RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2014 5/SÄA

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Satzungsänderungsanträge, welche die Zusammensetzung oder die Wahl der Fraktionsgruppen betreffen

Satzungsänderungsanträge, welche die Zusammensetzung oder die Wahl des Kreisvorstands betreffen

Möglichkeit zweier gleichberechtigter Vorsitzender

Der Kreisparteitag beschließt: Heute und zukünftig steht im Kreisverband bei Vorstandswahlen neben dem Modell „Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Schatzmeisterei“ auch das Modell „2 gleichberechtigte Vorsitzende und Schatzmeisterei“ zur Verfügung.
Dazu §11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Kreisvorstandes) nachfolgender zweiter Halbsatz hinzugefügt:
„auf Antrag können statt einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden“

Demgemäß lautet Abs. 3 in der neuen Fassung:
„(3) Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter und ein Schatzmeister an; auf Antrag können statt einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihren Reihen denjenigen, der die Funktion des Generalsekretärs ausübt, sofern vom Kreisparteitag kein eigener Generalsekretär gewählt wurde.“

alte Fassung:
„(3) Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, dessen Stellvertreter und ein Schatzmeister an. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihren Reihen denjenigen, der die Funktion des Generalsekretärs ausübt, sofern vom Kreisparteitag kein eigener Generalsekretär gewählt wurde.“



Begründung:
erfolgt mündlich


Beschluss über sonstige Satzungsänderungsanträge