SH:Bauausschuss ECK

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Sitzung Bauausschuss Eckernförde am 12.06.2012

Der Bauausschuss stellte in einer Einwohnerversammlung die Situation der Bauplanung und Ortsbildentwicklung vor. Dabei wurden besonders die Proteste der Bürgerinitiative Bauen-in-Eckernförde aufgenommen. Es zeigten sich einige erhebliche Defizite in der Bauplanung der Stadt Eckernförde.

- mit dem §34 des Bundesbaugesetzes ist die Baugenehmigung außerhalb von Bebauungsplänen möglich. Der Entscheidungsspielraum des Bauamtes ist dadurch eingeschränkt. Das hat in Eckernförde zu Bauprojekten geführt, die von den Bauträgern weitgehend in deren eigene Planungen gelenkt wurden. Das Bauamt konnte nur sehr begrenzt Einfluss auf das Einfügen der Bauten in das Ortsbild nehmen

- Bei Baugenehmigungen nach §34 ist die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen und hat keine Mitwirkungsmöglichkeit. Anträge und Genehmigungen bleiben Verschluss-Sache

(wird fortgesetzt)

12.06.2012
capricorn

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