RP Diskussion:Antrag/2012.1/S03/Erwerb der Mitgliedschaft II

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Alternativvorschlag

(3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

wird ersetzt durch:

(3) In der Regel wird jedem Antrag auf Mitgliedschaft stattgegeben. Ein Antrag muss innerhalb von längstens 4 Wochen bearbeitet werden. In Einzelfällen kann der Vorstand der aufnehmenden Gliederung beschließen, den Mitgliedsantrag abzulehnen. Die Ablehnung der Mitgliedschaft muss dem Betroffen gegenüber schriftlich begründet werden. Im Falle einer Ablehnung kann das nächstzuständige Schiedsgericht angerufen werden oder auf dem Parteitag der jeweiligen Gliederung Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch auf dem Parteitag eingelegt, so entscheidet dieser nach Diskussion mit einfacher Mehrheit über den Mitgliedsantrag.