SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.10 WohnortnaheHebammenhilfe
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass Schwangere die freie Wahl haben, wo sie ihr Kind bekommen möchten. Zu diesem Zweck soll eine zeitnahe und regionale Erreichbarkeit einer Hebamme, auch in ländlichen Räumen sichergestellt werden. Die umfasst die im Hebammengesetz HebG §4 vorbehaltene Tätigkeiten. Des weiteren soll der Gebührenvertrag mit den Krankenkassen ausgeweitet werden, um die wirtschaftlichen Absicherung der Hebammen sicher zu stellen. Die gesetzlichen Regelung für die Leistung der Hebammen an Versicherte §196 RVO sollen in das Sozialgesetzbuch V überführt werden.
Die Entscheidungsträger in der Politik und in den Spitzenverbänden der Krankenkassen schalten auf stur. Soll sich der Markt selber regeln? Das kann nur zum Nachteil der Schwangeren und jungen Familien sein! Bis zum 17.6.2010 wurde von über 186356 Menschen die gleichlautende Petition mit gezeichnet. (seit dem ist die Petition in der parlamentarischen Prüfung) So viele wie noch nie. Die Wertschätzung der Hebammen in der Bevölkerung ist hoch. In der momentanen Situation wird den Hebammen der Garaus gemacht. Die Leistungsvergütung ist seit Jahrzehnten unterbewertet. Viele Kolleginnen haben keine adäquate Alterssicherung. Nun kommt der exorbitante Anstieg der Haftpflichtversicherung für die Geburtshilfe dazu (noch einmal um 15% ab dem 1.7.2012), die die meisten Hebammen als Freiberuflerinnen selbst zu tragen haben. In Folge dessen geben immer mehr Kolleginnen die Geburtshilfe auf. Die Frauen auf Norderney und Sylt sind ohne geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen. Die Geburtshilfe durch Laien auf dem Weg in eine Klinik ist viel gefährlicher als am Wohnort mit einer Hebamme. siehe auch: [1]
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