RP:Verwaltung/Abläufe

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Mitglied werden

Den Mitgliedsantrag ausfüllen und an uns senden:

a) per E-Mail

verwaltung@piraten-rlp.de

b) per Fax

0261 960 988 33

c) per Post

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Rheinland-Pfalz
Postfach 3309
55023 Mainz

Umzug

Bitte zeige deinen Umzug sowohl dem Landesverband an, in dem du gerade Mitglied bist, als auch dem Landesverband in dessen Tätigkeitgebiet du ziehst.

Dies kannst du am einfachsten erledigen, wenn du uns eine E-Mail schickst:

verwaltung@piraten-rlp.de

Mitgliedsausweis verloren

Um einen neuen Mitgliedsausweis zu erhalten, musst du uns mitteilen, dass du deinen Ausweis verloren hast. Dies kannst du tun per E-Mail an:

verwaltung@piraten-rlp.de

Austritt

Wenn du bei uns deine Mail-Adresse hinterlegt hast, kannst du den Austrittswunsch einfach an die folgende Mail-Adresse senden:

verwaltung@piraten-rlp.de

Andernfalls muss der Austritt schriftlich an nachstehende Adresse erfolgen:

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Rheinland-Pfalz
Postfach 3309
55023 Mainz

Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

Reisekosten abrechnen

Für die Reisekostenerstattung gelten die Richtlinien aus der Geschäftsordnung des Landesvorstands.

Um deine Reisekosten geltend zu machen, benutze bitte den Antrag auf Reisekostenerstattung!

Den Antrag schickst du bitte im Original zusammen mit den Anlagen (ebenfalls im Original) an den Landesschatzmeister:

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Rheinland-Pfalz
Postfach 3309
55023 Mainz

Reisekosten bei Plakatierungsfahrten

Bei Plakatierungsfahrten erfolgt der Nachweis der gefahrenen Strecke nicht mittels Routenplan sondern mit dem Fahrtenbuch.

Auslagen erstatten

Um Auslagen erstattet zu bekommen, welche du für den Landesverband Rheinland-Pfalz getätigt hast, muss vorher zwingend ein Beschluss des Landesvorstands zur Genehmigung vorliegen. Ist dies der Fall kannst du die Originalbelege zusammen mit der Bestätigung von Auslagen an den Schatzmeister übergeben bzw. schicken an:

Martin Matheis 
Weberstr. 3
40667 Meerbusch-Büderich

Beitrag mindern

Der Mitgliedsbeitrag kann auf 12 EUR pro Jahr gemindert werden. Dies geschieht auf Antrag, welcher beim Landesvorstand einzureichen ist. Benutze hierfür bitte den Antrag auf Beitragsminderung.

Nachweise sind nicht notwendig, können aber optional angefügt werden. Den Antrag bitte per E-Mail senden an:

verwaltung@piraten-rlp.de

Lastschrift

Den Lastschriftauftrag kannst du bereits auf deinem Mitgliedsantrag erteilen. Solltest du dies versäumt haben, so kannst du uns natürlich auch nachträglich noch erlauben den Beitrag einzuziehen. Benutze dazu bitte unser Formular zur Einzugsermächtigung!

Diese sendest du bitte an:

verwaltung@piraten-rlp.de

Wann bekommt ein Kreisverband seinen Anteil an den Mitgliedsbeiträgen?

Die Kreisverbände buchen ihre Geldbewegungen im Programm BeSager. Quartalsweise liefern sie die xml-Datei aus BeSager und Kopien (Papier) sämtlicher Belege an den Landesverband.
Der Landesverband überprüft Belege und Buchungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Anschließend überführt er die Buchungen nach Sage und zahlt den Mitgliedsanteil für das entsprechende Quartal an den Kreisverband aus.

Wann bekommt ein Kreisverband oder virtueller Kreisverband seinen Anteil an der Parteienfinanzierung.

Die Auszahlung/Zuweisung der anteiligen Parteienfinanzierung erfolgt wenn

  1. Die Festsetzung der Parteienfinanzierung durch den Deutschen Bundestag erfolgt ist. Und
  2. Alle Unterlagen für die anstehende Rechenschaftslegung beim Landesverband vorliegen.

Wie kann ein vKV auf seine Mittel zugreifen?

http://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#.C2.A77.4_.5BVirtuelle_Kreisverb.C3.A4nde_.28vKV.29.5D
(2) Mittel aus den Kostenstellen virtueller Kreisverbände
a) können von dem Verwaltungspirat des vKV beim Landesvorstand zweckgebunden beantragt werden.
b) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand (Landesschatzmeister) zweckgebunden beantragen,
c) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten vKV zu Gute kommen.

Wann verfallen die Mittel eines vKV?

http://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#.C2.A77.4_.5BVirtuelle_Kreisverb.C3.A4nde_.28vKV.29.5D
(2) Mittel aus den Kostenstellen virtueller Kreisverbände

d) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
e) des jeweils letzten Geschäftsjahres fließen an den Landesverband wenn diese im letzten Geschäftsjahr nicht verausgabt wurden.