RP Diskussion:Satzung/Änderungsanträge
Inhaltsverzeichnis
Potentielle Anträge zur Diskussion
Entsprechend den Anmerkungen in der Mailingliste werden hier einige Vorschläge für Satzungsänderungen zur Diskussion gestellt, um in Gruppenarbeit fertige Anträge zu erarbeiten. Um sich zu beteiligen muss man noch keine konkrete Idee für einen Antrag haben, es genügt vorerst auch, wenn man der Meinung ist, dass ein bestimmter Paragraph geändert werden muss. Ob und wie das passieren soll lässt sich dann in der Diskussion erarbeiten.
Hier nun also die Vorschläge geordnet nach Paragraphen:
§1
Punkt 1
Idee: Hinzufügen eines neuen Absatzes nach Absatz 2, mit folgendem Inhalt: „Das Logo des Landesverbands besteht aus dem Logo des Bundesverbands, in Verbindung mit dem Schriftzug „Rheinland“ und „Pfalz“ getrennt durch das Wappenzeichen von Rheinland-Pfalz, entsprechend der Abbildung in Anhang (A)“. Ein entsprechender Anhang, der das aktuelle Logo enthält sollte natürlich ebenfalls hinzugefügt werden.
Begründung: Die Satzung definiert Namen und Kurzbezeichnung. Da wäre es nur konsequent auch das Logo näher zu definieren. Zudem handelt es sich bei dem Logo um einen zentralen identitätsstiftenden Punkt; dementsprechend sollte es den gleichen Schutz genießen, wie der Name und die Satzung (Änderung nur durch 2/3-tel Mehrheit eines LPT).
--Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
§2
Punkt 1
Anmerkung: In §2.3 Abs. 4 steht „Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat[…] mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.“
Ist diese Formulierung wirklich sinnvoll? Der Mitgliedsbeitrag wird doch sowieso jährlich zum Anfang des Jahres fällig. Da könnte man theoretisch genauso gut schreiben: „Von Januar bis März ist man generell stimmberechtigt, dannach nur wenn man nicht vergessen hat zu zahlen.“ Das läuft ja letztlich darauf hinaus, dass das Stimmrecht davon abhängig ist, wann ein entsprechender Parteitag o. ä. stattfindet.
--Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
Punkt 2
Anmerkung: In §2.4 Abs. 1 steht: „Die Fördermitgliedschaft ist unabhängig von der Mitgliedschaft […]“
Das bedeutet ja konkret, dass ein bereits existierendes Mitglied gleichzeitig auch noch Fördermitglied werden/sein kann. Ist dies tatsächlich so beabsichtigt?
Andernfalls wäre vielleicht eine Klarstellung nötig.
--Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, dass ist beabsichtigt --Unglow 11:04, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Okay, dann will ich nichts gesagt haben. :-) Es erschien es mir nur relativ sinnfrei, dass jemand beides sein können soll, da es einem normalen Mitglied ja bereits frei steht so viel Geld zu spenden, wie es möchte und dazu eine weitere Fördermitgliedschaft nicht nötig sein sollte. --Murphy 13:35, 1. Aug. 2009 (CEST)
§3
(nichts)
§4
Punkt 1
Anmerkung: In §4.2 Abs. 2 steht: „Jedes Geschlecht soll im LVOR vertreten sein.“
Wie bitte definiert sich „jedes Geschlecht“? Wieviele gibt es denn? ;-) Aber viel interessanter: Wie genau soll das definiert werden? Welchem Geschlecht gehören Trans- oder Intersexuelle an? Ich denke an dem Satz sollte etwas geändert werden. Mindestens sollte man das „soll“ zu einem „sollte“ machen. Denn ein „sollte“ stellt lediglich eine Empfehlung dar, während „soll“ zwingend ist. In der gegenwärtigen Formulierung wäre also ein Vorstand, der nur aus Mitgliedern eines Geschlechts besteht ganz klar satzungswidrig und somit ungültig.
--Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
- Ein muss ist zwingend, ein soll nicht --Unglow 11:05, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Ich will jetzt nicht wirklich in die Tiefen der deutschen Grammatik einsteigen, aber mein Duden sagt mir, dass „soll“ für (Auf)forderung/Auftrag/Regel steht, während „sollte“ lediglich den Charakter einer Empfehlung/eines Rats hat. Und genau das ist doch hier eigentlich der Fall.
- Mehr als eine Empfehlung kann dieser Absatz nämlich nicht sei, da das Gesetz vorsieht, dass ein Vorstand demokratisch gewählt sein muss und man kann die Leute ja schlecht zu einer geschlechtsspezifischen Wahl zwingen. --Murphy 13:43, 1. Aug. 2009 (CEST)
§5
Punkt 1
Idee: In §5.7 Abs. 4 sollte der Satz: „Wird ein abstimmungsfähiger Antrag zurückgezogen, so kann er von jedem Teilnehmer im Laufe der Versammlung unverändert wieder gestellt werden […]“ verändert werden zu: „Wird ein abstimmungsfähiger Antrag zurückgezogen, so kann er von jedem Teilnehmer im Laufe der Versammlung, auch leicht modifiziert, wieder gestellt werden“
Begründung: Beim BPT wurde deutlich, dass manche Anträge in ihrer ursprünglichen Form nicht ausreichend durchdacht waren, oder grundsätzlich keine Unterstützung fanden, während der gleiche Antrag in leicht veränderter Form durchaus angenommen worden wäre. Durch eine Änderung dieses Paragraphen erhielte man die Möglichkeit flexibler zu reagieren und einen Antrag nicht wegen minimaler Änderungen bis zum nächsten LPT aufschieben zu müssen.
--Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
§6
Punkt 1
Idee: Der §6.3 Abs. 1 enthält den Satz: „Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.“
Damit ist es dem Vorstand unmöglich eventuelle Kosten, die ihm in Ausübung seiner Pflicht entstanden sind von der Partei zurück zu fordern, so wie es die Bundessatzung erlaubt. Das sollte grundsätzlich geändert werden, da es - wie ich bereits in der Mailingliste angemerkt habe - dazu führt, dass es sich lediglich finanziell gut gestellte Menschen leisten können Ämter in der Partei zu übernehmen, was keinesfalls demokratisch ist.
Andererseits muss eine entsprechende Regelung natürlich auch dafür sorgen, dass die Finanzen nicht vollständig für Spesen draufgehen.
Mein Vorschlag wäre, dass man die zu erstattenden Spesen der gesamten Parteiamtsträger auf einen bestimmten Betrag limitiert. Grundsätzlich käme mit da z. B. ein Limit wie „10% der eingenommen Mitgliedsbeiträge“ in den Sinn. Durch eine Beschränkung auf Mitgliedsbeiträge würde man sicherstellen, dass Spenden und weitere Einkünfte auch vollständig der Partei selbst zu Gute kämen, außerdem sollte man davon ausgehen können, dass die zu erwartenden Betriebskosten (Briefpapier, Briefmarken usw.) des Vorstands proportional zur Mitgliederzahl steigen.
--Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
§7
(nichts)
§8
(nichts)
§9
(nichts)
§10
(nichts)
§11
(nichts)
§12
Anmerkung: Ich wäre dafür den §12 Abs. 1 grundsätzlich umzukehren. Also anstatt zu sagen „Bundessatzung vor Landessatzung“ sollte man sagen „Landessatzung vor Bundessatzung“. Die Begründung ist recht einfach: Es wird wohl kaum zufällig zu einem Widerspruch in den Satzungen kommen. Wenn es tatsächlich Anträge geben sollte, die Landessatzung so zu ändern, dass sie der Bundessatzung widerspricht, dann wird dieser Punkt sicherlich während der Diskussion zu dem Antrag zur Sprache kommen. Kommt ein solcher Antrag durch, dann wird dies sicherlich gute Gründe haben. Zudem verstehen wir uns ja auch als basisdemokratische Partei entsprechend sollten sich untere Ebenen nichts „von oben“ sagen lassen müssen. --Murphy 18:48, 27. Jul. 2009 (CEST)
- Das können wir nicht umdefinieren, das ist so. Wir sind einer Partei untergliedert und müssen uns an deren Satzung halten. Das wird uns auch nicht "von oben" vorgesetzt, sondern vom basisdemokratischsten Organ, das diese Partei zu bieten hat: dem Bundesparteitag --Unglow 11:10, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Wie wohl bereits deutlich geworden ist sehe ich das etwas anders. Was ist denn mit der basisdemokratischen Legitimierung des LPT in Belangen des Landesverbands? Willst du ihm diese etwa absprechen?
- Die Bundessatzung greift ja nicht in die landespezifischen Belange ein und somit kann die Landessatzung dieser in solchen Punkten auch nicht widersprechen und wir haben freie Hand. --Unglow 14:32, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Zudem: Solange die Bundessatzung selbst keinen klaren Paragraphen enthält, der eben genau das vorschreibt (Bundessatzung vor Landessatzung) hat m. E. jeder Landesverband das Recht dies in seiner Satzung so festzuschreiben wie er es für richtig hält. Und so eine Regelung gibt es in der Bundessatzung bisher nicht. Ich denke letztlich läuft es auf die grundlegende, hier zu stellende Frage hinaus: „Wessen Legitimierung im Bezug auf landesspezifische Angelegenheiten ist höher zu bewerten? Die des Bundesparteitages, oder die des Landesparteitages?“ Ich bin der Meinung, dass der Landesparteitag hier eindeutig höher zu bewerten ist, da landesfremde Personen nicht zwangsläufig über die nötigen Kompetenzen verfügen.
- Landesspezifische Angelegenheiten regelt ja auch der LPT und nicht der BPT --Unglow 14:32, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Ganz nebenbei: Ich denke der zweite Absatz ist absolut überflüssig. Es versteht sich doch wohl von selbst, dass eine Partei sich nicht gegen die Gesetze dieses Landes richten kann. --Murphy 13:57, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Absatz eins ist ebenso selbstverständlich. Der ganze Paragraf dient nur zur Verdeutlichung der Regelung. Parteiengesetz schreibt vor:
- "Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält." (§ 6 Abs. 1 PartG) --Unglow 14:32, 1. Aug. 2009 (CEST)