RP:Kreisverband Rheinhessen/Vorstand/GO

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Geschäftsordnung

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand der Piratenpartei Rheinhessen. Sie enthält gemäß §11 Abs. 15 der Satzung mindestens Regelungen zu:

  1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  3. Dokumentation der Vorstandssitzungen
  4. Form und Kommunikationswegen von Vorstandssitzungen
  5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  6. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstands
  7. Verfahren zur Einberufung von Sitzungen gemäß §11 Abs. 9 und §10 Abs. 6.

Änderungen der Geschäftsordnung

  1. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder.

Verbindlichkeit

  1. Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
  2. Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Vorstand inkraft.

Vorstandsarbeit

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