SH:LPT2016.1/Anträge/S091 - Präsidenten

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Präsidenten
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt §9a (1) die Benennung des Vorstandes zu ändern.

Aktuelle Fassung:

1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

4) Der Vorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. 6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

Neue Fassung:

1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: einen Präsidenten, einen stellvertretenden Präsidenten und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

4)Der Vorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Er wird vom Präsidenten oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. 6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Präsidenten oder dem stellvertretenden Präsidenten unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

Begründung

Es kam zu Verwechselungen von Vorsitzenden. Um dies zu verhindern ist diese kleine Anpassung hilfreich. Es ist auch ein Baustein für einen weiteren Punkt, damit Listenkandidaten Vorsitzende genannt werden können. Strategisch für die kommende Wahl, damit es für die Altmedien leichter wird. Üblicherweise (also in den Alt-Parteien) gibt es kein Unterschied, zwischen dem 1. Vorsitzenden der Partei und dem 1. Listenkandidaten. Des weiteren habe ich eine weitere innovative Idee, was die Listenwahlen und dessen Kandidaten angehen. Allerdings habe ich noch nicht die Stelle gefunden, die das definiert.


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