Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.
- Antrag Nummer an den Landesparteitag 2016.1.
- Beantragt von
- Proofy
- Titel
- Präsidenten
- Empfehlung der Antragskommission
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- Hinweise der Antragskommission
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- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23
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Antragstext
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Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt §9a (1) die Benennung des Vorstandes zu ändern.
Aktuelle Fassung:
| 1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.
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Neue Fassung:
| 1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: einen Präsidenten, einen stellvertretenden Präsidenten und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.
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Begründung
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Es kam zu Verwechselungen von Vorsitzenden. Um dies zu verhindern ist diese kleine Anpassung hilfreich. Es ist auch ein Baustein für einen weiteren Punkt, damit Listenkandidaten Vorsitzende genannt werden können. Strategisch für die kommende Wahl, damit es für die Altmedien leichter wird. Üblicherweise (also in den Alt-Parteien) gibt es kein Unterschied, zwischen dem 1. Vorsitzenden der Partei und dem 1. Listenkandidaten. Des weiteren habe ich eine weitere innovative Idee, was die Listenwahlen und dessen Kandidaten angehen. Allerdings habe ich noch nicht die Stelle gefunden, die das definiert.
- Diskussion
- Diskussionsseite
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