SH:KPTRD2013.2/Anträge/Spenden

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Kreisparteitag Rendsburg-Eckernförde 2013.2.

Antrag Nummer   an den Kreisparteitag Rendsburg-Eckernförde 2013.2.
Beantragt von
Android.mars
Titel 
Spenden
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt B: Finanzordnung

Antragstext

Es wird beantragt der Satzung das Thema Spenden anzuzfügen.


Neue Fassung:

SPENDEN

§ 1 Vereinnahmung

  • (1) Teilgliederungen sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die im Sinne von § 25 Parteiengesetz unzulässig sind. Können unzulässige Spenden nicht zurückgegeben werden, sind diese über die Landesverbände und die Bundesebene unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.
  • (2) Erbschaften und Vermächtnisse werden ohne Begrenzung angenommen.
  • (3) Spenden erhöhen die Summe eines Vorstandsbeschluss bei Ausgaben. (z.B. Fahrkosten o.ä.).

§ 2 Veröffentlichung

  • (1) Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Kreisverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders bzw. der Spenderin zu verzeichnen.
  • (2) Alle Einzelspenden über 1000 € werden unverzüglich unter Angabe von Spendernamen, Summe und ggf. Verwendungszweck veröffentlicht.

Begründung

Der Krisverband muss die Möglichkeit haben eigene Spenden zu erwirtschaften.


Diskussion
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