RP:Landesfinanzausschuss

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Der Landesfinanzausschuss besteht aus den Finanzverantwortlichen der nächstuntergeordneten Gliederungen und dem Landesschatzmeister.

Der Landesfinanzausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung und Verabschiedung des Landeshaushaltsplanes,
  • Abstimmung der Finanzplanungen der nächstuntergeordneten Gliederungen und Beschluss über den Finanzausgleich zwischen den nächstuntergeordneten Gliederungen.

Tätigkeitsberichte / Haushaltspläne