SH:LPT2014.2/Anträge/S009-1 - BEO als Organ des Landesverbandes

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Version vom 3. Oktober 2014, 11:49 Uhr von Christian Sylt (Diskussion | Beiträge)

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.2.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2014.2.
Beantragt von
Christian Sylt
Titel 
BEO als Organ des Landesverbandes
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9 (1)

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 9 (1) – Organe des Landesverbandes, zu ändern in:

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, Basisentscheid und Basisbefragung, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.

Aktuelle Fassung:

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.

Neue Fassung:

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, Basisentscheid und Basisbefragung, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.

Begründung

Mit dieser Änderung wir der BEO (gesonderter Antrag) ein Organ des Landesbandes.


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