Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.
- Antrag Nummer an den Landesparteitag 2016.1.
- Beantragt von
- Proofy
- Titel
- Präsidenten
- Empfehlung der Antragskommission
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- Hinweise der Antragskommission
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- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23
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Antragstext
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Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt §9a (1) die Benennung des Vorstandes zu ändern.
Aktuelle Fassung:
| 6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
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Neue Fassung:
| 6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Präsidenten oder dem stellvertretenden Präsidenten unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
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Begründung
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Es kam zu Verwechselungen von Vorsitzenden. Um dies zu verhindern ist diese kleine Anpassung hilfreich. Es ist auch ein Baustein für einen weiteren Punkt, damit Listenkandidaten Vorsitzende genannt werden können. Strategisch für die kommende Wahl, damit es für die Altmedien leichter wird. Üblicherweise (also in den Alt-Parteien) gibt es kein Unterschied, zwischen dem 1. Vorsitzenden der Partei und dem 1. Listenkandidaten. Des weiteren habe ich eine weitere innovative Idee, was die Listenwahlen und dessen Kandidaten angehen. Allerdings habe ich noch nicht die Stelle gefunden, die das definiert.
- Diskussion
- Diskussionsseite
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