RP:Trier/Antragsfabrik/Neuregelung der komissarischen Vorstandsvertretung
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Version vom 9. Juni 2014, 18:02 Uhr von ProhtMeyhet (Diskussion | Beiträge)
- Titel = Neuregelung der komissarischen Vorstandsvertretung
- Änderungsantrag Nr.
- 17
- Beantragt von
- YoungArkas
- Betrifft
- Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / § 14
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, dass § 14 Abs. 3 wie folgt neu zu fassen ist: Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Kreisparteitag vorgenommen. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstandes. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Kreisvorstandes aus diesem aus oder kann anderweitig seinen Aufgaben nicht nachkommen, so beschließt der Kreisvorstandes die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Kreisvorstandes. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Mitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des Kreisvorstandes ist.