RP:Kreisverband Rheinhessen/Vorstand/GO

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Geschäftsordnung

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand der Piratenpartei Rheinhessen. Sie enthält gemäß §8.2 (16) der Satzung mindestens Regelungen zu:

  1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  3. Dokumentation der Vorstandssitzungen
  4. Form und Kommunikationswegen von Vorstandssitzungen
  5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  6. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstands
  7. Verfahren zur Einberufung von Sitzungen gemäß §8.2 Abs. 9 und §8.1 Abs. 6.

Änderungen der Geschäftsordnung

  1. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder.

Verbindlichkeit

  1. Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
  2. Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Vorstand inkraft.

Vorstandsarbeit

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Allgemein

  1. Dem Vorstand obliegt als ausführendes Organ des Kreisverband Rheinhessen die Durchführung von Beschlüssen des Kreisparteitags. Er verwaltet die Mitgliederdaten und Finanzen des Kreisverbandes und organisiert den Kreisparteitag sowie andere wichtige Versammlungen innerhalb des Tätigkeitsgebietes.
  2. Alle Vorstandsmitglieder sind gemäß ihrer Kompetenzbereiche gleichermaßen Ansprechpartner für die Presse. Presseanfragen gehen hierzu an die gemeinsame Vorstands-E-Mail-Adresse oder die Postanschrift des Vorstands. Anfragen können durch den Vorstand auch weiterdelegiert werden.
  3. Vorstandsmitglieder sind befugt, Genehmigungen für Infostände, Demonstrationen, Plakatierungen oder ähnliches einzuholen. Sie können diese Aufgabe auch delegieren.

Vorsitzender

Zu den Aufgaben des Vorsitzenden zählen u.a.

  1. Vertretung des Kreisverbands gegenüber dem Landesverband
  2. Organisation der Kreisparteitage
  3. Eröffnung der Kreisparteitage

Stellvertreter

Der stellvertretende Vorsitzende entlastet den Vorsitzenden und vertritt ihn bei Abwesenheit. Darüber hinaus zählen zu seinen Aufgaben u.a.

  1. Einberufung von Vorstandssitzungen

Generalsekretär

Zu den Aufgaben des Generalsekretär zählen u.a.

  1. Verwaltung der Mitgliederdatenbank inklusive deren Sicherheit und Sicherstellung eines Zugriffsschutzes
  2. Verschicken von Einladungen zu Kreisparteitagen
  3. Akkreditierung bei Kreisparteitagen

Schatzmeister

Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.

  1. Kontoführung
  2. Verwaltung der Barkasse
  3. Erstellung eines Haushaltsplans gemäß der Beschlüsse von Kreisvorstand und Kreisparteitag
  4. Entgegennahme und Verbuchung von Spenden
  5. Ausstellen von Spendenquittungen
  6. Buchführung gemäß Parteiengesetz
  7. Klärung von Finanzfragen
  8. Auskünfte zum verfügbaren Etat
  9. Veröffentlichung der Finanzdaten im Wiki

Beisitzer

Zu den Aufgaben des Beisitzers zählen u.a.

  1. Veröffentlichung der Protokolle im Wiki
  2. Vertretung und besonderes Einbringen der Standpunkte der Basis
  3. Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder

Beschlussfassung

Beschlussfähigkeit

  1. Auf Vorstandssitzungen ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
  2. Im Umlaufverfahren ohne Entscheidungsfrist ist die Beschlussfähigkeit erst mit der Beteiligung aller Vorstandsmitglieder erreicht.
  3. Im Umlaufverfahren mit Entscheidungsfrist ist die Beschlussfähigkeit mit Ablauf der Frist erreicht. Nicht abgegebene Stimmen werden als Nein gewertet.

Notwendige Mehrheit

  1. Sofern nicht in dieser Geschäftsordnung oder der Satzung des Kreisverbandes im Einzelfall ausdrücklich anders geregelt, entscheidet der Vorstand nach den folgenden Mehrheiten.
  2. In Vorstandssitzungen ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Vorstandsmitglieder notwendig.
  3. Im Umlaufverfahren ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder notwendig.

Vorstandssitzungen

Form

  1. Vorstandssitzungen können in Form persönlicher oder fernmündlicher Treffen stattfinden. Eine Präsenzsitzung ist jedoch einer fernmündlichen Vorstandssitzung vorzuziehen.

Einberufung

  1. Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, bei deren Abwesenheit von einem anderen Vorstandsmitglied einberufen.
  2. Die Einberufung erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die Vorstandsmitglieder. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einberufung auf anderem Weg stattfinden. Sollten Vorstandssitzungen regelmäßig durchgeführt werden, ist eine Dauereinladung ausreichend.

Einladung

  1. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt über die Mailingliste rheinhessen (at) lists (dot) piratenpartei (dot ) de.

Öffentlichkeit

  1. Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
  2. Auf einstimmigen Beschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder hin können Gäste von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung

  1. Der Vorstand bestimmt zu Beginn der Vorstandssitzung einen Versammlungsleiter.
  2. Der Versammlungsleiter erteilt die Redezeit. Ihm obliegt die Einhaltung der Tages- und Geschäftsordnung.

Rederecht

  1. Grundsätzlich hat jeder Teilnehmer einer Vorstandssitzung Rederecht.
  2. Auf einstimmigen Beschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder hin kann Gästen das Rederecht entzogen werden. Antragstellern kann das Rederecht zu ihren Anträgen nicht entzogen werden.

Antragsrecht

  1. Antragsberechtigt sind alle Personen, die auch gemäß §8.1 (12) zum Kreisparteitag antragsberechtigt sind.
  2. Finanzielle Anträge sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung einzureichen.

Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse werden auf der Rheinhessen-Mailingliste abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 72 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Er muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt. Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Kreisvorstandssitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss im Wiki anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen. Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von einer einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Dokumentation

  1. Über jede Vorstandssitzung ist ein dokumentenechtes Protokoll anzufertigen, das von allen teilnehmenden Vorstandsmitgliedern unterschrieben dem nächsten Kreisparteitag vorgelegt werden muss.
  2. Ein Protokoll ist innerhalb einer Woche nach der Vorstandssitzung im Piratenwiki zu veröffentlichen.
  3. Der Vorstand bestimmt einen Protokollanten.

Finanzen

Konto

  1. Der Kreisverband führt ein Konto bei der MVB. Zeichnungsberechtigt ist der Vorstand.
  2. Das Konto darf nicht überziehbar sein.
  3. Kontoeröffnungen und Auflösung eines Kontos bedürfen eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses.
  4. Für das Konto bevollmächtigt sind der Schatzmeister, der Vorsitzende und der Generalsekretär. Der Schatzmeister erhält die PIN und die TAN-Liste. Der Vorsitzende und der Generalsekretär können jeweils per Unterschrift Transaktionen tätigen.

Barkasse

  1. Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 100 Euro auf das Konto des Kreisverbands einzuzahlen.

Ausgaben

  1. Geldbewegungen ab einem Betrag von mehr als 50 Euro bei einer einzelnen Geldbewegung und mehr als 100 Euro monatlich benötigen einen Vorstandsbeschluss mit der Zustimmung des Schatzmeisters.Über geringfügige Ausgaben bis 150 Euro bei einer einzelnen Geldbewegung und bis 200 Euro monatlich kann der Schatzmeister unter Berücksichtigung der Finanzlage des KV eigenmächtig entscheiden.Spätestens zur nächsten Vorstandssitzung sind solche Ausgaben zu berichten.

Mitgliederverwaltung

  1. Zugriffsberechtigt zur Mitgliederdatenbank sind der Generalsekretär und der Schatzmeister. Sie sind verpflichtet, die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  2. Nur in Einzelfällen, beispielsweise zur Akkreditierung auf einem Kreisparteitag, dürfen Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ausgehändigt werden. Diese müssen zuvor eine Datenschutzvereinbarung unterschreiben. Die ausgehändigten Daten müssen nach der zweckgebundenen Verwendung vernichtet werden.

Tätigkeitsberichte

Mündliche Tätigkeitsberichte

  1. Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag einen formlosen mündlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten seit dem letzten mündlichen Tätigkeitsbericht. Ist ein Vorstandsmitglied nicht anwesend, so berichtet ein anderes Vorstandsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen über die Tätigkeiten des Abwesenden. Rückfragen durch Teilnehmer des Parteitags sind angemessen zu beantworten.

Schriftliche Tätigkeitsberichte

  1. Jedes Vorstandsmitglied liefert am Ende der Amtszeit dem Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über die gesamte Amtszeit ab. Der Bericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in Eigenverantwortung erstellt, dokumentenecht gedruckt und unterzeichnet. Die Tätigkeitsberichte werden vom Generalsekretär aufbewahrt und bei Amtswechsel übergeben. Die Tätigkeitsberichte werden zudem im Piratenwiki veröffentlicht.