SH:LPT2013.1/Anträge/S1101c Änderung der Einstellungs- und Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt § 11 - Satzungs- und Programmänderung den Abschnitt (2) folgendermaßen zu ändern: (Modular soll mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden ob die Änderung sofort oder erst nach Beendigung des laufenden Landesparteitages in Kraft tritt) Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Hinweis an die Antragskomission: Diesen Antrag bitte nach dem Antrag "Änderung der Änderungsfristen für Programmänderungsanträge" einordnen. Begründung des Antrages: Die Sinnhaftigkeit der größeren Antragsfrist bei Satzungsänderungsanträgen im Vergleich zu Programmanträgen ist mir nicht wirklich klar und geht meiner Meinung nach von der falschen Annahme aus, dass Arbeit an der Satzung komplexer und anspruchsvoller als Programmarbeit sei und deshalb mehr Zeit zur Begutachtung der Satzungsänderungsanträge vorhanden sein muss. (Anderslautende Argumente würden mich aber durchaus interessieren.)
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