewalt und der Stärkung der Grundrechte, der individuellen Selbstbestimmung und des gerichtlichen Schutzes der Bürger. Unsere Bürger- und Freiheitsrechte zu stärken, unsere demokratischen Mitbestimmungsrechte auszuweiten und staatliches Handeln transparenter zu gestalten sind Grundanliegen der Piratenpartei.
Datenschutz in die Landesverfassung
Wir streben eine Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein an. In einem neuen Artikel im Abschnitt I sollen der Datenschutz, der Grundsatz der Datensparsamkeit sowie ein Gebot der präzisen Formulierung von Datenverarbeitungsermächtigungen festgeschrieben werden.
Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens und Stärkung der Grundrechtskonformität
- Nach unserer Vorstellung sollen bereits Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Anhörungen dazu öffentlich gemacht werden.
- Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu beenden, treten wir PIRATEN dafür ein, dass Schleswig-Holstein bei Beschlüssen und Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Landtag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Landtag zustimmen darf. Der Landtag oder sein zuständiger Ausschuss sollen zu jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Landes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.
- Zur präventiven Stärkung der Verfassungskonformität der Gesetzgebung wollen wir einem Drittel des Landtages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Landesverfassungsgericht anzurufen.
- Damit Grundrechtsverstöße durch den Gesetzgeber nicht wie bisher sanktionslos bleiben, wollen wir dem Landesverfassungsgericht das Recht geben, den von einem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzten Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur den Kläger/innen) eine angemessene Entschädigung zuzusprechen.
Freiheitspaket
Wir wollen dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegentreten, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem »Freiheitspaket« wieder aufheben oder auf ein freiheitsfreundliches Maß beschränken, beispielsweise in den Bereichen »Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten«, Videoüberwachung, Wohnungsüberwachung (»Lauschangriff«), Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Schleierfahndung und Datenübermittlung an ausländische Stellen.
Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleich und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.
Grundrechteagentur
Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden kann. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen zu fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, treten wir für die Einrichtung einer dem Landtag unterstellten Grundrechteagentur ein, die alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden in Schleswig-Holstein systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung).
Unabhängige Untersuchungskommission
Die Koalition will für Konfliktfälle innerhalb und mit der Polizei einen unabhängigen Polizeibeauftragten schaffen. Wir PIRATEN favorisieren dagegen das Modell einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung von Straftaten im Amt.
Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
Die Koalition plant, Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen künftig individualisierte, anonymisierte Nummernkennzeichnung tragen zu lassen. Nach unserer Auffassung sollen bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen Polizisten eindeutig identifiziert werden können. Dabei sind jedoch die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu waren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Wir prüfen, ob geschlossene Verbände aus anderen Bundesländern durch Landesrecht ebenfalls zu einer Nummernkennzeichnung verpflichtet werden können, wenn sie in Schleswig-Holstein im Einsatz sind.
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, fordern wir, dass die Landesjustizverwaltung von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr macht. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.
Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben. Auch in anderen Bereichen ist die Auslagerung grundsätzlich nur dann zu billigen, wenn die Bereithaltung der Kapazitäten durch den Staat aufgrund zu hoher Kosten oder zu seltener Inanspruchnahme nicht möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass private Anbieter der Leistungen in der Regel teurer sind, da sie unter Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Lizenzfreie Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
Wir setzen uns für die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Internet ein, die Rechtsprechung, Gesetzgebung und sonstige amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit versieht. Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage sowie auf die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden.
Die Piratenpartei versteht sich als Grundrechtspartei. Die Rechte der Bürger zu stärken und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen, ist ein Kernanliegen der PIRATEN. Da wir unsere Positionen in einem basisdemokratischen Verfahren entwickeln und erst seit wenigen Jahren bestehen, steht die Entwicklung von Positionen und Lösungen in vielen Bereichen der Rechtspolitik noch aus. Aufgrund unserer offenen Strukturen ist es aber auch besonders leicht, Anliegen und Vorschläge bei den PIRATEN einzubringen. So haben auf unseren Parteitagen selbst Nichtmitglieder Zutritt und Rederecht und können – mit Unterstützung eines PIRATEN – Programmanträge stellen. Nicht nur auf dem Gebiet der Rechtspolitik laden wir PIRATEN herzlich zur Mitarbeit ein.