SH:LPT2011.2/Programmanträge/02.02.04-Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
Antrag
Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die direkt oder indirekt die Tätigkeit eines Abgeordneten beeinflüssen könnten, müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonfilkte erkennen zu können, sollen alle Funktionen in Verbänden, Vereinen, Kammern, Aufsichts- und Beiräten, Vorständen usw. benannt und Einnahmen aus diesen Tätigkeiten offengelegt werden.
Überarbeitete Fassung des gleichnamigen Antrags vom LPT2011.1. Der erste Satz wurde präzisiert. Im letzten dann der Umfang der zu veröffentlichenden Informationen reduziert.
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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