RP:Antrag/2012.1/S03/Erwerb der Mitgliedschaft II
- Änderungsantrag Nr.
- ??
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband RLP / §2.1 (3)
- Beantragte Änderungen
§2.1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
Alte Version:
(3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.
wird ersetzt durch:
(3) Das Mitglied des zuständigen Vorstandes, das die Bewerbung bearbeitet, nimmt in der Regel jeden Bewerber auf.
Ist der zuständige Vorstand handlungsfähig, muss über die Bewerbung innerhalb von längstens 4 Wochen bearbeitet werden.
In Einzelfällen kann das Mitglied des zuständigen Vorstandes, das die Bewerbung bearbeitet, einen Beschluss des zuständigen Vorstandes über Aufnahme oder Ablehnung des Bewerbers beantragen.
Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.
Im Falle einer Ablehnung kann der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen oder auf dem nächsten Landesparteitag Widerspruch einlegen. Der Landesparteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit.
- Begründung
- Regelfall wäre dann die Aufnahme jeder Person.
- Für den Ausnahmefall des Ablehnung wäre genauer geregelt, wie das läuft und wer es macht.
- Die schriftliche Begründung aus der Bundessatzung steht dann auch in unserer Landessatzung. Dieses Recht auf Begründung wäre nochmal deutlicher ersichtlich.
- Sich gegen den Beschluss wehren könnte sich der Bewerber je nach Wunsch mittels Schiedsgericht und / oder Landesparteitag.
- Zusätzlich habe ich eine 4-wöchige Frist für die Bearbeitung eingebaut, damit der Bewerber ein Recht auf zügige Bearbeitung hat. Die 4 Wochen sind absolute Höchstgrenze für den Fall, dass der gesamte Vorstand krank oder im Urlaub ist.
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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