PlakatiergenehmigungenHannoverEU14
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover
- 1.1 Hannover
- 1.2 Barsinghausen vorhanden
- 1.3 Burgdorf vorhanden
- 1.4 Burgwedel
- 1.5 Garbsen vorhanden
- 1.6 Gehrden vorhanden
- 1.7 Hemmingen vorhanden
- 1.8 Isernhagen
- 1.9 Laatzen
- 1.10 Langenhagen vorhanden
- 1.11 Lehrte
- 1.12 Neustadt
- 1.13 Pattensen
- 1.14 Ronnenberg
- 1.15 Seelze vorhanden
- 1.16 Sehnde vorhanden
- 1.17 Springe vorhanden
- 1.18 Uetze vorhanden
- 1.19 Wedemark
- 1.20 Wennigsen
- 1.21 Wunstorf
Plakatiergenehmigungen zur EU-Wahl 2014 in der Region Hannover
Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf der Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatierverordnung beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.
Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.
Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen und Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.
Bei Fragen ist die Piratenpartei Hannover unter 0511/13229886 oder per Mail an info@piratenhannover.de zu kontaktieren.
Hannover
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Barsinghausen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = http://netfreak.no-ip.info/netfreak/downloads/Bilder/Politik/Bescheide/barsinghausen.jpg
Burgdorf vorhanden
Plakatart = Affichen
Zeitraum = ab 12.04.14
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte
Genehmigung =
Burgwedel
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Garbsen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leutkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung =
Gehrden vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 01.06.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Hemmingen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 27.05.14
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung =
Isernhagen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Laatzen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Langenhagen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 28.05.14
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine detailierte Liste mit Benennung der Lokale und der Ausschlusszonen liegt vor.
Genehmigung =
Lehrte
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Neustadt
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Pattensen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Ronnenberg
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Seelze vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 24.03.14 - 30.05.14
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen (Kopf-Tisch)
Genehmigung =
Sehnde vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung =
Springe vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ab 22.03.14
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Uetze vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03.14 - 31.05.14
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung =
Wedemark
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Wennigsen
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Wunstorf
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =