Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.
- Antrag Nummer S093 an den Landesparteitag 2015.2.
- Beantragt von
- HenningLange
- Titel
- Dezentrale Gebietsversammlung
- Empfehlung der Antragskommission
- Formal OK
- Hinweise der Antragskommission
-
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- §9c – Die Gebietsversammlung
-
Antragstext
-
Es wird beantragt, in der Landessatzung im Abschnitt § 9c „Die Gebietsversammlung“ den Abs. 8 wie folgt zu ändern:
Aktuelle Fassung:
| (8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.
|
Neue Fassung:
| (8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen. Der Vorstand des zuständigen Verbands kann beschließen, dass die Gebietsversammlung als dezentrale Gebietsversammlung verteilt auf mehrere miteinander vernetzte Versammlungsorte durchgeführt wird.
|
-
Begründung
-
s. Antrag zum dezentralen Parteitag
- Diskussion
- Diskussionsseite
|
„ “ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.