RP:Antrag/2013.4/016/Streichung Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing
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Version vom 3. Juni 2013, 00:09 Uhr von Mrweber (Diskussion | Beiträge)
Dies ist ein eingereichter Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2013.4/016
- behandelt bei
- SDMV2013.2
- Beantragt von
- Leapfrog
- Kurzbeschreibung
- Streichung §13.4.5 "Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing"
- Betrifft
- §13.4.5
- Alternativ zu Antrag
- 2013.4/011 Überarbeitetes Gesundheitsprogramm
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket #1075848 am 2013-06-01
Antrag
Es wird beantragt §13.4.5 "Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing" komplett aus dem Wahlpogramm zu streichen.
Begründung
- Wenn, müßte alles selbstverschuldete aus dem Leistungskatalog gestrichen werden (ungesundes Essen, zu wenig Bewegung, riskante Sportarten, ...).
- Wer übernimmt die Kosten, wenn der Patient es finanziell nicht kann?
- Es gibt kosmetische Operationen, die z.B. medizinisch nicht, aus psychischen Gründen aber dennoch notwendig sind.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- mrweber
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Wenn ein Handweker misst baut hat er in der Regel dafür gerade zu stehen.
Warum nicht einen Arzt/Piercer, der misst baut, für eventuelle Fehlbehandlung die kosten tragen lassen?
Natürlich muss der "Schadensersatz" von der Kasse beim Behandelden zu fordern sein und nicht vom Geschädigten beim Behandelnden. Knalltüte 02:32, 2. Jun. 2013 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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