RP:Kreisverband Koblenz/kommunalwahlen 2014
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Inhaltsverzeichnis
Kommunalwahlen in Koblenz und im Kreis Mayen-Koblenz
Am 25 mai 2014 sind Kommunalwahlen in RLP
Kandidaturen (unverbindlich)
Wer könnte sich vorstellen, in Koblenz oder im Kreis MYK für den Stadtrat (KO), für den Kreistag (MYK) oder einen der vielen Kommunalen Räte zu kandidieren ?
| Name | Kandidiere für: | Platz oder egal | Schwerpunkte | Anregungen für die Wahl |
|---|---|---|---|---|
| MAX MUSTERMANN | Stadtrat Koblenz | ab Platz 3 | Möchte meine Anträge vortanzen | sollten mehr orangene Gummibärchen verteilen |
| Du ?? | ? | ? | ? | ? |
| Du ?? | ? | ? | ? | ? |
| Du ?? | ? | ? | ? | ? |
Bearbeitung Wahlprogramm
Hier ein Pad für erste Vorschläge: https://piraten-ko.piratenpad.de/Wahlprogramm-KO-MYK
Termine
einzuhaltende Termine
- 25.05.1996: Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit in die Vertretungskörperschaft
- 25.02.2014: Letzter Tag des Zuzugs in das Wahlgebiet (Ortsbezirk, Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis, Bezirksverband Pfalz) als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
- 07.04.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge (§§ 16 Abs. 1 Satz 5, 62 Abs. 1 KWG)
- 07.04.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel (§ 23 Abs. 1 Satz 4 KWG)
- 07.04.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung einheitlicher Listennummern (§ 24 Abs. 2 KWG)
- 14.04.2014: Letzter Tag für die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 3 Satz 1 KWG)
- bis zu dieser Entscheidung des Wahlausschusses: Ablauf der Frist zur Beseitigung formaler Mängel und zur Zurücknahme von Wahlvorschlägen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und § 23a Abs. 2 KWG)
- 02.05.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Erklärung von Listenverbindungen (§ 15 Abs. 2 KWG, § 31 Abs. 1 KWO)