RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Datenschutz in der Verwaltung

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Datenschutz in der Verwaltung (eingereicht)
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Antragsteller:

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Titel:

Datenschutz in der Verwaltung

Antragstext:

[zusätzlich wird die Streichung des bisherigen Abschnitts "DATENSCHUTZ" beantragt]

Die Verwaltung erhebt von den Bürgern viele personenbezogene Daten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben teilweise notwendig sind, zum großen Teil aber auch nicht. Wir fordern, die Erhebung von Daten grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten wollen wir prüfen und auf ein Minimum verkürzen. Wir fordern die Verwaltung auf, in einem Datenkatalog vollständig offenzulegen, welche Daten ihrer Bürger sie speichert und wie sie diese schützt. Datensparsamkeit beugt Datenmissbrauch vor und garantiert die Sicherheit und Freiheit der Menschen.

Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben

Besonders im Meldewesen sind die Begehrlichkeiten an Daten groß und werden immer größer. Privatpersonen, Firmen (inklusive Adresshändler), Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Die Bürger müssen einer solchen Adressweitergabe gegenwärtig explizit widersprechen (so genannter »Opt-out«). Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung und ohne äußerst dringenden Grund (wie z. B. die Adressfeststellung von verzogenen Schuldnern) lehnen wir ab und unterstützen daher Bestrebungen, das Meldegesetz in Rheinland-Pfalz entsprechend anzupassen. Die Verwendung der Meldedaten wollen wir auf das Mindestmaß zurückfahren und mit einer engen Zweckbindung für kommunale Aufgaben versehen.

Um den gegenwärtigen Widerspruch zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu beenden, muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden (»Opt-in«). Wir wollen, dass Meldedaten nur mit expliziter Zustimmung jedes Einzelnen weitergegeben oder verkauft werden dürfen. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können. Eine solche Erlaubnis soll nur durch Volljährige und nur persönlich gewährt werden dürfen.

Bis zu einer Änderung des Meldegesetzes sollen die Kommunen aktiv auf die Möglichkeit der Einschränkung der Datenherausgabe hinweisen, beispielsweise durch Unterstützung des jährlich stattfindenden OptOutDay.

Wir als Piratenpartei werden auf die Möglichkeit der Datenabfrage bei den Meldeämtern freiwillig verzichten. Begründung: