Prism/Schlüsselantworten
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Inhaltsverzeichnis
- 1 - PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat
- 1.1 Antwort auf Anfrage Bundesministerium des Innern
- 1.2 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- 1.3 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- 1.4 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung
- 1.5 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- 1.6 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- 1.7 Antwort auf Anfrage Bundesministerium der Justiz
- 1.8 Antwort auf Anfrage Auswärtiges Amt
- 1.9 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- 1.10 Antwort auf Anfrage Bundesministerium der Verteidigung
- 1.11 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- 1.12 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Gesundheit
- 1.13 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- 1.14 Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Behörde nicht ausgewählt
- 1.15 Antwort auf Anfrage Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg
- 1.16 Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
- 1.17 Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
- 1.18 Antwort auf Anfrage Kommunalverwaltung Lüdenscheid
- 1.19 Antwort auf Anfrage Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
- 1.20 Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
- 1.21 Antwort auf Anfrage Polizeipräsidium Bonn
- 1.22 Antwort auf Anfrage Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- 1.23 Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
- 1.24 Antwort auf Anfrage Polizei Hamburg
- 1.25 Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Düsseldorf
- 1.26 Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Münster
- 1.27 Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Detmold
- 1.28 Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Köln
- 1.29 Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Arnsberg
- 1.30 Antwort auf Anfrage Bundeskanzleramt
- 1.31 Antwort auf Anfrage Bundeskanzlerin
- 1.32 Antwort auf Anfrage Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- 1.33 Antwort auf Anfrage Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- 1.34 Antwort auf Anfrage Bundespräsident
- 1.35 Antwort auf Anfrage Bundespräsidialamt
- 1.36 Antwort auf Anfrage Bundesrat
- 1.37 Antwort auf Anfrage Deutscher Frauenrat
- 2 Antwort auf Anfragen Publik-Key bei der Bundesagentur für Arbeit
- 2.1 Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
- 2.2 Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Regionaldirektion Nord
- 2.3 Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
- PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat
- Anmerkung: Formatierungen (fett) und ? aus redaktionellen Gründen eingefügt
Antwort auf Anfrage Bundesministerium des Innern
Anfrage Nr. 0 - Bundesministerium des Innern
- Von: Bundesministerium des Innern – Bundesministerium des Innern
- Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 23. August 2013
- Sehr geehrter Antragsteller/in,
- für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird um Mitteilung Ihrer Postanschrift gebeten.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: So weit kommt es noch, einen Schlüssel abtippen, echt weltfremd und eine Aktion Marke Datensammlwut! — — Hier zeigt sich im Kleinen die Einstellung zur Überwachung und Datenspeicherung.
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Anfrage Nr. 1 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- 0 -
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anfrage Nr. 2 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff: AW: ROB [IVBV] Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 23. August 2013
- Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in,
- vielen Dank für Ihre E-Mail.
- Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet.
- Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
- Mit freundlichem Gruß
- Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Von: BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff: Anfrage über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
- Datum: 3. September 2013
- Sehr geehrter/e Antragsteller/in,
- vielen Dank für ihre Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlicher-schlussel-2/).
- Aufgrund von Sicherheitsvorgaben im BMAS, kann der öffentliche Schlüssel derzeit keinem Kommunikationspartner zur Verfügung gestellt werden, dessen Identität nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann.
- Trotz der vielen Vorteile einer verschlüsselten Ende-zu-Ende(?) Kommunikation ergeben sich hierdurch auch neue Gefahren(?), da zentrale Sicherheitsmaßnahmen(?) durch diese Technologie geschwächt werden können.
- Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung anderer Gesetze (BGBl. 2013, Nr. 43, S. S. 2749) besteht jedoch ab 1. Juli 2014 die Verpflichtung insbesondere von Behörden des Bundes, elektronische Dokumente anzunehmen, auch dann, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
- Allerdings ist auch für die Ausstellung einer qualifizierten Signatur ein Identitätsnachweis erforderlich.
- Für weitere Fragen zum E-Government-Gesetz verweise ich auf das BMI als federführendes Ressort.
- Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift.
- Wir bitten um ihr Verständnis.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Zensursula läßt grüßen. Abgefärbt von der Chefin. Mit Lügen und Wissenslücken das Volk ....*
- *)Kann jeder einfügen was er möchte. Meine Einfügung wäre hier nicht ohne weiteres publiziertbar.
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- Sehr geehrter Herr ...,
- es verwundert mich zunächst, dass die Sicherheitsvorgaben im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für einen „Öffentlichen Schlüssel“ so hoch gehängt werden.
- Das widerspricht in allen Punkten meinen bisherigen Kenntnissen und steht aus meiner Sicht, völlig gegen den Sinn und Zweck eines, wie der Name schon sagt, öffentlichen Schlüssel, der ja möglichst jedem zugänglich sein sollte.
- Um den den Vorgang jedoch möglichst zu beschleunigen, verweise ich darauf, dass ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG) und es sich andererseits um ein elektronisches Dokument oder Daten handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
- Bei der Mühe die es macht, über 2000 Zeichen fehlerfrei abzutippen um sie in den Computer einzugeben, bitte ich um Verständnis.
- Zu den anderen benannten Versagens- oder Verzögerungsargumenten werde ich kurzfristig in einem gesonderten Schreiben Stellung nehmen.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung
Anfrage Nr. 3 - Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Von: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff: Ihre IFG-Anfrage vom 23.08.2013
- Datum: 6. September 2013
- Anhang: IFG_Info.pdf (857,2 KB)
- Sehr geehrter Antragsteller/in,
- für die weitere Bearbeitung Ihrer IFG- Anfrage bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird um eine schriftliche Antragstellung unter Angabe Ihrer Postanschrift gebeten.
- Ich erlaube mir, diesbezüglich auf die anliegenden Hinweise des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, hier Seite 16 zu verweisen.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Volksverarschung auf ganz hohem Level.
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
- Ihren Hinweis auf die Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "hier Seite 16", halte ich schlechthin für eine kleine Irreführung und verweise auf die o.a. Textstelle im Gesetzestext.
- Um Zweifeln vorzubeugen, erlaube ich mir den Text des Gesetzes aus der beigefügten Broschüre zu zitieren.
- Da heißt es auf Seite 27 im Gesetzestext:
- " § 1 Grundsatz
- (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand."
- Versagensgründe wegen eines deutlich höheren Verwaltungsaufwandes kann ich hier nicht erkennen, da die geforderte Übermittlungsart - per Mail - ganz nebenbei die wirtschaftlichste Art der Übermittlung ist.
- Dem Datenschutz entgegen Gründe sind hier auch nicht zu berücksichtigen, weil es sich um einen "Öffentlichen Schlüssel" handelt und nach Übersendung des angefragten Dokumentes wird dann eine sichere datenschutzgerechte Kommunikation möglich sein.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Anfrage Nr. 4 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- 0 - keine Reaktion - Kommentar: Amboßreaktor
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Anfrage Nr. 5 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- 0 - keine Reaktion - Kommentar: noch in Entwicklung ...
Antwort auf Anfrage Bundesministerium der Justiz
Anfrage Nr. 6 - Bundesministerium der Justiz
- 0 - keine Reaktion - Kommentar: Wie bei den Gerichten, es dauert bis so ein Prozess in die Gänge kommt ....
Antwort auf Anfrage Auswärtiges Amt
Anfrage Nr. 7 - Auswärtiges Amt
- 0 - keine Reaktion - Kommentar: Wohl gerade Auswärtig ....
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Anfrage Nr. 8 - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- 0 - keine Reaktion - Kommentar: Ein kleiner Stau oder im Schlagloch hängen geblieben ...
Antwort auf Anfrage Bundesministerium der Verteidigung
Anfrage Nr. 9 - Bundesministerium der Verteidigung
- Von: Bundesministerium der Verteidigung – Bundesministerium der Verteidigung
- Betreff: Öffentlicher Schlüssel hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23. August 2013
- Datum: 5. September 2013
- Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in,
- Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung derzeit noch nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Sollten Sie eine Anfrage nach dem IFG an das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigen, bitten wir daher um Übermittlung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
- Das Verwaltungsgesetz ist in diesem Fall eher nicht anzuwenden.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- Von: Bundesministerium der Verteidigung – Bundesministerium der Verteidigung
- Betreff: Antwort: AW: Öffentlicher Schlüssel
- hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23= 2E August 2013
- Datum: 19. September 2013
- Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in,
- Ihr Wahlrecht nach § 1 Absatz 2 des IFG bezieht sich auf die Art des Informationszugangs. Danach kann "die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen." Sie haben sich dafür entschieden, um eine Auskunft zu bitten. Wie mit E-Mail vom 5. September 2013 mitgeteilt, bitten wir dazu um Übermittlung Ihres vollständigen Namens und einer Postadresse. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung per E-Mail nicht erfolgt.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- << unsprüngliche Nachricht >>
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Anfrage Nr. 10 - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- 0 -
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Gesundheit
Anfrage Nr. 11 - Bundesministerium für Gesundheit
Eine Rückfrage die die Bearbeitung von https://fragdenstaat.de stark in Zweifel zieht. Motto: Immer die Anderen sind es!
- Von: Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
- Datum: 28. August 2013
- Sehr geehrter Antragsteller/in,
- wenn man das IFG tatsächlich für anwendbar hält - es handelt sich m.E. um einen Grenzfall - wäre die Antwort ein Bescheid, also ein Verwaltungsakt.
Dafür ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) anwendbar.
Nach § 41 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist.
Wir haben von Ihnen aber weder eine Postadresse noch eine persönliche E-Mail-Adresse. - Bei einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an die benannte E-Mailadresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie persönlich nicht sichergestellt.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Kein Mut zur Lücke! Lieber hinter Aktenbergen verschanzen und im Vorschriftendickicht eingraben. :(
Antwort auf die Rückfrage, um die letzten Zweifel zu beseitigen.
Als Bürger fordere ich den Staat auf, wenn er mich schon nicht schützt, eine einfach zu handhabende Verschlüsselung anzubieten. Dazu muß der Schlüssel seitens des Ministeriums zur Verfügung gestellt werden. *)
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- da bereits mehrere tausend Anfragen auf diesem Wege gestellt wurden, gehe ich bei der Übermittlung von Verwaltungsakten von einer sehr sehr hohen Zuverlässigkeit aus.
- Dies in Zweifel zu ziehen, ist nicht so schön.
- Nach meiner Prüfung auf den Sachinhalt ihrer Bedenken, wurden keine Sachverhalte vorgefunden, die Zweifel an einer sorgfältigen Arbeit und einer korrekten Übermittlung von Verwaltungsakten nahe legen.
- Um ihre Zweifel zu zerstreuen, entbinde ich sie hiermit nochmals von einer persönlichen Zustellung per eingeschriebener Briefpost und bitte um die Übermittlung der Daten wie bereits im Schriftverkehr gefordert. Hier ist §1, Abs. 2 IFG nach meiner Ansicht maßgeblich und nicht Verwaltungsrecht und reduziert auch die Kosten.
- Bezüglich der möglichen Kosten, verweise ich auf den Antrag der lautet: "M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben."
- Leider gewinne ich augenblicklich, durch diesen Schriftverkehr, den Eindruck einer eher zögerlichen Haltung zu meinem Antrag.
- Dabei sollte es doch in ihrem ureigensten Interesse sein mit mir, als Bürger, direkt, barrierefrei, (ab)hörsicher und verschlüsselt kommunizieren zu können.
- Dazu wurde übrigens jeder Bürger von Dr. jur. Hans-Peter Friedrich, Bundesinnenminister, am 17.08.2013 aufgefordert und ich glaube kaum, dass es hier ein Grund für Verzögerungen oder Zweifel gibt, wenn ich, in Anbetracht der Umstände, diese Aussage wörtlich nehme.
- Dazu benötige ich aber zwingend den beantragten "Öffentlichen Schlüssel"
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- Von: BMG – Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
- Datum: 4. September 2013
- Sehr geehrter Antragsteller/in,
- auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich Ihnen mit, dass das BMG derzeit noch nicht über einen Public Key zur Verschlüsselung der öffentlichen Kommunikation per E-Mail verfügt.
- Die Bundesverwaltung beabsichtigt, gemäß dem E-Government-Gesetz De-Mail einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen hierzu, die Fertigstellung der Realisierung wird öffentlich bekannt gegeben werden.
- Mit der Bereitstellung von De-Mail-Diensten wird eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus bei der elektronischen Kommunikation der Bundesverwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie mit anderen Behörden verfolgt und die von Ihnen beabsichtigte gesicherte Kommunikation ermöglicht.
- Das BMG sieht daher eine sichere Kommunikation über De-Mail vor. Bürgerinnen und Bürgern können De-Mail-Dienste über die einschlägigen De-Mail-Diensteanbieter nutzen.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Erst mit Verwaltungskram um die Ecke kommen und dann den Arsch nicht hochkriegen.
Dazu die Volksweisheit des Tages: " Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mir Schwung! "
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Anfrage Nr. 12 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, hier: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 17. September 2013
- Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
- auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich mit, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Zeit kein Verfahren zur Verschlüsselung von E-Mails einsetzt.
- Auf Grundlage des aktuell in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) vom 07. Juni 2013 beabsichtigt das BMFSFJ jedoch die zeitnahe Einführung des DE-Mail-Verfahrens. Das DE-Mail-Verfahren eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg mit der öffentlichen Verwaltung und setzt dazu u.a. auch Verschlüsselungsmethoden ein.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Auf Grundlage des aktuell in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) vom 07. Juni 2013 beabsichtigt das BMFSFJ jedoch die zeitnahe Einführung des DE-Mail-Verfahrens. Das DE-Mail-Verfahren eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg mit der öffentlichen Verwaltung und setzt dazu u.a. auch Verschlüsselungsmethoden ein.
Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Behörde nicht ausgewählt
Anfrage Nr. 13 - Behörde nicht ausgewählt
- 0 -
Antwort auf Anfrage Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg
- Von: transparenzgesetz(at)bsu.hamburg.de – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
- Betreff: Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz zum Öffentlichen Schlüssel / Public Key
- Datum: 20. September 2013
- Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
- zu Ihrer Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz vom 23.08.2013 teilt Ihnen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Folgendes mit: Die sichere Kommunikation mit den Behörden und Dienststellen der Freien und Antragsteller/inansestadt Antragsteller/inamburg erfolgt aus verschiedenen (insb. technischen) Gründen nicht über PGP-Verschlüsselung, sondern über das DE-Mail-Verfahren mit dem zentralen Postfach <<E-Mail-Adresse>> Konkrete Antragstellungen in Fachverfahren können (SSL-verschlüsselt) über verschiedene Online-Dienste im Antragsteller/inamburgGateway abgerufen werden. Für nicht formulargebundene Nachrichten an die Verwaltung sind in einigen Behörden spezielle elektronische Postfächer (inkl. ggf. notwendiger Verschlüsselungs- und Signaturzertifikate) eingerichtet worden, die für die BSU jedoch bislang keine Verwendung gefunden haben.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: ----
Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Anfrage Nr. 15 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
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Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Anfrage Nr. 16 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
- 0 -
- Von: Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
- Betreff: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 04.09.2013
- Anhänge: E-Mail-VerschlsselungfrexterneKommunikationspartner.pdf (321,0 KB)
- Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
- vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird: Angefügt erhalten Sie die Anleitung zur E-Mail - Verschlüsselung. Um das notwendige Zertifikat müssen Sie sich eigenständig kümmern. Bei weiter gehenden Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung können sich an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit <<E-Mail-Adresse>> wenden.
- Für weitergehende Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung wenden Sie sich bitte an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit unter dieser
- E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>>
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.
- Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
Antwort auf Anfrage Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Anfrage Nr. 16 - Kommunalverwaltung Lüdenscheid
- Von: Kommunalverwaltung Lüdenscheid
- Betreff: WG: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 2. September 2013 17:05:22
- Sehr geehrter Antragsteller/in,
- die Stadt Lüdenscheid hat im Rahmen von "Hinweisen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Lüdenscheid" ausdrücklich eine "Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)" ausgesprochen.
- Es wird an der genannten Stelle auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Lüdenscheid keine verschlüsselten E-Mails verwerten kann und dass unverschlüsselte Nachrichten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Grundsätzlich steht für alle Anfragen nach wie vor der Postweg offen, der empfohlen wird.
- Es ist mir daher leider nicht möglich, Ihnen per Mail einen öffentlichen Schlüssel zukommen zu lassen oder einen solchen auf der Internetseite zu veröffentlichen, weil die Stadt Lüdenscheid zurzeit keinen Public-Key besitzt.
- Der Link zu diesen Hinweisen befindet sich unter anderem im Impressum. Sie erreichen die Seite auch über folgenden Direktlink: http://www.luedenscheid.de/buerger/rathaus/sp_auto_1850.php.
- Für die Zukunft arbeitet die Stadt Lüdenscheid daran, einen Zugang zu eröffnen. Hierzu könnten neue technische Möglichkeiten beitragen, wie der elektronische Personalausweis oder DE-Mail, wenn diese neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Verbreitung und Akzeptanz finden.
- Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben behilflich sein.
- Mit freundlichen Grüßen
- Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Organisation und IT
- Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
Kommentar: Schnelle offene Antwort.
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- sehr geehrter Herr ....,
- zunächst einmal meinen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage.
- Die Informationen, die Sie mir bezüglich der "Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)" haben zukommen lassen, waren mir von der Homepage bekannt.
- Ich hatte hierbei auch eigentlich nicht an eine "rechtsverbindliche", sondern eher an eine „verschlüsselte“ Kommunikation gedacht.
- Die Anfrage zielte letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab. *)
- Erst damit ist es mir möglich, die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Stadt Lüdenscheid kommunizieren.
- Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 das vom Bürger gefordert hat, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
- Weiterer Gründe sind natürlich der hohe Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation mit der Stadt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCHQ.
- Weil dieses Problem seitens der Regierung nicht beseitigt werden wird, wäre es schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
- Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn meine Stadt sorgsam auf den Datenschutz achtet.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- *) Software zur Verschlüsselung wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/
Antwort auf Anfrage Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
Anfrage Nr. 17 - Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
- 0 -
Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Anfrage Nr. 18 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
- Antrag wird zurück gezogen! Gründe sind aus dem Text ersichtlich -
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- Vielen Dankt für ihre Bemühungen.
- Eine weitere Bearbeitung der Anfrage ist nicht erforderlich.
- Wie ich erst jetzt durch Auskunft ihrer Kollegen erfahren habe, wird von der Bundesagentur für Arbeit eine bundesweite Lösung zur Verschlüsselung von Mails genutzt. Da dies auch hier zutrifft, ist damit die Beantwortung der Anfrage bereits erfolgt.
- Deshalb werde ich die Anfrage, aus Kostengründen zurück ziehen und eine Antwort ist überflüssig geworden.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Antwort auf Anfrage Polizeipräsidium Bonn
Anfrage Nr. 19 - Polizeipräsidium Bonn
- Von: Mail Delivery System – Polizeipräsidium Bonn
- Betreff: Undelivered Mail Returned to Sender
- Datum: 28. August 2013 11:36:45
- This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message.
- The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>
Kommentar: ohne
Kommentar: Wie soll das gehen mit der Bürgerkommunikation, wenn das Mail System alles ablehnt? Ist schon sehr Volksnah und offen für Bürgeranliegen?
- Update: Das soll jetzt hier nicht unfair werden oder zugehen. Wir haben uns natürlich um eine gangbare andere Mailadresse bemüht.
- Nur die ersten Eindrücke brauchten natürlich einen Kommentar. Mittlerweile wurde die Mail zugestellt!
- Dafür auch gleich ein "Dankeschön" für die gute Betreuung an fragdenstaat.de!
Der Moderator von fragdenstaat.de .... schrieb am 10. September 2013 16:10:02:
Die E-Mailadresse der Polizeidienststelle wurde berichtigt und die Anfrage erneut verschickt.Antwort auf Anfrage Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Anfrage Nr. 20 - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Von: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Betreff: Antragsteller/in - Inhaltsgleiche Anfragen über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
- Datum: 12. September 2013
- Anhänge: S18...80.pdf (83,1 KB)
- Frau / Herrn Antragsteller/in
- Inhaltsgleiche Anfragen über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
- hier: Ihre Anfrage vom 23.08.2013
- Sehr geehrte/r Frau / Herr Antragsteller/in,
- anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Anhang: S18...80.pdf
- Referat 224 - Bürgerangelegenheiten 12.09.2013
- Sehr geehrter Antragsteller/in
- vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. August 2013, mit der Sie um Auskunft hinsichtlich des Public-Key für die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL V) bitten.
- Das IFG regelt den Zugang zu den in einer Behörde in Aufzeichnungen vorhandenen amtlichen Informationen und vermittelt keinen allgemeinen Auskunftsanspruch. Zu Ihrem Auskunftsbegehren wird nachfolgend losgelöst vom IFG Stellung genommen.
- Dem Interesse an einem Kommunikationsweg für verschlüsselte E-Mails wird mit der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) entsprochen werden. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes wird in der Bundesverwaltung eine De-Mail-Infrastruktur für eine sichere elektronische Kommunikation aufgebaut, an der das BMEL V teilhaben wird. Technisch bedeutet dies, dass das BMEL V einen elektronischen Zugang mittels De-Mail eröffuen wird, nachdem das zentral fiir die Bundesverwaltung angebotene IT-Verfahren, über das De-MailDienste für Bundesbehörden angeboten werden, bereitgestellt worden sein wird. Infolgedessen wird für die sichere E-Mail-Kommunikation mit dem BMELV keine eigene Public-KeyInfrastruktur, sondern De-Mail eingesetzt werden.
- Bis zur Einrichtung eines De-Mail-Zugangs stehen der Postweg, E-Mail und das Kontaktformular im Bereich "Kontakt" aufunserer Internetseite www.bmelv.de für die Übermittlung schriftlicher Informationen zur Verfügung. Letzteres bietet die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zur verschlüsselten Kommunikation mit dem sicheren Transportprotokoll HTTPS.
Seite 2
- Für weitergehende Informationen zur sicheren E-Mail-Kommunikation mit Bundesbehörden mittels De-Mail und zum E-Government-Gesetz empfehle ich Ihnen folgende Quellen:
- • De-Mail
- o Internetauftritt der Beauftragten der Bundesregierung fiir Informationstechnik (http://www.cio.bund.de). insbesondere im Bereich "Innovative Vorhaben"
- o Intemetauftritt des Bundesministeriums des Innem (http://www.bmi.bund.deIDEfThemen/IT -NetzpolitikIDe-Mail/de-mail node.html)
- • E-Government-Gesetz
- o Intemetaufuitt des Bundesministeriums des Innem (http://www.bmi.bund.deIDE/ThemenlIT -NetzpolitiklEGovemmentlE-GovemmentGesetzle-govemment-gesetz node.html)
- Ich hoffe, dass ich auf Ihre Anfrage in ausreichendem Maße eingegangen bin und Ihnen weitere nützliche Informationen zur Verfügung gestellt habe.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Anfrage Nr. 21 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
- Antrag wird zurück gezogen! Gründe sind aus dem Text ersichtlich -
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- Vielen Dankt für ihre Bemühungen.
- Eine weitere Bearbeitung der Anfrage ist nicht erforderlich.
- Wie ich erst jetzt durch Auskunft ihrer Kollegen erfahren habe, wird von der Bundesagentur für Arbeit eine bundesweite Lösung zur Verschlüsselung von Mails genutzt. Da dies auch hier zutrifft, ist damit die Beantwortung der Anfrage bereits erfolgt.
- Deshalb werde ich die Anfrage, aus Kostengründen zurück ziehen und eine Antwort ist überflüssig geworden.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Antwort auf Anfrage Polizei Hamburg
Anfrage Nr. 22 - Polizei Hamburg
- Von: Polizei Hamburg
- Betreff: Ihre Anfrage vom 26.08.2013
- Datum: 12. September
- Anhang: public.key.pdf (102,7 KB)
- Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
- anbei erhalten Sie Antwort auf Ihre Anfrage betreffend Public-Key zur Verschlüsselung von E-Mails.
- Mit freundlichen Grüßen
- Ihre Polizei Hamburg / Informationstechnik (IT)
Anhang: public.key.pdf
- Public-Key zur Verschlüsselung von E-Mails
- Sehr geehrter Herr Antragsateller/in
- Ihre E-Mail vom 26.08.2013 an die Polizeipressestelle wurde zuständigkeitshalber der Abteilung Informationstechnik (IT) der Hamburger Polizei zugeleitet.
- Entgegen Ihrer Darstellung handelt es sich bei Ihrer Bitte um Übersendung eines Öffentlichen Schlüssels („Public-Key“) sowie Ihrer zusätzlichen Aufforderung, man möge derartige Schlüssel auf der Homepage unserer Behörde zum Download bereitstellen, nicht um ein Auskunfts-begehren gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz (HmbTG). :: Hierfür müsste nach dem Inhalt von Aufzeichnungen oder Informationen gefragt werden, die bei der Hamburger Polizei im Sinne des HmbTG zur Verfügung stehen – dies ist bei Ihrem Ersuchen nicht zutreffend.
- Die Polizei Hamburg stellt derzeit keine Öffentlichen Schlüssel zur Verfügung; solche Maß- nahmen sind auch nicht in Planung.
- Mit freundlichen Grüßen
- Ihre Polizei Hamburg / Informationstechnik (IT)
Kommentar: Wie soll der Bürger mit der Polizei in Hamburg via Mail in Verbindung treten? Wie soll das gehn? Holzpost .... trommeln?
Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Düsseldorf
Anfrage Nr. 23 - Bezirksregierung Düsseldorf
- Von: Bezirksregierung Düsseldorf
- Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2013
- Datum: 4. September 2013
- Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
- die Bezirksregierung Düsseldorf bietet das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als einziges Verfahren zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation an.
- Nähere Informationen finden Sie unter dem Link http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/EGVP.html
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- sehr geehrter Herr ....,
- die Informationen, die Sie mir bezüglich des Angebotes zur Abwicklung einer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als „Otto Normalverbraucher“ nicht weiter.
- Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und barrierefrei.
- Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen für ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
- Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, wie sie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte auf seiner Antragsteller/inomepage nutzt und der im Augenblick das einfachste Mittel ist sichere Kommunikationsinhalte zu erreichen.
- Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten geschaffenen Voraussetzung gemeint, die seitens des Ministeriums geleistet wurden. *)
- Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf kommunizieren.
- Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen.
- Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden, es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
- Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Düsseldorf sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG, anbieten würde.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- *) Software zur Verschlüsselung, wurde durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und kann hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/
Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Münster
Anfrage Nr. 24 - Bezirksregierung Münster
- Von: Bezirksregierung Münster
- Betreff: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 30. August 2013 10:26:56
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- für die E-Mailverschlüsselung wird bei der Bezirksregierung Münster kein Public-Key genutzt.
- Die Bezirksregierung Münster bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen über das sogenannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an. Das EGVP bietet die Möglichkeit, Schriftsätze und Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam schnell und sicher zu übermitteln.
- Link zu weiteren Informationen auf der Homepage der Bezirksregierung Münster - http://www.bezreg-muenster.de/startseite/service/virtuelle_poststelle/index.html
- Link zu weiteren allgemeinen Informationen zum EGVP - http://www.egvp.de/index.php
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Info an KV Münster weiterleiten.
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- sehr geehrte Frau ....,
- die Informationen, die Sie mir bezüglich des Angebotes zur Abwicklung einer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung, Rechtsanwälte oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als „Otto Normalverbraucher“ nicht wirklich entscheidend weiter.
- Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und/oder barrierefrei.
- Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass er alle Voraussetzungen getroffen hat um ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren durch zu führen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
- Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, wie sie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte auf seiner Antragsteller/inomepage nutzt und der im Augenblick das einfachste Mittel, ist sichere Kommunikationsinhalte zu erreichen.
- Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten geschaffenen Voraussetzung gemeint, die seitens des Ministeriums geleistet wurden. *)
- Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster kommunizieren.
- Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen und hiermit gleich zu beantragen.
- Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden und es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
- Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Münster sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), Richtlinie 2006/123/EG anbieten würde.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- *) Software zur Verschlüsselung, wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und kann hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/
- Von: Bezirksregierung Münster
- Betreff: Automatische Antwort: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 5. September 2013
- Guten Tag,
- ich bin erst am 09.09.2013 wieder im Hause. Ihre Email wird während meiner Abwesenheit nicht weitergeleitet.
- In dringenden Fällen können Sie sich gerne an Frau .... (Tel.: <<Tel.-Nr.>> Email: <<E-Mail-Adresse>> wenden.
- Freundliche Grüße
Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Detmold
Anfrage Nr. 25 - Bezirksregierung Detmold
- Von: Bezirksregierung Detmold
- Betreff: AW: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 11. September 2013
- Sehr geehrte Herr Antragsteller/in,,
- die Bezirksregierung Detmold ist sich ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten bewusst. Ein angemessener Umgang mit besonders schützenswerten Daten ist durch Dienstanweisungen geregelt.
- Das Land NRW hat keine einheitliche Public-Key-Infrastruktur aufgebaut, dennoch ist eine verschlüsselte Kommunikation mit der Bezirksregierung Detmold möglich. Sie wird fallbezogen mit dem Kommunikationspartner abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt unserer Kommunikationspartner wollen wir uns flexibel der beim Gegenüber vorhandenen Verschlüsselungstechnologie anpassen. Daher haben wir keinen bestimmten, von allen Adressaten verbindlich zu nutzenden öffentlichen Schlüssel für die Verschlüsselung auf der Antragsteller/inomepage der Behörde veröffentlicht.
- Falls Sie uns Daten verschlüsselt übertragen möchten, sprechen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter an, um weitere Details zu klären. Die technischen Voraussetzungen werden dann von hier eingerichtet.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Leider kein Schlüssel und keine allgemein gültige Lösung, aber eine entgegenkommende bürgerfreuntliche Antwort mit lösungsorientiertem Angebot.
Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Köln
Anfrage Nr. 26 - Bezirksregierung Köln
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Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Arnsberg
Anfrage Nr. 27 - Bezirksregierung Arnsberg
- Von: Bezirksregierung Arnsberg
- Betreff: AW: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 28. August 2013
- Sehr geehrter Antragsteller/in,
- die Bezirksregierung Arnsberg wickelt die gesicherte Korrespondenz über das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ab. Antragsteller/in Hinweise zur Nutzung von EGVP erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php http://www.egvp.de
Public-Key-Verschlüsselungsverfahren werden nicht eingesetzt. - Insofern kann ich Ihrer Bitte nach Übersendung eines behördeneigenen Public-Keys nicht entsprechen.
- Im Auftrag
Kommentar: Info an Danebod weiter geleitet. Ist seine Regierung.
Kommentar: Die Anfrage ist noch nicht vollständig abgeschloßen. Nachfragen oder Anmerkungen werden auf der Diskussionsseite entgegengenommen.
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- sehr geehrter Herr ....,
- zunächst einmal meinen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage.
- Die Informationen, die Sie mir bezüglich der Abwicklung ihrer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als Bürger „Normalo“ nicht weiter.
- Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und barrierefrei.
- Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen für ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
- Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, der im Augenblick das einfachste Mittel ist dies zu erreichen. Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten Voraussetzungen gemeint, sie Seitens des Ministeriums geleistet wurden. *)
- Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg kommunizieren.
- Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen. Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden, es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
- Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Arnsberg sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG anbieten würde.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- *) Software zur Verschlüsselung wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/
Antwort auf Anfrage Bundeskanzleramt
Anfrage Nr. 28 - Bundeskanzleramt
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Antwort auf Anfrage Bundeskanzlerin
Anfrage Nr. 29 - Bundeskanzlerin
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Antwort auf Anfrage Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Anfrage Nr. 30 - Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- Datum: 28. August 2013
- Anhänge: Eingangsbesttigung.pdf (325,7 KB)
- Sehr geehrte Antragstellerin/Sehr geehrter Antragsteller,
- Beiliegendes Schreiben zu Ihrer Information.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Anhänge: Eingangsbesttigung.pdf
- Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesclz ( IFG)
- Datum: Berlin, 28. Augusl2013
- Bezug: Ihre Anfrage vom 23_ August 20 13
- Sehr geehrte(r) Herr oder Frau Antragsteller/in
- ich habe Ihre E-Mail vom 23. August 2013 erhalten. Sie beantragen darin Informationszugang aus Unterlagen des Bundeskanzleramtes auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
- Sie beantragen:
- " Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
- Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
- Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
- Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit "
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- Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.
- Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung Ober diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.
- Zur Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen. dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15.- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). die Sie im Internet unter http://http://bundesrecht.juris.de/ifgc.ebv/index.htm einsehen können.
- Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Betreff: Ihre Anfrage nach dem IFG
- Datum: 10. September 2013
- Anhänge: Eingangsbesttigung.pdf (325,7 KB)
- Sehr geehrte Frau Antragstellerin/Sehr geehrter Herr Antragsteller,
- um über Ihren Antrag nach dem IFG vom 23. August 2013 abschließend entscheiden zu können, bitte ich noch um Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Anmerkung: Gern genommene Verzögerungs-/Hinhaltetaktik und Datensammeln hat hier oberste Prioritat - sind Nachrichtendienste! (tolle Wortmanipulation)
Anmerkung: Die Rückantwort
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
- da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
- Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Betreff: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG
- Datum: 17. September 2013
- Sehr geehrter Herr oder Frau Antragsteller/in,
- es ist zwar zutreffend, dass der Antragsteller die Art des Informationszugang (Auskunft, Akteneinsicht, in sonstiger Weise) selbst wählen darf (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Wahl zur Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde, § 7 Abs. 3 S. 1 IFG. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, stellt das Bundeskanzleramt die Bescheide per Post zu.
- Ich bitte daher nochmals um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Anmerkung: Naja, ist halt Beauftragt für die Nachrichtendienste, nicht für das Volk!
Anmerkung: Die Rückantwort
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- in §1 heißt es: (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
- Im §7 heißt es: (3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
- Im Gesetzestext steht nichts was meinem Antrag auf elektronisch Auskunft widersprechen würde.
- Da steht aber auch nichts von zwingender rechtssicher Zustellung des Antrags oder ich müsste etwas übersehen haben.
- Sie produzieren statt dessen die Umkehrung „höheren Verwaltungsaufwand“! Die Zustellung mit der Post, also ein regelrechter Verwaltungsakt ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit deutlich höheren Verwaltungskosten verbunden als der elektronische Versand per Mail. Papier, Drucken, Stempeln, Beförderung zur Poststelle, Briefumschlag, Porto, Umweltbelastung beim Transport usw. ………
- Von unsicherem oder unzuverlässigem Versand kann, wie aus unserem regen Schriftwechsel ersichtlich ist, keine Rede sein.
- Ansonsten verweise ich Hilfsweise auf viele hunderte Anfragen die über fragdenstaat.de abgewickelt worden sind und von denen sicher auch schon einige beim Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste eingegangen sind. fragdenstaat.de macht hier eine gute und zuverlässige Arbeit und steht für eine anerkannte, ordentlich Abwicklung. Auf diesen Punkt komme ich unten noch einmal zurück.
- Vielmehr sind aus unserem, mittlerweile recht nettem, Schriftverkehr mehrere nicht schriftlich niedergelegte Informationen ersichtlich.
- Zum einen ist ihnen die Anfrage anscheinen etwas unangenehm und/oder kommt zu einem ungelegenem Zeitpunkt. Deshalb versuchen Sie hier mit „Geschäftsordnungstricks“ die Beantwortung der Frage zu verzögern oder zumindest hinauszuschieben. (Frage Holzpostanschrift der zweite Durchgang.)
- Zum anderen führen Sie als Begründung für das Verlangen nach meiner Postanschrift einen Beschluss aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes an der anscheinend noch nicht veröffentlicht ist oder eine interne Dienstanweisung ist.
- Das kann ich nicht so wirklich nachvollziehen und das ist für mich im Augenblick etwas unverständlich? Hier würde ich stark das sammeln von Daten vermuten!
- Vielleicht können Sie diesen Beschluss dem nächsten Schreiben beifügen. <Ironie>oder soll ich mit Bezug auf diesen Schriftverkehr die zuverlässige Arbeitsweise von fragdenstaat.de noch einmal bemühen.</Ironie>
- Letztlich möchte ich noch einmal an den Abfragegrund bzw. an die Anfrage erinnern. Sie zielt auf einen „Öffentlichen Schlüssel“ ab. Ein Publik-Key ist nichts was man verbergen sollte oder wo man ein Geheimnis hinein deuten kann. Eigentlich eine recht einfache und schlichte Frage die recht schnell zu beantworten ist.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Kommentar: Hoffe das war nicht zu viel Kritik und es wird sportlich aufgenommen.
- Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Betreff: AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG
- Datum: 18. September 2013 07:58:27
- Sehr geehrte Frau oder Herr Antragsteller/in,
- Es ist zu unterscheiden zwischen Informationszugang, der ohne zweifel auch elektronisch erfolgen kann, und der Bekanntgabe der Entscheidung, sprich der Zustellung des Bescheides.
- Die zustellfähige Postanschrift ist - zum Nachweis der Bekanntgabe der Entscheidung - notwendig. Ohne zustellfähige Anschrift, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Kommentar: Die Wahrheit kann schon mal quer kommen ....
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- in meinem Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz IFG) - Amtliche Bezeichnung - , geht es nach Namen und Sinn des Gesetzes um Informationen.
- In §1, Abs. 1, Satz 1 heißt es: Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden , des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
- Darunter verstehe ich einfach, dass jede Person, egal ob männlich oder weiblich, im Sinne des Gesetzes Zugangs zu Informationen des Bundes bekommen sollte.
- Aus dem namentlich Informationsfreiheitsgesetz ist jedoch keineswegs die zwingende Erfordernis eines Verwaltungsaktes, Zustellungsurkunde oder vergleichbare rechtssichere Übermittlung heraus zu lesen oder abzuleiten. Hierzu ist im Gesetzestext nichts ausgeführt.
- In den Geist des Gesetzes kann man das irgendwie auch nicht hinein interpretieren.
- Nur die bereits im vorliegenden Schriftwechsel angedeuteten Vermutungen, hinsichtlich Verzögerungstaktik und Datensammeln, erhalten weitere Nahrung und werden untermauert.
- Davor wird im Übrigen im Blog von fragdenstaat.de ausdrücklich gewarnt, mit den Antragsteller/ininweis sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen (sinngemäß).
- In der Sache ist ein Entgegenkommen hinsichtlich des Verwaltungsaktes und damit eine mögliche Beschleunigung der Anfrage einfach möglich.
- "Ich entbinde hiermit von der Notwendigkeit und Anlage eines besonderen Verwaltungsaktes und vom Nachweis auf die persönlichen Zustellung durch eine Postzustellungsurkunde. Ich fordere sie hiermit gem. §1, Abs. 2 IFG ausdrücklich auf, mir Ausschließlich die reine Information per Mail zukommen zu lassen. Die Übermittlung der Daten über das Portal fragdenstaat.de ist dabei bewusst gewählt, so beabsichtigt und in diesem Fall, ein von mir anerkannter sicherer Weg der Übermittlung."
- Letztlich halte ich jedoch §1, Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz für maßgeblich, nicht Verwaltungsrecht und auch keine Kanzleramtsbeschlüsse.
- Die Kosten, die in §1, Abs. 2, Satz 2 konkret angesprochen werden: "Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden." rechtfertigen keine andere Art der Übermittlung, weil dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wurde, der hier vermieden werden soll.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Kommentar: Mal sehn was jetzt kommt ....
- Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Betreff: AW: AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG
- Datum: 19. September 2013
- Sehr geehrte/r Frau /Herr Antragsteller/in,
- Ihre Ausführungen habe ich zur Kenntnis genommen, halte jedoch an meiner Auffassung fest.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- vielen Dank für die Kurzmitteilung vom 19. September 2013, die zu klärenden Rückfragen Anlass gibt.
- 1) Auf welcher Begründung oder welche Textstelle im Gesetzestext stützen sie das festhalten an ihrem Standpunkt?
- Wie bereits dargelegt, ist hier im Gesetzestext nichts konkretes zu finden.
- 2) Kommt es durch Einnahme diese offensichtlichen Verweigerungshaltung nicht im Endeffekt zu einer Ablehnung oder zumindest zu einer massiven Behinderung meines gesetzlichen festgelegten Rechtsanspruches?
- 3) Wäre es aus ihrer Sicht vielleicht möglich oder einfach besser die Antragsteller/inilfe von einem Moderator in Anspruch zu nehmen?
- Hier würde ich den Kollegen Peter Schaar vorschlagen, der als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die nötige Kompetenz und Sachkunde mitbringt. Der im übrigen den bei ihnen angefragten "Öffentlichen Schlüssel" auf seiner Website öffentlich macht. Würden diesem Beispiel gefolgt, würde sich dieser Schriftverkehr erübrigen.
- Im übrigen, verweise ich noch einmal auf die gesetzlichen Bestimmungen und auf die Ausführungen in Pkt 3.2 der Infobroschüre zum IFG-Gesetz, die
- http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile hier abrufbar sind, hin.
- An diese Regelungen werden sie sich halten müssen, ihre Auffassung ist hier nicht relevant.
- Mit freundlichen Grüßen
- Antragsteller/in
Antwort auf Anfrage Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Anfrage Nr. 31 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Von: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Betreff: WG: Öffentlicher Schlüssel
- Datum: 9. September 2013
- Sehr geehrter Herr Antragsteller,
- auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Einen öffentlichen Schlüssel (public key) besitzt das BPA nicht.
- In Umsetzung der Vorgaben des kürzlich verabschiedeten eGovernment-Gesetzes wird das BPA bis zum 1.7.2014 eine digitale Poststelle einrichten, die auch den Austausch von verschlüsselten Mails vorsieht.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Anmerkung: ... und was ist bis zu diesem Zeitpunkt? - Sendepause? Ich frag mich: Wie tauschen die Nachrichten aus, die noch nicht Öffentlich werden sollen? Na ja, nur wg. den Mitlesern unter den "Freunden"!
Antwort auf Anfrage Bundespräsident
Anfrage Nr. 32 - Bundespräsident
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Antwort auf Anfrage Bundespräsidialamt
Anfrage Nr. 33 - Bundespräsidialamt
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Antwort auf Anfrage Bundesrat
Anfrage Nr. 34 - Bundesrat
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Antwort auf Anfrage Deutscher Frauenrat
Anfrage Nr. 35 - Deutscher Frauenrat
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Antwort auf Anfragen Publik-Key bei der Bundesagentur für Arbeit
Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Anfrage BA Nr. 0 Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
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Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Regionaldirektion Nord
Anfrage BA Nr. 6 Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
- Von: BA-Nord-Stab-Fuehrung – Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
- Betreff: AW: Öffentlicher Schlüssel (Public Key)
- Datum: 28. August 2013 10:19:56
- Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
- in der Anlage übersende ich Ihnen eine Anleitung zur E-Mail-Verschlüsselung.
- Für weitergehende Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung wenden Sie sich bitte an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit unter dieser
- E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>>
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Anfrage BA Nr. 7 Bundesagentur für Arbeit - Nordrhein-Westfalen
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Resultat Anfragen bei fragdenstaat.de
Abfrage des öffentlichen Schlüssels beim Jobcenter Bundesweit