RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Kreisparteitag 2014.4/Vorstandskandidaten
Gemäß §9 Ⅰ und Ⅱ Kreissatzung gibt es zumindest einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schatzmeister; weitere Ämter können vom Kreisparteitag beschlossen werden und sind daher eingeklammert.
Inhaltsverzeichnis
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Schatzmeister
(Generalsekretär)
(Politischer Geschäftsführer)
(Beisitzer)
Weiterhin könnte ich auch für das Amt des Schatzmeisters zur Verfügung stehen. Das allerdings nur, falls der bisherige Schatzmeister die Tätigkeit unter keinen Umständen weiter durchführen will. Ich bin der Meinung, dass diese Aufgabe bei unserem bisherigen Schatzmeister bestens aufgehoben ist, und dass ich das zwar könnte, aber keinesfalls so gut wie er. Also, Martin, bleib!!!! Natürlich wäre dann meine Bewerbung als Beisitzer hinfällig, denn Schatzmeister ist ein Pflichtamt und kann nicht von einem Beisitzer nebenher ausgefüllt werden. |
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