RP:Kreisverband Rhein-Pfalz/Archiv/Aktivitäten/Plakatierung/LTW2011

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Anfrage / Antrag

Bevor mit der Plakatierung begonnen wird, muss die jeweilige Stadt / Gemeinde um Genehmigung gebeten werden.
Wie das geht, kann man per Telefon oder E-Mail fragen. In manchen Gemeinden kriegt man die Genehmigung gleich telefonisch / per E-Mail, manchmal muss man noch einen Antrag stellen per E-Mail, Fax oder sonstwie.
Also einfach mal fragen, z.B. mit untenstehendem Mustertext für eine E-Mail.

Was alles zu erfragen ist, kannst Du untenstehendem Mustertext entnehmen.

Mustertext für E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich im Namen der Piratenpartei Rhein-Pfalz um die Erlaubnis, in 
Ihrer Gemeinde Wahlplakate anzubringen.
Bitte teilen Sie mir die zu beachtenden Details dazu mit, gerne per Mail an 
mich.

Insbesondere interessiert uns:

- Muss ein Antrag gestellt werden und wie muss er gestellt werden?
- Wo darf überall plakatiert werden?
- Ab wann darf plakatiert werden?
- Bis wann müssen die Plakate wieder abgehängt sein?
- Gibt es spezielle Flächen / Regelungen für Großplakate?

Mit freundlichen Grüßen,

xxx

aufhängen

Die Plakate sind diese Kunstsoff-Plakate. Löcher sind schon drin, Kabelbinder zum Befestigen sind dabei. Sicher kann es aber nicht schaden, zusätzliche Kabelbinder dabei zu haben und eine Schere / ein Messer.

Bitte beim Aufhängen genau notieren, wo man wieviele Plakate aufgehängt hat!

Gerne ein Foto vom aufgehängten Plakat machen und / oder die Koordinaten mittels GPS speichern.

Diese Infos sind wichtig für's Abhängen und zur Dokumentation des Zustand beim Aufhängen!

weitere Infos

Planung Orte

Ludwigshafen/Rhein

Plakatierung Ludwigshafen/Rhein
Verantwortlich: Thaylon
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 50
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Speyer

Plakatierung Speyer
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 50
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 10.02.2011
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Strassenverkehrsabteilung <strassenverkehr_at_stadt-speyer.de>
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Frankenthal

Plakatierung Frankenthal
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 30
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Worms

Plakatierung Worms
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: stv-worms_at_poststelle.rlp.de
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Altrip

Plakatierung Altrip
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Bobenheim-Roxheim

Plakatierung Bobenheim-Roxheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Böhl-Iggelheim

Plakatierung Böhl-Iggelheim
Verantwortlich: Thaylon
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Lambsheim

Plakatierung Lambsheim
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Limburgerhof

Plakatierung Limburgerhof
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 10
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Mutterstadt

Plakatierung Mutterstadt
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Neuhofen

Plakatierung Neuhofen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 10
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 13.02.2011
Plakatierung bis: 10.04.2011
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: In der geschlossenen Ortslage von Neuhofen im öffentlichen Straßenbereich Plakatständer/Werbeträger bis zu einer Größe von DIN-A 0.
  1. Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern.
  2. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
  3. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
  5. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden.
  6. Die Werbeträger werden um Laternenmasten, um Bäume oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs ( mit Hilfe von Kabelbindern ) befestigt. Durch die Befestigung dürfen keine Beschädigungen entstehen.
  7. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instandzusetzen.
  8. Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des Verantwortlichen versehen sein.
  9. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
  10. Sollten die Werbeträger Anlaß zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
  11. Die Werbeträger müssen spätestens 14 Tage nach der Wahl abgebaut sein.

Eine Erlaubnis ergeht gebührenfrei.

Römerberg

Plakatierung Römerberg
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 0
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: info-gemeindeverwaltung_at_roemerberg.de
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Schifferstadt

Plakatierung Schifferstadt
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 26.02.2011
Plakatierung bis: 02.04.2011
Gemeindekontakt: Bernd Rüeck <b_rueck-at-schifferstadt.de>
Bedingungen für Plakatierung: Gebühren- und genehmigungsfrei. Die Aufstellung der Plakate im öffentlichen Verkehrsraum darf nur im Gehwegbereich erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Straßenverkehr bzw. Fußgängerverkehr nicht behindert wird, insbesondere für den fließenden Verkehr keine Sichtbehinderungen entstehen. Wir weisen darauf hin, dass nach den Vorschriften der StVO die Anbringung von Wahlwerbung an Verkehrszeichen nicht zulässig ist. Die Anzahl der Plakate ist nicht begrenzt.

Dannstadt-Schauernheim

Dannstadt-Schauernheim

Plakatierung Dannstadt-Schauernheim/Dannstadt-Schauernheim
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Hochdorf-Assenheim

Plakatierung Dannstadt-Schauernheim/Hochdorf-Assenheim
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 2
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Rödersheim-Gronau

Plakatierung Dannstadt-Schauernheim/Rödersheim-Gronau
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 2
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Dudenhofen

Dudenhofen

Plakatierung Dudenhofen/Dudenhofen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 2
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Hanhofen

Plakatierung Dudenhofen/Hanhofen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 2
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Harthausen

Plakatierung Dudenhofen/Harthausen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 2
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Heßheim

Beindersheim

Plakatierung Heßheim/Beindersheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Großniedesheim

Plakatierung Heßheim/Großniedesheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Heßheim

Plakatierung Heßheim/Heßheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Heuchelheim bei Frankenthal

Plakatierung Heßheim/Heuchelheim bei Frankenthal
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Kleinniedesheim

Plakatierung Heßheim/Kleinniedesheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Maxdorf

Birkenheide

Plakatierung Maxdorf/Birkenheide
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Fußgönheim

Plakatierung Maxdorf/Fußgönheim
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Maxdorf

Plakatierung Maxdorf/Maxdorf
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Waldsee

Otterstadt

Plakatierung Waldsee/Otterstadt
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 14.02.2011
Plakatierung bis: 10.04.2011
Gemeindekontakt: Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee, Fachbereich 3 "Bürgerdienste", Straßenverkehrsbehörde
Bedingungen für Plakatierung: Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee, Fachbereich 3 "Bürgerdienste", Straßenverkehrsbehörde.

Genehmigt werden pro Partei 100 Plakate in der Verbandsgemeinde (Otterstadt und Waldsee).

  1. Zur Plakatierung dürfen nur vorgefertigte, transportable Plakatständer (Höchstmaß DIN A 1) verwendet werden.
  2. Die Plakatständer dürfen nur an solchen Stellen aufgestellt werden, die ausreichend Platz dazu bieten. Es ist untersagt, Plakatständer auf verkehrsreichen, bzw. schmalen Gehwegen aufzustellen. Der Verkehr darf nicht behindert werden. In den Verkehrskreiseln und an den Partnerschaftstafeln an den Ortseingängen darf keine Plakatierung erfolgen.
  3. Die Plakatständer sind regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Keinesfalls darf von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Plakatständer, die nicht mehr an ihrem vorgesehenen Platz stehen, sind wieder ordnungsgemäß aufzustellen.
  4. Der Erlaubnisnehmer haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch diese Sondernutzung entstehen und stellt somit die Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee von allen Haftungsansprüchen auch gegenüber Dritten frei.

Waldsee

Plakatierung Waldsee/Waldsee
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: siehe Otterstadt
Plakatierung bis: siehe Otterstadt
Gemeindekontakt: siehe Otterstadt
Bedingungen für Plakatierung: siehe Otterstadt