SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.02 Verwaltungsbeschleunigung
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.
Es wird beantragt, in das Wahlprogramm unmittelbar hinter dem Abschnitt "Überflüssige Gesetze abschaffen" folgenden Abschnitt aufzunehmen und ihn mit der anschließenden Ordnungsnummer zu versehen. Die Folgenden Abschnitte erhalten eine entsprechend erhöhte Ordnungsnummer.
Die Begründung ergibt sich überwiegend aus dem Antragstext. Das ständige Gegenargument, dass die Behörden aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz intensiver prüfen müssten und hiermit eine zu kurz bemessene Frist kollidieren würde, überzeugt nicht. Zum einen sieht das Gesetz auch jetzt bereits eine Verlängerung der Frist vor. Diese muss allerdings sachlich begründet werden. Der in der Regel einzig anzutreffende Sachgrund ist eine heillos desolate Personalstruktur und fehlende Ressourcen. Daher bauen sich in vielen Behörden erhebliche Rückstände auf, die rechtswidrigerweise in Kenntnis der Folgenlosigkeit in Kauf genommen werden. Einem Bürger wird diese Möglichkeit nicht gewährt. Für eine einmalige Aufarbeitung der Aktenleichen können entsprechend Übergangsfristen angesetzt werden.
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