Pressemitteilung/Verfassungsschutz in NRW
| Pressemitteilung (ENTWURF!) | |
| Thema: | |
| Ersteller: | |
| Status: | |
| Verantwortlicher Redakteur: | |
| geprüft durch diese Lektoren: | |
| Gliederung: | Bund |
| Deadline | {{{TT}}}.{{{MM}}}.{{{JJJJ}}} {{{Std}}}:{{{Min}}} |
Piratenpartei Deutschland
Bundespressesprecher
Dr. Olaf Konstantin Krüger
Pflugstraße 9a, 10115 Berlin
Telefon: 030 / 60 98 97 511
Handy: 0176/ 842 89 011
presse@piratenpartei.de
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter:
https://www.piratenpartei.de/presse/
Allgemein verwendbares Bildmaterial finden Sie unter:
https://www.piratenpartei.de/presse/bildmaterial
Über die Piratenpartei Deutschland:
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.
Die Piratenpartei hebt sich von den traditionellen Parteien durch ihre Ansprüche an die Transparenz des politischen Prozesses ab. So kann jeder interessierte Bürger bundesweit an allen Angeboten und Diskussionen der politischen Arbeit im Internet (https://www.piratenpartei.de) und bei den regelmäßigen Stammtischen in seiner Region (https://wiki.piratenpartei.de/Treffen) teilnehmen. Damit ist gesichert, dass Interessen und Probleme der Wähler aufgenommen und vertreten werden können und nicht an ihren Bedürfnissen vorbeigeplant wird.
Zur Abmeldung aus unserem Presseverteiler besuchen Sie bitte: http://pm.piratenpartei.de/f/57361-122970/wwu/
Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)
Der Nordrhein-Westfälische Landtag (1) ist diesmal Vorreiter, weitergehende Überwachungsmaßnahmen gegen die Bürger dieses Landes zu etablieren.
Am 07.12.2006 fand eine zweite Lesung zum neuen Verfassungsschutzgesetz statt, welches die 2002 beschlossenen, erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes, verlängern soll. Gleichzeitig ist eine neuerliche Befugniserweiterung vorgesehen, die mit Terrorismusbekämpfung oder Kriminalitätsbekämpfung kaum mehr begründbar scheint.
Dachte man, die vorliegenden Verfassungsgerichtsurteile zum "Großen Lauschangriff" (2), der "räumlichen Privatsphäre" im Zusammenhang mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" (3) oder auch der "Volkszählung" (4) hätten klare Grenzen staatlicher Datenerhebung aufgezeigt, wird man eines Besseren belehrt.
Nicht nur das Abhören soll erneut legitimiert werden. Vielmehr sollen die Behörden ermächtigt sein, jedermanns Bankverbindungen überprüfen zu dürfen. Besonders brisant stellt sich das Ansinnen dar, verdeckt auf beliebige Rechnerdaten aller Bürger zugreifen zu wollen, wobei Landesgrenzen keine Rolle spielen sollen. Daß auch das heimliche Anzapfen von Kommunikationseinrichtungen implementiert ist, dürfte kaum noch verwundern.
Begründet werden diese eklatanten Verstöße gegen das GG wie üblich mit Hinweisen auf die allgemeine Terrorgefahr, das Internet als Spielwiese Krimineller und den dadurch gebotenen Einsatz "adäquater" Ermittlungsinstrumente.
Unberücksichtigt bleiben die Rechte unbescholtener Bürger und fundierte Einwände von Datenschützern.
(3)http://bundesrecht.juris.de/gg/art_13.html
(4)http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm
letus 17:50, 8. Dez 2006 (UTC)