SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.12 Untersuchungskommission

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP05.12 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Inneres und Justiz: Unabhängige Untersuchungskommission "Straftaten im Amt"
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Wahlprogramm, Abschnitt "Inneres und Justiz"

Antragstext

In das Wahlprogramm soll hinter dem Abschnitt "Für eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik" der folgende Punkt mit der nächsten Ordnungsnummer aufgenommen werden. Die folgenden Punkte werden der Ordnungsnummer nach angepasst.

Unabhängige Untersuchungskommission
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auf Landesebene eine unabhängige Kommission zur Untersuchung von Straftaten im Amt eingerichtet wird. Gerade bei dem Verdacht von Straftaten im Amt durch Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) erfolgt die Untersuchung bislang durch die gleiche Behörde. Dies gewährleistet weder eine unabhängige noch eine effektive Untersuchung. Aber auch in anderen Verwaltungszweigen besteht in der Regel eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem Schutz "der eigenen Seite". Durch die Einrichtung der Kommission wird in Zukunft die Gefahr von Interessenskollisionen verringert. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben (z.B. Verdacht der Straftat durch einen Polizisten, daher keine dem Landesinnenministerium unterstellten Mitglieder). Ferner soll die Kommission auch nicht im öffentlichen Dienst stehende Mitglieder haben. Ergebnisse in anderen Staaten, z.B. Großbritannien, haben den Nutzen einer unabhängigen Kommission bereits belegt.

Begründung

Historisch wird in Deutschland davon ausgegangen, dass die Behörden per se nur auf Grundlage der Gesetze arbeiten und entscheiden würden und daher rechtswidrige Vorgänge sofort bemerkt und behoben werden. Interessenkollisionen werden in der Regel unter Hinweis auf die Bindung an Recht und Gesetz auch von den Gerichten geleugnet. Dennoch sind Ermittlungen und erst Recht Anklagen gegen Polizisten selten und noch seltener von Erfolg gekrönt. Auch wenn den zuständigen Stellen wohl kaum verallgemeinernd Strafvereitelung vorgeworfen werden kann, liegt es auf der Hand, dass die Interessenkonflikte sich jedenfalls unterschwellig auswirken. Dem kann durch die Gründung einer solchen Kommission entgegengewirkt werden.

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