Programmdiskussion
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Programmdiskussion
Diese Seite dient dazu, die Diskussion zum Thema Kernprogramm / Programmausweitung / Vollprogramm mit den jeweiligen Argumenten zu dokumentieren. Arvid Doerwald 21:22, 21. Mai 2010 (CEST)
Begriffe und Definitionen
Nachfolgend einige Begriffe und Definitionen, die in der Diskussion hilfreich sein könnten.
Kernprogramm
Das K. beschreibt alle Programmbereiche, die dem unmittelbaren Kern der Programmatik der Piratenpartei zuzurechnen sind. Insbesondere umfasst dieses derzeit (Mai 2010) die Punkte:
- Bildung
- Infrastrukturmonopole
- mehr Demokratie
- Privatsphäre und Datenschutz
- Open Access
- Privatsphäre und Datenschutz
- Patentwesen
- Transparenz des Staatswesens
- Urheberrecht
Es gibt innerhalb der Piraten eine Strömung, die einer programmatischen Konzentration auf das Kernprogramm den Vorzug gibt ("Kernis", Kernprogrammbefürworter)
Programmausweitung
Bei dem Bundesparteitag in Bingen wurde beschlossen, einen Programmparteitag abzuhalten. Dieser wird etliche Anträge zu über die im Kernprogram fixierten Punkte hinaus zu gehen. Dies ist (im Gegensatz zum Vollprogramm) als Programmausweitung zu verstehen.
Es gibt innerhalb der Piraten eine Strömung, die einer programmatischen Ausweitung den Vorzug gibt ("Pros", Programmausweitungsbefürworter)
Vollprogramm
Ein Vollprogramm würde bedeuten, dass die Piraten zu jedem politischen Feld eine programmatische Stellungnahme formulieren. So zum Beispiel zu den Themen Raumfahrt, Bestattungsrecht, Stiftungswesen, etc. (die Beispiele sind willkürlich gewählt).
Es gibt innerhalb der Piraten eine Strömung, die einer sehr weitgehenden programmatischen Ausweitung den Vorzug gibt ("Vollis", Vollprogrammbefürworter)
- ähh zu diesen Themen hat mW keine der relevanten Parteien ein Programm. Du postierst hier einen Strohmann. --Trias 00:30, 22. Mai 2010 (CEST)
Ansatz zu einer integrierten Programmausweitung
Ich vertrete den Ansatz einer integrierten Programmausweitung, wenn ich auch lieber ein Vollprogramm sähe. Aber dies halte ich aus mindestens den beiden folgenden Gründen nicht für sinnvoll:
- Wir haben derzeit nicht die Kompetenz zu jedem Politikfeld eine inhaltlich fundierte Aussage zu treffen (wenn auch die Situation mit jedem neuen Mitglied besser wird)
- Ein Vollprogramm würde die Partei derzeit spalten, deswegen ist eine energische und dennoch behutsame Ausweitung vorzuziehen.
Erläuterung und Beispiele
Erläuterung
Was meint integrierte Programmausweitung?
- Die zusätzlichen Programmpunkte werden indirekt oder direkt aus dem Kernprogramm abgeleitet
- Die Ableitung wird formal in Worten und als Grafik dokumentiert
- Dabei wird Bezug genommen, auf die Programmpunkte des Kernprogramms, die direkt oder indirekt zu dem Programmpunkt der Ausweitung führen.
Dafür werde ich nachfolgend einige Beispiele geben, um das Prinzip zu verdeutlichen:
Beispiele
Verbraucherschutz
Die Programmausweitung mit dem Thema Verbraucherschutz lässt sich wie folgt, aus dem Kernprogramm ableiten:
- Aus "3.1 Abbau privater Monopole und offene Märkte" (siehe Parteiprogramm) lässt sich wegen dieses Passus: "dass die gesellschaftlichen Ressourcen ... nicht zum Vorteil Einzelner vergeudet werden sollen" ableiten, dass Marktteilnehmer nicht einseitig zu ihrem Vorteil agieren sollen dürfen.
- Jeder Mensch ist ein Konsument
- Daraus resultiert der allgemeine Anspruch auf Nicht-Benachteiligung durch Marktteilnehmer (Produzenten, Handel, etc.).
- Um Benachteiligungen entgegenzuwirken oder auszuschließen, muss der Konsument in seinen Rechnten geschützt werden.
Daraus folgt der Programmpunkt Verbraucherschutz.
Der Verbraucherschutz könnte mithin folgende Punkte umfassen:
- Wir setzen uns für den mündigen, selbst entscheidenden Verbraucher ein
- Informationen über Folgen des jeweiligen Produktionsverfahrens, Auswirkungen des Produkts in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht
- Ökonomische Folgen des Produkteinsatzes (Energieverbrauch, Folgekosten, etc.)
Wir könnten es uns auch einfacher machen, und feststellen, dass das Leitbild den Menschen bei den Piraten ein gebildeter, informierter, selbst entscheidender Mensch ist, der Wert auf seine gesellschaftliche Teilhabe legt. Daraus folgt unmittelbar, dass er das Recht haben muss, alle für eine Entscheidung relevanten Informationen zu erhalten. Aus diesem Recht folgt die Informationspflicht der Marktteilnehmer.
Arvid Doerwald 23:41, 21. Mai 2010 (CEST)