SH:LPT2012.2/Anträge/S007.b Untergliederungen

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag (noch ohne Nummer) an den LPT 2012.2.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Untergliederungen


betrifft Abschnitt/Kapitel 
§7 Untergliederungen

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird.


Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung
Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 Gliederung
(1) Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 der Bundessatzung erfolgt eine weitere Untergliederung des Landesverbandes Schleswig-Holstein in Orts-, Kreis-, Stadt- und Regionalverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

(3) Eine Untergliederung sollte bei Gründung mindestens 75 Mitglieder aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

(4) Auf Antrag von 1/10 der Piraten, wenigstens aber drei, aus dem räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung ruft der Landesvorstand eine Gründungsversammlung ein. Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im räumlichen Bereich gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(5) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Landesvorstand auf Antrag durch Beschluss. Auf weiteren Antrag entscheidet der Landesparteitag über die Anerkennung oder deren Versagung. Der Antrag ist spätestens auf dem auf den Beschluss des Landesvorstandes folgenden Landesparteitag zu stellen.


Begründung

folgt noch... (Dieser Antrag wird noch inhaltlich überarbeitet und wurde in dieser Form eingestellt, um die Frist für die Einreichung einzuhalten. Der Antrag kann, wenn der Themenkomplex erhalten bleibt, noch bis zum 09.06.2012 bearbeitet werden.)

Der Antrag "Gründung von Untergliederungen" der AG Struktur & Zusammenarbeit wurde von mir mit der Zustimmung der AG kopiert und angepasst. Ich wollte in manchen Punkten etwas konkreter werden als der Antrag der AG. Die Versammlung kann sich dann zwischen den konkurrierenden Anträgen entscheiden.

Diskussion
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